Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Re-ferenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschrie-benen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftrags-umfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Für jede betreuende Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gem. § 7 ASiG ist der Nachweis der Qualifika-tion als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagerteilung vorzulegen.
Ebenfalls hat der Bieter für jede betreuende SiFa einen Nachweis über die Qualifikation/Fortbildung als "Fachkraft für Arbeitssicherheit" innerhalb von zwei Wochen vorzulegen.
Der Auftragnehmer versichert, dass die eingesetzte SiFa über die Fachkunde nach § 4 DGUV Vorschrift 2 verfügt.