Ferner müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen:
- erweiterte Führungszeugnisse (Belegart "OE" zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung "Führungszeugnis", sofern ein Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vorliegt. (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.).
Nachweise über die Qualifikation des Lehrpersonals für Los 1
- Hochschulabschluss in Deutsch als Fremdsprache (DaF)/Deutsch als Zweitsprache (DaZ), (auch als Ergänzungs- bzw. Aufbaustudium oder Nebenfach) in Deutschland erworben oder
- Fachkräfte mit der Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen oder einer vergleichbaren DaZ "Deutsch als Zweitsprache"- Qualifikation zur sprachlichen Unterweisung oder
- Hochschulabschluss und einschlägig anerkannte (Hochschul-)Zertifikate DaF/DaZ oder
- Hochschulabschluss Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit, Erziehungswissenschaften, Pädagogik oder vergleichbare Studiengänge oder
- 1. oder 2. Staatsexamen / Lehrbefähigung Deutsch oder eine moderne Fremdsprache (einschl. Grundschullehramt) (siehe Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B).
- Teilnahmenachweis der Schulung "Erste Hilfe am Kind"
Nachweis über die Qualifikation des Personals für das Lern- und Betreuungsangebot für das Los 1
- Hochschulabschluss in Deutsch als Fremdsprache (DaF)/Deutsch als Zweitsprache (DaZ), (auch als Ergänzungs- bzw. Aufbaustudium oder Nebenfach) in Deutschland erworben oder
- Hochschulabschluss und einschlägig anerkannte (Hochschul-)Zertifikate DaF/DaZ oder
- Hochschulabschluss Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit, Erziehungswissenschaften, Pädagogik oder vergleichbare Studiengänge oder
- 1. oder 2. Staatsexamen / Lehrbefähigung Deutsch oder eine moderne Fremdsprache (einschl. Grundschullehramt) oder
- Fachkräfte mit der Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen oder einer vergleichbaren DaZ "Deutsch als Zweitsprache"- Qualifikation zur sprachlichen Unterweisung oder
- Lehramtsstudierende inländischer Universitäten
- Teilnahmenachweis der Schulung "Erste Hilfe am Kind"
Nachweise über die Qualifikation des Lehrpersonals für Los 2
- Hochschulabschluss in Deutsch als Fremdsprache (DaF)/Deutsch als Zweitsprache (DaZ), (auch als Ergänzungs- bzw. Aufbaustudium oder Nebenfach) in Deutschland erworben oder
- Hochschulabschluss und einschlägig anerkannte (Hochschul-)Zertifikate DaF/DaZ oder
- Hochschulabschluss Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit, Erziehungswissenschaften, Pädagogik oder vergleichbare Studiengänge oder
- 1. oder 2. Staatsexamen / Lehrbefähigung Deutsch oder eine moderne Fremdsprache (einschl. Grundschullehramt) oder
- Fachkräfte mit der Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen oder einer vergleichbaren DaZ "Deutsch als Zweitsprache"- Qualifikation zur sprachlichen Unterweisung.
Nachweise für die eingesetzten Sprachmittler für die Lose 1 und 2:
- Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). (Ausgenommen sind Personen, mit einem deutschen Schulabschluss oder einem Ausbildungsabschluss oder einem deutschsprachigen Hochschulabschluss in einem deutschsprachigen Land.)
- Teilnahmenachweis der Schulung "Erste Hilfe am Kind"
Andere Abschlüsse, die nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG, Niedersächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - NBQFG) als gleichwertig anerkannt wurden, werden akzeptiert. Soweit nicht bereits im Rahmen der Angebotsabgabe erfolgt, ist die jeweilige Qualifikation dem Auftraggeber vor Beginn der Tätigkeit nachzuweisen.
Neben der fachlichen Qualifikation des eingesetzten Personals sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachzuweisen. Aus-genommen sind Personen, mit einem deutschen (Berufs-)Schulabschluss oder einem deutschsprachigen Studienabschluss in einem deutschsprachigen Land.
Das eingesetzte Personal muss über einen Teilnahmenachweis der Schulung "Erste Hilfe am Kind" verfügen. Dieser entspricht der Erste-Hilfe-Schulung im Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Die jeweiligen Nachweise sind durch den Auftragnehmer vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein. Auffrischungen und Nachschulungen sind zu dokumentieren und dem Dienstleistungsnehmer alle zwei Jahre unaufgefordert nachzuweisen.
Es bleibt dem Bieter vorbehalten, bereits mit Angebotsabgabe Qualifizierungsnachweise (nichtbeglaubigte Kopie) einzureichen.