Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der erforderlichen Höhe besteht folgender Bedarf:
5200 Stück 61522 Verbandsabzeichen Bay BP
1000 Stück 61523 Verbandsabzeichen Grenzpolizei
1300 Stück 61513 Verbandsabzeichen PP Mittelfranken
3000 Stück 61519 Verbandsabzeichen PP München
900 Stück 61510 Verbandsabzeichen PP Niederbayern
1100 Stück 61517 Verbandsabzeichen PP Oberbayern Nord
1200 Stück 61518 Verbandsabzeichen PP Oberbayern Süd
800 Stück 61512 Verbandsabzeichen PP Oberfranken
1100 Stück 61511 Verbandsabzeichen PP Oberpfalz
760 Stück 61515 Verbandsabzeichen PP Schwaben Nord
700 Stück 61520 Verbandsabzeichen PP Schwaben Süd/West
1100 Stück 61514 Verbandsabzeichen PP Unterfranken
200 Stück 61521 Verbandsabzeichen PVA
500 Stück 61516 Verbandsabzeichen StMI
gem. TL-BY 31, Ausgabe 4 03/2026
Vertragszeitraum: bis 31.05.2026; 2 x 12 Monate Option.
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialveträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen, einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000,00 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 2. Februar 2017. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen. Des Weiteren wird auf einige Grundsatzregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere § 97 Abs. 1 bis 6 GWB, verwiesen.
Das Angebot ist elektronisch in Textform, über die Vergabeplattform, einzureichen.
*NTVergG = Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) in der Fassung vom 20.01.2020.