Für das ML soll die Durchführung von Informations- und Organisations-Dienstleistungen im Bereich Agrarmarketing vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Für den Auftragszeitraum von vier Jahren stehen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 8.472.818,00 EUR brutto zur Verfügung. Die Gesamtauftragssumme darf daher 7.120.015,00 EUR netto (ohne Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Überschreitet ein Angebot die angegebene Nettosumme, muss es von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Erfüllungsort ist Hannover als Sitz des Auftraggebers.
Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet:
Preis: 30 %Konzeptdarstellungen: 70 %- Unterkriterium A: 30 %- Unterkriterium B: 50 %- Unterkriterium C: 20 %
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Beispiel:Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 270 Punkte von 300 möglichen Punkten.
Die Konzepte bzw. das Konzept des Bieters gem. Ziffer 1.14. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) fließt in die Bewertung der Angebote ein.
Die Bewertung dieses Zuschlagskriteriums erfolgt durch eine dreiköpfige Jury. Jedes Jurymitglied nimmt dabei eine Einzelbewertung jedes Unterkriteriums vor. Im Anschluss wird aus den drei Einzelbewertungen je Unterkriterium ein Durchschnittswert für jedes Unterkriterium gebildet, welcher allein maßgeblich für die Bewertung ist.
Nähere Informationen zur Bewertung der jeweiligen Konzepte können der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:"Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...](2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter die im Folgenden aufgelisteten Unterlagen unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen.
Organisation und Durchführung von mindestens fünf Messeauftritten in den letzten fünf Jahren vorzugsweise auf deutschen Leitmessen der Agrar- und Ernährungswirtschaft (ANUGA, Grüne Woche Berlin). Geeignete Belege (z.B. Eigenerklärungen, Bescheinigungen, Bilddokumentationen) sind vorzulegen.
Sofern die Nennung von personalisierten Daten aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht möglich ist, bitte den Namen der Firma, Anschrift und allgemeine Kontaktdaten nennen.
Beim Bieter müssen mindestens sechs Mitarbeiter dauerhaft beschäftigt sein, die über Hochschulabschlüsse in den Bereichen Agrarwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder in verwandten Bereichen verfügen; davon mindestens drei Mitarbeiter mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung mit Bezug zur Land- und Ernährungswirtschaft. Für diesen Personenkreis sind insgesamt mindestens sechs VZE, davon mindestens drei Vollzeitstellen, nachzuweisen. Für alle benannten Personen sind die entsprechenden Belege (Tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen) einzureichen.
Der Bieter ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die hier genannten Personen für die Durchführung des Auftrags einzusetzen. Abweichungen hiervon sind nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber möglich.
Benennung von mindestens fünf Studien und Expertisen sowie fünf Veranstaltungen, die im Auftrag von oder in Zusammenarbeit mit den oben genannten Akteuren in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurden. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung beizufügen. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist - sofern erhältlich - eine von dieser ausgestellten Bescheinigung beizufügen.
Vorlage von fünf Studien, Expertisen etc. mit Bezug zur niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft, die in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt worden sind.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)-Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.-Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.