Erneuerung der Vielstellenmesstechnik zur Erfassung prüfungsbezogener Temperature...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.03.2025
31.03.2025 10:00 Uhr
15.04.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
dirk.schneppel@lzn.de
+49 51189848102

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

31000000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Erneuerung der Vielstellenmesstechnik zur Erfassung prüfungsbezogener Temperaturen und Spannungen für die Materialprüfanstalt (MPA) Braunschweig.

Die Materialprüfanstalt (MPA) Braunschweig besitzt verschiedene Öfen für die Prüfung von Bauteilen gegen den Vollbrand sowie weitere Versuchseinrichtungen zur Untersuchung von Brandereignissen. Ein Bestandteil der Prüftechnik während einer Brandprüfung ist die Erfassung der bauteilbezogenen Temperaturen oder weiterer elektrischer Messgröße. Hierzu besitzt die MPA Braunschweig eine so genannte Vielstellenmesstechnik, die durch ein modernes und zeitgemäßes System ersetzt werden soll. Charakteristisch für das System ist die Möglichkeit, bei einer Brandprüfung bis zu 800 Messstellen quasi-simultan (es wird gemultiplext) über eine große Fläche verteilt mit hoher Flexibilität messen zu können. Als Messgrößen treten primär Spannungen und Thermoelemente auf. Die Messstellen sind hinsichtlich ihrer Belegung flexibel konfigurierbar.

Ein weiteres Merkmal der Messgeräte ist, dass diese in Brandlaboren eingesetzt werden, wo hochbauliche Produkte geprüft und abgebrochen werden und daher eine entsprechende mechanische Robustheit gegenüber äußeren Einflüssen (mech. Belastung, EMV, Temperatur, Staub, etc.) bestehen muss.

Neben dem Einsatz in den Prüflaboren der MPA Braunschweig ist ein mobiler Einsatz der Messtechnik im Feld / auf der Baustelle - also im Inselbetrieb - vorgesehen und muss möglich sein.

Die Leistung umfasst die Planung, Lieferung, Aufbau und Montage sowie die Inbetriebnahme der Anlage und die Übergabe in einwandfreiem Zustand zur direkten Nutzung im Prüfgeschäft. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der zu vergebenden Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Erneuerung der Vielstellenmesstechnik zur Erfassung prüfungsbezogener Temperaturen und Spannungen für die Materialprüfanstalt (MPA) Braunschweig.

Die Materialprüfanstalt (MPA) Braunschweig besitzt verschiedene Öfen für die Prüfung von Bauteilen gegen den Vollbrand sowie weitere Versuchseinrichtungen zur Untersuchung von Brandereignissen. Ein Bestandteil der Prüftechnik während einer Brandprüfung ist die Erfassung der bauteilbezogenen Temperaturen oder weiterer elektrischer Messgröße. Hierzu besitzt die MPA Braunschweig eine so genannte Vielstellenmesstechnik, die durch ein modernes und zeitgemäßes System ersetzt werden soll. Charakteristisch für das System ist die Möglichkeit, bei einer Brandprüfung bis zu 800 Messstellen quasi-simultan (es wird gemultiplext) über eine große Fläche verteilt mit hoher Flexibilität messen zu können. Als Messgrößen treten primär Spannungen und Thermoelemente auf. Die Messstellen sind hinsichtlich ihrer Belegung flexibel konfigurierbar.

Ein weiteres Merkmal der Messgeräte ist, dass diese in Brandlaboren eingesetzt werden, wo hochbauliche Produkte geprüft und abgebrochen werden und daher eine entsprechende mechanische Robustheit gegenüber äußeren Einflüssen (mech. Belastung, EMV, Temperatur, Staub, etc.) bestehen muss.

Neben dem Einsatz in den Prüflaboren der MPA Braunschweig ist ein mobiler Einsatz der Messtechnik im Feld / auf der Baustelle - also im Inselbetrieb - vorgesehen und muss möglich sein.

Die Leistung umfasst die Planung, Lieferung, Aufbau und Montage sowie die Inbetriebnahme der Anlage und die Übergabe in einwandfreiem Zustand zur direkten Nutzung im Prüfgeschäft. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der zu vergebenden Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Beethovenstraße 52
38106
Braunschweig
Deutschland
DE911

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis (netto)

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis.

Beispiel:
Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Bewertungspreises 450 Punkte von 500 möglichen Punkten.

