Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot eine nicht beglaubigte Kopie der gültigen Genehmigung gemäß § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) vorzulegen.
Der Bieter verpflichtet sich mit Abgabe seines Angebots für den Fall einer späteren Zuschlagserteilung an ihn, die den Vergabeunterlagen im Entwurf beigefügte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ohne Änderungen anzunehmen und zu unterzeichnen.
Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung nachzuweisen, dass er folgende Punkte der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vollumfänglich erfüllt:
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistung nach Auftragserteilung zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich auszuführen. Eine Reaktionszeit (Anfahrtszeit zum Abschlepport) von 45 Minuten ist zu gewährleisten.
- Eine Eignung des Auftragnehmers ist durch ständige Listung bei dem Verkehrsservice Niedersachsen e.V. in den Leistungskategorien A1 und A2 (Pkw) bzw. B1 und ggf. B2 (Lkw) nachzuweisen.
- Anforderungen an das Betriebsgelände und den Fuhrpark gem. Anlage 2
Die erforderliche fachliche Qualifikation des eingesetzten Personals wird erreicht
- durch eine abgelegte Meisterprüfung im Kfz-Mechaniker/-Elektriker/-Techniker-Handwerk oder
- durch eine abgelegte Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbau-Handwerk oder
- durch Vollzeitbeschäftigung eines spezialisierten, leitenden Mitarbeiters (Meister im Kfz-Handwerk bzw. Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk) oder in der
- Leistungskategorie A (PKW)
i. d. R. 3-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe.
- Leistungskategorie B (PKW)
i. d. R. 5-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe und durch ausreichende Erfahrung und Kenntnisse im LKW-Reparaturbereich und über technische Anweisungen der Hersteller (z.B. Kardan- und Steckwellenausbau, lösen von Federspeicherbremsen, Anschluss von Fremdluft usw.).
- zusätzlich in der Leistungskategorie B 2 durch Fahrausweis für Krane/ Kranführerschein
Für eventuell erforderliche werdende Zerlegungsarbeiten ist kurzfristig qualifiziertes Personal zur
Verfügung zu stellen.
Neben der beruflichen Qualifikation muss das Personal über gute Ortskenntnisse verfügen.
Der Auftraggeber behält sich im Einzelfall vor, den Auftragnehmer zu veranlassen, bestimmte nicht geeignete Personen nicht mehr einzusetzen.