(1) Bei den in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen und somit um Ausschlusskriterien, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes ergibt. Sämtliche dieser Mindestanforderungen müssen vom Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt werden. Abfragen in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) sind an den vorgegebenen Stellen ausdrücklich zu bestätigen (0) bzw. definiert anzugeben (...............). Bei Nichterfüllung von nur einer Mindestanforderung wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zwingend von der Wertung aus-geschlossen.
(2) Abfragen zum angeboten Fabrikat und zum Typ sind an den vorgegebenen Stellen im Angebotsvordruck ausdrücklich anzugeben.
(3) Mit Angebotsabgabe sind vom Bieter zudem folgende Unterlagen einzureichen:
Fahrzeuge und Geräte:
- Prospektmaterial/Datenblätter
- Motorleistungsdiagramme
- An- und/oder Aufbaurichtlinien
- An- und Aufbaubestätigungen/Gerätefreigaben
- Einhaltung der Grenzwerte für Störaussendungen gemäß Richtlinie EMV
Zusätzlich für An- und Aufbaugeräte:
- CE- Zeichen
- GS-Prüfzeugnis oder ein gleichwertiger Nachweis einer unabhängigen zertifizierten Prüfstelle über die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen
(4) Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine entsprechende Erklärung ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
(5) Der Bieter hat außerdem in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" Angaben zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards machen.
(6) Der Bieter hat dem Auftraggeber in der Eigenerklärung zum Urheberrecht schriftlich zuzusichern, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung im Webshop überlassen werden.
(7) Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter des wirtschaftlichsten Angebots ein Fahrzeug zur Erprobung anzufordern. Die Erprobung dient der Verifizierung der im Angebot gemachten technischen Angaben. Das Fahrzeug und die Geräte müssen die als Mindestanforderung (K.O.-Kriterien) gekennzeichneten Merkmale der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zwingend erfüllen. Geringfügige Abweichungen vom Serienstand (z. B. Lackierung), die die Kernfunktion nicht beeinträchtigen, sind zulässig. Die Bereitstellung erfolgt unentgeltlich innerhalb von 4 Wochen nach Anforderung für maximal eine Woche an einem Standort in Niedersachsen. Das Fahrzeug und die Geräte sind nach Abschluss der Erprobung vom Bieter kostenfrei abzuholen. Ein An-spruch auf Erstattung von Bereitstellungs- oder Transportkosten besteht nicht.