Ausgeschrieben wurde ein Rahmenvertrag über die Durchführung der Leistungen zur Arbeitssicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arl Leine-Weser an drei Standorten des ArL Leine-Weser (Hildesheim, Sulingen, Hannover). Der Auftrag wurde in Form einer Rahmenvereinbarung vergeben und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus dem § 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.