Verfahrensangaben

Firmenfitness für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.08.2026
07.09.2026 10:00 Uhr
07.09.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Leitweg-ID 03-0005000000-28
Schiffgraben 12
30159
Hannover
Deutschland
DE929
daniel.maniak@lzn.de
+49 51189848102
+49 51189848199

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

92620000-3
92000000-1
92600000-7
92610000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Zur Nutzung für sämtliche Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen einschließlich des an den Hochschulen tätigen Personals im Landesdienst gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 NHG soll ein Dienstleistungskonzessionsvertrag nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB über Firmenfitnessdienstleistungen mit einer Anbieterin oder einem Anbieter für Sport- und Fitnessangebote im Rahmen von Firmenfitness geschlossen werden.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Zur Nutzung für sämtliche Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen einschließlich des an den Hochschulen tätigen Personals im Landesdienst gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 NHG soll ein Dienstleistungskonzessionsvertrag nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB über Firmenfitnessdienstleistungen mit einer Anbieterin oder einem Anbieter für Sport- und Fitnessangebote im Rahmen von Firmenfitness geschlossen werden.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Die Konzession hat eine erste Laufzeit von vier Jahren. Sie verlängert sich stillschweigend um ein weiteres (fünftes) Jahr, sofern nicht bis drei Monate vor Ablauf der vier Jahre gekündigt wird, und endet spätestens mit Ablauf von fünf Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Die Laufzeit der Individualverträge der Beschäftigten ist an die Laufzeit der Dienstleistungskonzession und an das Beschäftigungsverhältnis beim Land Niedersachsen geknüpft.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis für Beschäftigte

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Basis der Jahrespreise inklusive Umsatzsteuer (brutto) für die anzubietende Basis-Individualvertragsvariation sowie für die anzubietende Premium-Individualvertragsvariation, die - jeweils für die einzelnen Gebietskategorien - die in Ziff. 4 bis 4.3 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen müssen.

Für diese beiden vorgegebenen Individualvertragsvariationen wird jeweils ein Jahrespreis unter Berücksichtigung sämtlicher preisrelevanter Bestandteile, einschließlich einmaliger Kosten, ermittelt. Dazu werden die Preise für die einzelne Individualvertragsvariation auf ein Vertragsjahr (mit 52 Wochen und 365 Tagen), inkl. ggf. anfallender einmaliger Kosten, z.B. Einweisungs-, Einmalgebühren, hochgerechnet (Jahrespreis). Maßgeblich für die Bewertung ist der Mittelwert aus beiden Jahrespreise, dazu werden die beiden Jahrespreisen addiert und die Summe durch zwei geteilt. Sofern Anbieter ausschließlich eine Premium-Individualvertragsvariation anbieten, die eine unbeschränkte Nutzung der darin enthaltenen Sport- und Fitnessangebote pro Monat ermöglicht, erfolgt keine Bildung eines arithmetischen Durchschnitts, stattdessen ist für die Bewertung nur der Jahrespreis der Premium-Individualvertragsvariation maßgeblich.

Die Kosten für Kursangebote im Sinne von Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) fließen nicht in die Ermittlung des Jahrespreises (siehe auch Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium "Preis für Beschäftigte") mit ein.

Das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Mittelwert erhält 620 Punkte. Je Prozent höherem Preis erfolgt ein Abzug von 1 % der maximalen Punktzahl (6,2 Punkte).

Gewichtung
62,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Zuschlagskriterium "Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang", Unterkriterium Diversität der Sport- und Fitnessangebote

2.1 Unterkriterium "Diversität der Sport- und Fitnessangebote" (max. 314 Punkte):
Hierbei fließt der Umfang des Sport- und Fitnessangebotes in eigenen stationären Einrichtungen und/oder in den stationären Einrichtungen von Verbundpartnerinnen und Verbundpartnern in räumlicher und inhaltlicher Sicht, der bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) nutzbar ist, anhand der vom Bieter ausgefüllten Vordrucke "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Basis-Individualvertragsvariation" und "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Premium-Individualvertragsvariation" in die Bewertung ein.

Die Bewertung der niedersachsenweiten Abdeckung erfolgt auf Grundlage der Verfügbarkeit von Sport- und Fitnessangeboten in insgesamt 46 vorgegebenen Gebietskörperschaften. Die Punktevergabe erfolgt gebietskörperschaftsscharf nach einem transparenten Bewertungsschema sowohl für die angebotene Basis-Individualvertragsvariation als für die angebotene Premium-Individualvertragsvariation unter Berücksichtigung des Umfangs und der Vielfalt der angebotenen Leistungen. Für die Gebietskörperschaften der Gebietskategorie A, B und C, in denen ei-ne überdurchschnittlich hohe Zahl an Beschäftigten des Landes tätig ist, werden als Mindestanforderung ein bereits bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) nutzbares zwingend vorzuhaltendes Mindestangebot sowie eine erhöhte Gewichtung des darüber hinausgehenden Angebotsumfangs vorgenommen, um deren besondere Bedeutung für die Zielgruppe sachgerecht abzubilden.

Die bewertungsrelevante Gesamtpunktzahl je Gebietskörperschaft ergibt sich aus der Summe von Grund- und Zusatzpunkten. Die Gesamtbewertung erfolgt durch Addition der über alle Gebietskörperschaften erzielten Punkte.

Sofern Bieter ausschließlich eine Premium-Individualvertragsvariation anbieten, die eine unbeschränkte Nutzung der darin enthaltenen Sport- und Fitnessangebote ermöglicht, erfolgt die Punktevergabe für Grund- und Zusatzpunkte nur anhand der Abdeckung in dieser Premium-Individualvertragsvariation, wobei die erzielten Punkte pro Gebietskörperschaft verdoppelt werden.

2.1.1 Sport- und Fitnessangebote in den Gebietskörperschaften der Gebietskategorien A, B und C (18 Gebiete, max. 216 Punkte):
In den als Gebietskörperschaften der Gebietskategorie A, B und C (vgl. Ziff. 3.1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) sowie Vordrucke "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Basis-Individualvertragsvariation" und "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Premium-Individualvertragsvariation") aufgeführten insgesamt 18 Gebietskörperschaften muss sowohl in der anzubietenden Basis-Individualvertragsvariation als auch in der anzubietenden Premium-Individualvertragsvariation bereits bei der Angebotsabgabe ein für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) nutzbares Angebot an Sport- und Fitnessangeboten in eigenen stationären Einrichtungen oder in stationären Einrichtungen von Verbundpartnerinnen oder Verbundpartnern vorhanden sein, das jeweils die in Ziff. 4 bis 4.3 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) für die jeweilige Gebietskategorie vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen muss.

Eine Vergabe von Grundpunkten für die Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen erfolgt nicht. Werden bei der Angebotsabgabe die jeweils vorgegebenen Mindestanforderungen in einer der Gebietskörperschaften der Gebietskategorien A, B und C nicht für den Zeit-punkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) eingehalten, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Für über die jeweiligen Mindestanforderungen in den Gebietskategorie A, B und C hinausgehenden Angebote werden jeweils getrennt für die anzubietende Basis- und die anzubietende Premium-Individualvertragsvariation Zusatzpunkte vergeben. Die Vergabe der Zusatzpunkte erfolgt gestaffelt entsprechend der Anzahl der über die vorgegebenen Mindeststandards hinaus-gehenden Angebote in den Bereichen zusätzliche Fitnessstudios, zusätzliche Frei- und/oder Hallenbäder sowie Zusatzangebote (wie Yoga-Studios, Boulderhallen, etc.). Hinsichtlich der Ausgestaltung der dabei vorgegebenen Staffelung wird auf die Bewertungsmatrix verwiesen.

2.1.2 Sport und Fitnessangebote in den Gebietskörperschaften der Gebietskategorie D (28 Gebiete, max. 98 Punkte):
Bei den verbleibenden 28 Gebietskörperschaften der Gebietskategorie D erfolgt die Bewertung ebenfalls auf Grundlage einer gebietskörperschaftsbezogenen Punktevergabe, jeweils gesondert für die angebotene Basis-Individualvertragsvariation sowie für die Premium-Individualvertragsvariation. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist die vollständige Erfüllung der jeweils in Ziff. 4, Ziff. 4.1., Ziff. 4.2 dd) sowie Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorgegebenen Mindestanforderungen für die Gebietskategorie D in der jeweiligen Gebietskörperschaft. Angebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können keine Punkte erhalten, werden jedoch nicht ausgeschlossen.

Dabei werden zunächst jeweils Grundpunkte für eine bereits bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) nutzbare Einhaltung der Mindestanforderungen vergeben. Zusätzlich werden Zusatzpunkte für über die Mindestanforderungen hinausgehende Leistungen vergeben. Die Bewertung erfolgt stufenweise anhand der in der Bewertungsmatrix festgelegten Ausprägungen. Maßgeblich sind insbesondere zusätzliche Fitnessstudios, zusätzliche Hallen- oder Freibäder sowie Zusatzangebote (wie Yoga-Studios, Boulderhallen, etc.).

Konkrete Informationen zur Bewertung sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Gewichtung
31,40

Zuschlagskriterium

Qualität
Zuschlagskriterium "Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang", Unterkriterium Online- und Kursangebote

Zusätzlich werden Punkte für kostenfreie Online-Angebote sowie ggf. kostenpflichtige Präventions-, Entspannungs- und / oder Ernährungskurse vergeben (siehe Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium: Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang, Unterkriterium "Online- und Kursangebote"). Für die konkrete Ausgestaltung der entsprechenden Punktevergabe wird auf die Bewertungsmatrix verwiesen.

Gewichtung
3,60

Zuschlagskriterium

Kosten
Höhe der Verwaltungskostenpauschale

Hierbei erhalten Angebote, bei denen der jährliche Betrag von 250.000,00 Euro inklusive Umsatzsteuer (siehe Ziff. 9 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)) unterschritten wird, eine zusätzliche positive Bewertung, die sich prozentual an der niedrigsten Verwaltungskostenpauschale orientiert.

Hinweis: Übersteigt der angegebene Wert die maximale Summe von 250.000,00 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Jahr, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Das Angebot mit der niedrigsten angegebenen Verwaltungskostenpauschale erhält 30 Punkte. Für jedes Prozent höherer Verwaltungskostenpauschale erfolgt ein Abzug von 1 % der maximalen Punktzahl (3 Punkte).

Gewichtung
3,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Vergabe der Konzession erfolgt nach den Regelungen des GWB (vorrangig Teil 4, Kapitel 1, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3) und der KonzVgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung. Auf § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRK59

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

818884-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es handelt sich hierbei um eine Zurückversetzung des ursprünglichen Vergabeverfahren (Bekanntmachungsnummer 818884-2025) in den Stand vor Bekanntmachung aufgrund eines Beschlusses der Vergabekammer Niedersachsen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

45
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.

Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)
-Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
-Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.

Der Bieter hat in seinem Angebot detailliert darzulegen, was die einzelnen der von ihm angebotenen Individualvertragsvariationen beinhalten (vgl. Ziffer 1.15. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung