Verfahrensangaben

Lieferung eines Batteriespeichers mit Ladeeinrichtung für Fahrzeuge (Energy Storag...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.10.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
Lieferleistungen@lzn.de
+49 51189848102

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

31400000-0
34221000-2
34220000-5
31681500-8
31158100-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Europäische Union strebt bis 2050 Klimaneutralität und bis 2030 eine Reduktion von 55% der Treibhausgasemissionen an. Die nationalen Behörden in Deutschland und den Niederlanden haben sich noch ehrgeizigere Klimaziele gesetzt und streben bereits in den 2030er-Jahren eine CO2 Neutralität an.
Der Staat als Institution möchte beim Thema CO2-Neutralität sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland mit gutem Beispiel voran gehen, die Beschaffung von E-Fahrzeugen steht daher in der Mobilitätsausstattung an erster Stelle.
Die E-Mobilität erfordert jedoch eine radikale Veränderung in der öffentlichen Infrastruktur, vor allem im Bereich der Energieversorgung. Entstehende Abhängigkeiten von dauerhafter Stromverfügbarkeit und von stabilen Netzen, stellen "neue" große Herausforderungen an öffentlichen Strukturen. Bisher bestehende Notfallabsicherungen der Infrastruktur auf Basis fossiler Energieträger müssen vor diesem Hintergrund neu gedacht werden, dies gilt vor allem für die sogenannte "kritische Infrastruktur" wie Polizeien, Feuerwehren, Rettungsdienste, Krankenhäuser, usw.
Das Konsortium aus 7 Partnern (3 öffentliche Organisationen, 1 KMU, 3 Wissenseinrichtungen) entwickelt eine gemeinsame beispielhafte Governance für mobile Energiespeicher- und Ladesysteme vorrangig für Polizeibehörden im deutsch-niederländischen Grenzgebiet. Dieses System kann mit einfachen Anpassungen für weitere Institutionen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) wie Feuerwehren, Katastrophenschutz oder Rettungsdienste genutzt werden. Relevante Entwicklungen erfolgen sowohl in den Bereichen der zentralen gemeinsamen Governance als auch in den technischen Spezifikationen und der elementar notwendigen Datensicherheit. Das nach ausgiebigen Testungen im späteren Anwendungsbereich entstehende Speicher- und Ladesystem wird vollständig entworfen. Das extern gebaute System liefert dann relevante Erkenntnisse und Planungsunterlagen für zukünftige Speicher- und Ladesysteme für die KRITIS.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Beschafft werden soll ein mobiler Batteriespeicher zur temporären Energieversorgung von BOS-Behörden in kritischen Situationen wie Netzausfall, Großschadenslagen oder eingeschränkte Energieverfügbarkeit. Das Ziel ist eine autarke, schnell einsatzbereite und sichere Stromversorgung für prioritäre Verbraucher wie Ladeinfrastruktur für Einsatzfahrzeuge, IT-/Kommunikationssysteme sowie ausgewählte Gebäude- oder Anlagenteile zu entwickeln. Der Speicher soll zudem zur Entlastung der Netzanschlussleistung und zur Überbrückung kritischer Zeiträume dienen. Er muss mit einer eigenen Ladeinfrastruktur ausgestattet sein, um elektrische Einsatzfahrzeuge mit Energie zu versorgen. Das System muss auf einem Anhänger fest verbaut und ortsveränderlich einsetzbar sein.

Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Alte Nordhorner Straße 1
49835
Wietmarschen-OT Lohne
Deutschland
DE94B

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Die Einzelheiten der Angebotswertung, die Unterkriterien sowie die Bewertungsmatrix werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsphase bekanntgegeben.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technische Kriterien

Die Einzelheiten der Angebotswertung, die Unterkriterien sowie die Bewertungsmatrix werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsphase bekanntgegeben.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Service-Kriterien

Die Einzelheiten der Angebotswertung, die Unterkriterien sowie die Bewertungsmatrix werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsphase bekanntgegeben.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRKEG

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(1) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und etwaigen Angebote sowie die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
(2) Die im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellte technische Leistungsbeschreibung stellt einen Entwurf dar. Sie dient ausschließlich der Information der Bewerber im Teilnahmewettbewerb. Die finale Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) wird erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt.
(3) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt in deutscher Sprache und ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform.
(4) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet.
(5) Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, ber. S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 7 des Gesetzes vom 3. Juli 2026 (BGBl. I Nr. 199), haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dieses aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen. Unter Bezug auf diese gesetzliche Regelung des GWB haben Sie daher die Möglichkeit, in Ihren Teilnahmeantrags- oder Angebotsunterlagen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen. Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme im Sinne des § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.
(6) Alle Bewerber, die die bekannt gemachten Mindestanforderungen erfüllen und deren Eignung festgestellt wurde, werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Eine Begrenzung der Zahl geeigneter Bewerber erfolgt nicht.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber/Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch einen gleichwertigen Nachweis auf andere Weise. (Mindestanforderung)
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Nimmt der Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis der Eignung in Anspruch (Eignungsleihe), ist der Nachweis auch für diese Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Der Auftraggeber behält sich die Forderung einer Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß den Vergabeunterlagen vor.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)
-Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
-Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung