Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.
Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet:
Zuschlagskriterium "Preis"
Zunächst werden die preislichen Faktoren ermittelt. Dabei werden die gewichteten Zwischensummen addiert und ergeben eine gewichtete Angebotssumme, die mit insgesamt 30,00 % in die Gesamtwertung einfließt. Diese setzt sich wie folgt zusammen (siehe auch Ziffer 1.7) (max. 300 Bewertungspunkte):
Zwischensumme für die Positionen 1 - 5 des Angebotsvordrucks, 30,00 %
Zwischensumme für die Positionen 6 - 8 des Angebotsvordrucks, 70,00 %
Hinweis:
Die Zwischensumme der Positionen 1 - 5 des Angebotsvordrucks wird beim Zuschlagkriteriums "Preis" mit 30,00 % und die Zwischensumme der Positionen 6 - 8 des Angebotsvordrucks mit 70,00 % gewichtet. Die gewichteten Zwischensummen werden addiert und ergeben eine gewichtete Angebotssumme, die mit insgesamt 30,00 % (max. 300 Punkte) in die Gesamtwertung einfließt.