Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Küstenheide Arensch und Sahlenburg/Duhnen (Teil...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer (NLPVW)
Virchowstrasse 1
26382
Wilhelmshaven
Deutschland
+49 51189848102
+49 51189848199
Vermittelte.Leistungen@lzn.de
Zuschlag erteilende Stelle
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
+49 51189848102
+49 51189848199
Vermittelte.Leistungen@lzn.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRF8U

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRF8U/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Für die NLPVW sollen in den Küstenheiden Arensch und Sahlenburg/ Duhnen in 2026/2027 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen "Maßnahmenbegleitende Kampfmittelsondierung" durchgeführt werden. Diese
Maßnahmen werden aus Mitteln der Förderrichtlinie "Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt" unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie des Landes finanziert.
Für das Verfahren stehen insgesamt maximal 199.000,00 EUR (netto) zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt
nach Aufwand der erbrachten Dienstleistungen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil
B) zu entnehmen.

Haupterfüllungsort

Gem. Leistungsbeschreibung- Fachlicher Teil (Teil B)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Preis
40
Projektspezifische Qualifikation
60

Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht
entscheidend.
Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien bewertet:
- 1. Preis 40 % (max. 400 Punkte)
Zunächst werden die preislichen Faktoren ermittelt. Dabei werden die gewichteten Zwischensummen addiert und ergeben eine gewichtete Angebotssumme, die mit insgesamt 40,00 % in die Gesamtwertung einfließt. Diese setzt sich wie folgt zusammen (siehe auch Ziffer 1.6 (max. 400 Bewertungspunkte):
- Zwischensumme für die Positionen 1 - 5 des Angebotsvordrucks: 30,00 %
- Zwischensumme für die Position 6 des Angebotsvordrucks: 70,00 %
- 2. Projektspezifische Qualifikation 60 % (max. 600 Bewertungspunkte Punkte)
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 41 ff. UVgO verwiesen.

Ausführungsfristen

Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Ausführungsfristen beginnt an dem auf den Tag
der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Die Pflegemaßnahme muss, aus artenschutzrechtlichen Gründen, in Arensch zwischen KW 31 und KW 34 (2026) begonnen werden. Für den Beginn der Pflegemaßnahme ist der in dem Ausführungszeitraum aus artenschutzrechtlichen Gründen früheste Termin zu wählen.
Der Ausführungszeitraum der maßnahmenbegleitende Kampfmittelsondierung ist mit der Nationalparkverwaltung und dem Unternehmen, dass die Pflegemaßnahme umsetzt, abzustimmen.
Die Maßnahme muss bis zum 31.03.2027 abgeschlossen sein.

In Absprache mit der Auftraggeberin, ist witterungsbedingt, eine Verlängerung der Arbeiten möglich, aufgrund artenschutzrechtlicher Belange beginnend am 01.08.2027 und Fertigstellung bis 31.03.2028.
Sollte eine Verlängerung der Maßnahme erforderlich sein, ist dies umgehend mit der Nationalparkverwaltung abzustimmen.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise
geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte
"Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 41 Abs. 2 und 3 UVgO steht im Ermessen des Auftraggebers. Die
Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Refe?renzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des
Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine
entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens
von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind -
des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der
letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität
mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens"
(siehe Ziffer 1.12.) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Mitarbeiter. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht des Mitarbeiters mit
bisherigen Einsatzfeldern in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf.
regionalspezifischen) Kenntnisse, die praktische Erfahrung des Mitarbeiters ergeben sich aus diesen beigebrachten Referenzen. Die Erfahrung des eingesetzten Mitarbeiters ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Entsprechende Eigenerklärungen "Projektspezifische Qualifikation 2.1 und
2.2" sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein
(siehe Ziffer 1.17. Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden
Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich
hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation
führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.

Zur Erstellung des Angebots kann eine Vor-Ort-Besichtigung der beiden Standorte durchgeführt werden.
Der Bieter kann sich dabei über die Gegebenheiten vor Ort informieren. Spätere Einwände über unzureichende Kenntnisse können nicht geltend gemacht werden.

Sollten im Rahmen der Vor-Ort-Besichtigung Fragen auftreten, sind diese als Bieterfragen ausschließlich an
die Vergabestelle zu richten

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

28.05.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

21.07.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto).

Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 2. Februar 2017. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.

Angebote sind elektronisch einzureichen.

Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.

Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.

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