Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um freiberufliche Sachverständigenleistungen. Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 50 UVgO in Verbindung mit § 55 Niedersächsische Haushaltsordnung (LHO) nebst Verwaltungsvorschriften. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
Mit dem Angebot hat der Bieter ein Umsetzungskonzept (max. 3 DIN A4 Seiten) einzureichen. In diesem Konzept ist darzulegen, wie die ausgeschriebene Leistung erbracht werden soll. Dies beinhaltet den zeitlichen, den logistischen und den innovativen Aspekt der jeweiligen Leistungsphasen. Aus den Angaben soll schlüssig hervor gehen, wie das Rahmenkonzept erfolgreich innerhalb der zeitlichen und qualitativen Vorgaben des Auftragsgebers erarbeitet wird.
Dieses Konzept fließt als Zuschlagskriterium " Umsetzungskonzept" in die Angebotswertung ein (vgl. Ziffer 1.16. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) und Bewertungsmatrix). Weitergehende Angaben sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Sollte das Umsetzungskonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Unterlage handelt. Die Nichteinreichung führt zum Ausschluss des Angebotes. Ebenso führt eine Bewertung von 0 Punkten in diesem Zuschlagskriterium zum Ausschluss des Angebotes.
Des Weiteren soll in einem Qualifikationsprofil dargelegt werden, welche Mitarbeiter für das Projekt eingesetzt werden und über welche projektrelevanten Erfahrungen diese verfügen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine separate Auflistung mit folgenden Angaben einzureichen:
- Namentliche Benennung der Personen, die an der Bearbeitung der Leistung mitwirken,
- Darstellung der einschlägigen Erfahrung der benannten Personen durch Angabe von Referenzprojekten mit leistungsspezifischem Bezug unter Benennung des jeweiligen Auftraggebers sowie Angaben zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur Funktion (z. B. Projektleitung) innerhalb dieser Projekte und
- Angabe des geplanten Einsatzgebietes der jeweiligen Person innerhalb der hier ausgeschriebenen Leistung.
Diese Darstellung kann tabellarisch in der beigefügten Anlage "Vordruck Personal- und Qualifikationsprofil" erfolgen. Die Tabelle ist dem Angebot als Anlage beizufügen. Die zum Nachweis der Eignung geforderten Bildungsabschlüsse (siehe Ziff. 1.11.der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) ) müssen für die Zuschlagswertung nicht erneut eingereicht werden, da die Bewertung auf Basis der im Rahmen der Eignungsprüfung vorgelegten Nachweise erfolgt. Bewertet wird die darüber hinausgehende fachliche Qualität und Tiefe der Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenstellung.
Diese Angaben der zur Bearbeitung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter fließen als Zuschlagskriterium "Erfahrung des Projektteams" mit in die Bewertung der Angebote ein (vgl. Ziffer 1.16. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) und Bewertungsmatrix). Weitergehende Angaben sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Wichtiger Hinweis zum Verfahren:
Sollten die Angaben zum Personal und deren Erfahrung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden diese nicht nachgefordert, da es sich hierbei um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand eines Zuschlagskriteriums betreffen. Die Nichteinreichung führt zum Ausschluss des Angebotes. Ebenso führt eine Bewertung von 0 Punkten in diesem Zuschlagskriterium zum Ausschluss des Angebotes, da in diesem Fall die erforderliche Mindestqualität für die Leistungserbringung nicht nachgewiesen ist.
Darüber hinaus hat der Bieter eine Verpflichtungserklärung (Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise) abzugeben, in welcher er verbindlich zusichert, nur das im Angebot benannte Personal während der Vertragsdauer zur Leistungserbringung einzusetzen oder den/die Mitarbeiter bei Ausscheiden/Verlassen des Unternehmens oder bei Krankheit adäquat zu ersetzen. Eine entsprechende Erklärung "Verpflichtungserklärung zum Personal" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.