Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von mind. 10.000,00 Euro/Schadensfall verfügt, die die Risiken bei Fehl-bzw. Nichtleistungen abdeckt und für daraus fällige Ansprüche aufkommt, vorzulegen.
Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde.
Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist.
Ebenfalls hat der Bieter in der "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" zu bestätigen, dass er sich zur absoluten Verschwiegenheit gegenüber Dritten über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Informationen verpflichtet. Die Eigenerklärung ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Betriebskonzept einzureichen (vgl. Ziffer 1.17. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)).