Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste vorzulegen. Es sind mindestens drei Referenzaufträge zu benennen. Darüberhinausgehende Referenzen haben keinen Einfluss auf die Bewertung. Die nachfolgend beschriebenen Angaben zu den Referenzen sind auf einem separaten Blatt darzustellen.
Folgende Vorgaben sind hinsichtlich der Referenzen zu beachten und einzuhalten (bei Notwendigkeit sind diese auf einem separaten Blatt darzustellen):
- Erbringung im Zeitraum vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2026 vollständig oder zu mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens
- telemedizinische Behandlungen (insbesondere Sprechstunden und Bereitschaftsdienste) von mindestens 10 Stunden pro Woche
- Einrichtung und Betreiben eines Bereitschaftsdienstes 24/7/365
- Laufzeit von mindestens 12 Monaten
- -Angabe der erfolgreich telemedizinisch behandelten Fälle, differenziert nach den Fachgebieten Allgemeinmedizin/Innere Medizin, Psychiatrie, Dermatologie und Suchtmedizin,
- Nachweis, dass zumindest die Ärztekammer eines Bundeslandes das Vorhaben inhaltlich überprüft hat, idealerweise im Rahmen einer Evaluation,
- Bereitstellung und Einsatz digitaler Medizingeräte (z.B. Digitales Stethoskop, Digitales Dermatoskop, Digitales Vitalwerte-Messgerät) zur Erbringung der telemedizinischen Leistungen und
- einen Gesamtwert (d.h. ein Referenzauftragsvolumen) von jeweils insgesamt 250.000,00 Euro oder mehr (netto ohne Umsatzsteuer).
Mit Abgabe des Angebots hat der Bieter die zur Leistungserbringung vorgesehenen Ärztinnen und Ärzte dem Auftraggeber vorzustellen. Die Ausführungen beinhalten Angaben zur Approbation, zum Stand des Umfangs beruflicher Fortbildungen (Stichwort: Fortbildungszertifikat), IT-Kenntnissen, zum Vorliegen von Strafverfahren und zur eventuell vorhandenen Vollzugserfahrung. (siehe hierzu auch Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) Ziffer 3.1, 3.7.1 - 3.7.3)
Die Vorstellung ist auf einem separaten Blatt bei Angebotsabgabe einzureichen.