Eine detaillierte Bewertungsmatrix bzgl. der Zuschlagskriterien wird im Rahmen der Angebotsphase den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technische Anforderungen

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der - über die Mindestanforderungen - hinausgehenden Anzahl Messungen pro Sekunde und der Anzahl möglicher Messstellen pro Messeinheit der angebotenen Produktes. Eine detaillierte Bewertungsmatrix bzgl. der Zuschlagskriterien wird im Rahmen der Angebotsphase den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bedienbarkeitstest

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage eines Bedienbarkeitstests im Rahmen der finalen Angebotsbewertung. Hierbei bewerten 3 bis 5 MitarbeiterInnen (MaschinenbedienerInnen) der MPA Braunschweig nach Einweisung durch den Bieter die Software des angebotenen Produktes. Für die Unterweisung in seine Software hat der Bieter maximal einen Tag Zeit. Die Einweisung erfolgt in der MPA Braunschweig. Der Bieter überlässt dem Auftraggeber zum eigenständigen Test ein Testsystem für mindestens 2 Wochen. In der Zeit testen die MitarbeiterInnen der MPA ausgiebig die Software und geben Ihre Bewertung ab. Eine detaillierte Bewertungsmatrix bzgl. der Zuschlagskriterien wird im Rahmen der Angebotsphase den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRH0X

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

(1) Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber/Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
(2) Das LZN führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) durch.
(3) Der zu vergebende Auftrag umfasst Erneuerung der Vielstellenmesstechnik zur Erfassung prüfungsbezogener Temperaturen und Spannungen für die Materialprüfanstalt (MPA) Braunschweig, wobei es sich um einen Lieferauftrag handelt.
(4) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 17 VgV, § 119 Abs. 5 Alt. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
(5) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt.
(6) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt 5.1.9. als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 42 Abs. 2 VgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
(7) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge einschließlich der Vor-Ort-Besichtigung und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
(8) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
(9) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet.
(10) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang.

Bedingungen

Ausschlussgründe

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

(A1) Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. (Mindestanforderung) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist der unter (A1) genannte Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Beider Inanspruchnahme eignungsrelevanter Dritter ist der unter (A1) genannte Nachweis für diese genannten Drittenebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

(B1) Eigenerklärung (Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz für den Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.(Mindestanforderung)

(B2) Eigenerklärung (Vordruck) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 3.000.000,00EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers (in Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist. (Mindestanforderung)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

(C1) Die "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" wird ausschließlich anhand eines seitens der Bewerber vorzulegenden "Referenzprojektes" geprüft. Hierzu muss der Bewerber Erfahrungen mit dem Bau derartiger wie in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil dargestellten Anlagen nachweisen können, indem er darstellt, dass er mindestens eine Anlage einer Vielstellenmesstechnik zur Erfassung prüfungsbezogener Temperaturen und Spannungen oder einer vergleichbaren Vielstellenmesstechnik mit vielen Messstellen unterschiedlicher Güte im Feld verteilt gebaut hat. Das Referenzprojekt darf nicht älter als 5 Jahre sein (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist). Das Referenzprojekt ist anhand des Formblattes "Referenzprojekt" anzugeben. (Mindestanforderung)

(C2) Für das zu (C1) angegebene Referenzprojekt hat der Bewerber darüber hinaus technische Beschreibungen mit Leistungsdaten, eine Dokumentation vom Bestandssystem, Bedienungsanleitungen, Prospekte oder ähnliche Unterlagen einzureichen. (Mindestanforderung)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges

(D1) Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (gemäß Vordruck) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. (Mindestanforderung)

(D2) Erklärung (gem. Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB. (Mindestanforderung) Alternativ: Erklärung (gem. Vordruck), über die Erfüllung von Ausschlusstatbeständen, für die gegenüber der Vergabestelle im Rahmen des § 125 GWB ("Selbstreinigung") durch Vorlage entsprechender und geeigneter Unterlagen und sonstiger Erklärungen vollständig nachzuweisen ist, dass das Unternehmen des betroffenen Bewerbers:
1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
2.die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
Die Vergabestelle bewertet die dargestellten, von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Die Vergabestelle behält sich vor, die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend zu bewerten und das Unternehmen vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. (Mindestanforderung)

(D3) Erklärung (gem. Vordruck) der Bestätigung über die Vor-Ort-Besichtigung bei der MPA.(Mindestanforderung)

Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die unter (D1) und (D2) genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei der Inanspruchnahme eignungsrelevanter Dritter sind die unter (D1) und (D2) genannten Erklärungen für diese genannten Dritten ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung