Dienstleistungen im Bereich von Textilreinigung für die Landesaufnahmebehörde Nie...
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
kerstin.schnehage@lzn.de
+49 51189848102
+49 51189848199

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
kerstin.schnehage@lzn.de
+49 51189848102
+49 51189848199
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153309
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153309
+49 4131152943

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98310000-9
98312000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Der Hauptsitz der LAB NI mit der allgemeinen Verwaltung und der Behördenleitung befindet sich in Braunschweig.

Die Hauptaufgabe der LAB NI ist die Aufnahme und Versorgung Asylbegehrender gem. § 44 Asylgesetz sowie die Aufnahme und Versorgung unerlaubt eingereister Ausländerinnen und Ausländer gem. § 15 a Aufenthaltsgesetz.

Die Aufgaben der LAB NI sind im Wesentlichen:

- Aufnahme, Versorgung und soziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner
- Ausländerbehörde für die in der LAB NI untergebrachten Ausländerinnen und Ausländer
- Landesweite Identitätsfeststellungen und Passersatzpapierbeschaffungen
- Förderung der freiwilligen Rückkehr, Beratung über Rückkehr- und Weiterwanderungsprogramme
- Landesweiter Vollzug von Rückführungen
- Kursangebote zur sprachlichen und kulturellen Erstorientierung der Bewohnerinnen und Bewohner (Kursangebot "Wegweiser für Deutschland")
- Identifizierung von schulischen und beruflichen Entwicklungspotenzialen von Asylsuchenden im Rahmen des Projektes "Kompetenzen erkennen. Gut ankommen in Niedersachsen" in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit.

Der Standort Osnabrück soll mit einer Kapazität von bis zu 729 Unterbringungsplätzen genutzt wer-den. Perspektivisch ist eine Kapazitätserweiterung auf 850 Personen angedacht. Ergänzend steht die Unterkunft in der Nacht ankommenden Personen temporär zur Verfügung. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie Alleinerziehende oder allein reisende Frauen und Männer.

Auf dem Gelände befinden sich neben der LAB NI das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie zwei unabhängige Verfahrensberatungen. Einzelne Dienstleistungen wie z. B. die med. Versorgung durch die Sanitätsstation, die Sozialen Dienste, Verpflegung und Reinigung werden durch externe Auftragnehmer erbracht.

Auf dem Gelände der Liegenschaft befindet sich ein Unterkunftsgebäude mit einem Schutzbereich für Frauen, einer großen modernen Kantine, einer Sanitätsstation mit Erstuntersuchungsbereich und einer Sporthalle. In weiteren Gebäuden befinden sich Einrichtungen wie z. B. eine Kinderbetreuung und eine Begegnungsstätte mit verschiedenen Freizeitangeboten.

Darüber hinaus befindet sich auf dem Gelände der Liegenschaft eine Infektionsambulanz, die nicht der LAB NI angegliedert ist und externe Patienten behandelt.

Auftraggeber und Vertragspartner ist:

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
vertreten durch den Präsidenten
- Hauptsitz -
Petzvalstr. 18
38104 Braunschweig.

Dienstleistungsnehmer ist der für die operative Abwicklung zuständige Standort der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, hier:

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Standort Osnabrück
Sedanstraße 115
49090 Osnabrück

Zusammen werden Dienstleistungsnehmer und Auftraggeber auch als "LAB NI" bezeichnet. Sowohl der Auftraggeber als auch der Dienstleistungsnehmer sind gegenüber dem Auftragnehmer befugt, Aufträge zu erteilen. Sofern im Einzelfall ausdrücklich eine Beteiligung des Auftraggebers vorgesehen ist, ist dies in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden.

Der Auftrag ist am Standort Osnabrück der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück, zu erfüllen.

Ausschreibende, zur Angebotsabgabe auffordernde und Zuschlag erteilende Stelle (im Folgenden: Vergabestelle) ist das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Gimter Straße 26, 34346 Hann. Münden.

Die Zuständigkeit des Logistik Zentrums Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlages.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für die LAB NI sollen Dienstleistungen im Bereich Textilreinigung für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnab-rück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.

Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden "Einrichtung" genannt), mit Plätzen für bis zu 729 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbe-schreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 und 2 genannten Leistungen unterstützen.

Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassen:

Los 1 - Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche

Los 2 - Sachgemäße Textilreinigung von persönlicher Bekleidung der Bewohner

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 und 2 sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

2.677.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Vertragsbeginn ist im Los 1 und im Los 2 voraussichtlich der 01. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag.

Der jeweilige Vertrag für Los 1 und Los 2 hat zunächst eine Laufzeit von vier Jahren (bis 30. Juni 2029) und verlängert sich durch aktives Ziehen der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber einmal um zwei Jahre. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages.

Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2031, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Sedanstr. 115
49090
Osnabrück
Deutschland
DE944

Erfüllungsort ist der LAB NI Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Los 1
Der Zuschlag im Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 3.1 erteilt.
Bei Gleichheit der Gesamtsumme (brutto) wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis brutto bei Position 1.2 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.2 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren.

Los 2
Das Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Stundensatz aus den Positionen 1) bis 4) erhält den Zuschlag. Der Stundensatz in Position 1) wird mit 85% bewertet. Die anderen Stundensätze der Positionen 2) bis 4) werden mit jeweils 5% gewichtet. Bei Gleichheit des kombinierten Stundensatzes aus den Positionen 1) bis 4) entscheidet ein Losverfahren.

Los 1 und Los 2
Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.

Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 13. Juni 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG zu zahlen.

Nach § 1 Abs. 3 MiLoG geht ein auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen festgesetzter Branchenmindestlohn den Regelungen des MiLoG vor, soweit dieser die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet. Dieser Vorrang gilt entsprechend für einen auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages im Sinne von § 4 Abs. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 AEntG. Die zur Tariftreue und zum Mindestlohn erforderliche Erklärung ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Fehlt bei Angebotsabgabe die vorgenannte Erklärung und wird sie auch nach Aufforderung nicht vor-gelegt, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.

Hinweis zum Einsatz von Nach-/Verleihunternehmen
Setzt ein Bieter bei der Auftragserfüllung Nachunternehmen ein, verpflichtet er sich gem. § 13 NTVergG, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, soweit der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mindestens 3.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Dasselbe gilt bei dem Einsatz von Verleihunternehmen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Lose

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Los 1 Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche
Los 1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98310000-9
98312000-3
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Los 2 Sachgemäße Textilreinigung von persönlicher Bekleidung der Bewohnenden
Los 2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98310000-9
98312000-3
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

0020-DLG/2025-03.236 - Los 1
Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche)
Los 1 Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche - Los 1
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Format Textilservice GmbH & Co. KG
HRA 200243
Kleines Unternehmen
Lindenstraße 34
31737
Rinteln
Deutschland
DE928
info@format-textilservice.de
0575114081
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

05.05.2025
16.05.2025

Angaben zum Angebot

101
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

0020-DLG/2025-03.236 - Los 2
Textilreinigung der persönlichen Bekleidung von Bewohnern der Unterkunft
Los 2 Sachgemäße Textilreinigung von persönlicher Bekleidung der Bewohnenden - Los 2
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Wackler Service Group GmbH & Co. KG
HRA 6388
Großunternehmen
Chemnitzer Straße 36
09247
Chemnitz
Deutschland
DED41
plattformen.nord@wackler-group.de
03722 511 114
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

05.05.2025
16.05.2025

Angaben zum Angebot

SVL-2025-LAB-Wäsche
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung