Entwicklung und Umsetzung einer integrierten Standortmarketing-Kampagne für das Bu...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.07.2025
11.08.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersachsen.next GmbH
HRB 60760
Schiffgraben 22
30175
Hannover
Deutschland
DE929
daniel.maniak@lzn.de
0511 89848 215

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
daniel.maniak@lzn.de
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
f:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79340000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Es soll die Entwicklung und Umsetzung einer integrierten Standortmarketing-Kampagne für das Bundesland Niedersachsen vergeben werden.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es soll die Entwicklung und Umsetzung einer integrierten Standortmarketing-Kampagne für das Bundesland Niedersachsen vergeben werden.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.

Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet:

Preis: 30 %
Konzept und Pitch: 70 %

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Gesamtangebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 30 Punkte. Die übrigen Bieter erhalten Punkte gemäß nachstehender Formel:
Angebotspreis des günstigsten Bieters (netto) : Angebotspreis des aktuellen Bieters (netto) * 30 (Punkte)

Zuschlagskriterium

Qualität
Kurzkonzept und Pitch

Der Bieter hat im Rahmen der Angebotsabgabe ein Kurzkonzept (10 Seiten DIN A4, Arial/Aptos 11 pt, 1,15, pt Zeilenabstand, 6 pt Absatzabstand, 2 cm Seitenrand) einzureichen. Das Kurzkonzept ist im Anschluss im Rahmen eines Pitches mit den Projektverantwortlichen vorzustellen. Das Medium für den Pitch ist frei wählbar, darf jedoch maximal 30 Minuten betragen.

Folgende Punkte sollen im Kurzkonzept behandelt und im Pitch vorgestellt werden:
- Strategische Herleitung: Verständnis der Ausgangslage, Einordnung der Zielsetzung und Analyse des kommunikativen Handlungsbedarfs aus Sicht des Bieters
- Kreative Leitidee: Erste Entwicklung einer übergreifenden Kampagnenidee, die auf die Ziele der Standortkampagne einzahlt und sich für unterschiedliche Zielgruppen eignet (Unternehmen, Fachkräfte, Bevölkerung)
- Konzeptionelle Umsetzbarkeit: Beispielhafte visualisierte Vorschläge zur ersten Übertragung der Idee in konkrete Formate und Maßnahmen (z. B. Sprache, erste Kommunikationsbausteine, Aktionsideen, Deklinierbarkeit/Baukastenprinzip)
- Tonalität und Stil: Skizze zur sprachlichen und gestalterischen Positionierung des Landes Niedersachsen - insbesondere in Abgrenzung zu Kampagnen anderer Bundesländer
- Partizipationsansatz: Darstellung, wie Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Institutionen und Stakeholdern in der Kampagnenidee berücksichtigt werden kann
- Erste Gedanken zur Evaluation: Skizze möglicher Indikatoren und Instrumente zur Erfolgsmessung der Kampagne

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt durch eine Jury, bestehend aus mindestes sieben bis maximal neun durch den Auftraggeber noch zu bestimmende Personen. Jeder Teilnehmer der Jury bewertet anhand der in der Bewertungsmatrix enthaltenen Fragestellungen eigenständig, aus den Einzelbewertungen wird für die Gesamtwertung der vorliegenden Angebote ein Durchschnittswert pro Angebot gebildet. Die Bewertung wird immer durch die gleichen Personen der Jury vorgenommen. Die bei jeder Frage erreichte Note wird mit Faktor 4,66666 multipliziert. Somit kann bei jeder Frage die Höchstpunktzahl 70 (15 Punkte * 4,66666) erreicht werden. Die bei den Fragen erreichten Gesamtpunkte (maximal 560 Punkte) werden durch die Anzahl (8) der Fragen geteilt, das Ergebnis fließt zu 70% in die Gesamtbewertung ein. Wird das Konzept im Durchschnitt als ungenügend oder mangelhaft bewertet, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Ebenso führt die Nichtvorlage des Konzepts zum Ausschluss des Angebotes.

Konkrete Informationen zur Bewertung des Kurzkonzepts und Pitches sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRBFL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Wenn es mehr als 5 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften gibt, werden die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber/Bewerbergemeinschaften durch folgendes Verfahren ausgewählt:
Maximal 5 Punkte können für zusätzliche Referenzprojekte erzielt werden. Dabei werden Referenzprojekte, die bereits zum Nachweis der Mindestbedingungen (gem. Abschnitt 5.1.9 der EU-Bekanntmachung) angegeben werden, hier nicht gewertet. Für jedes zusätzliche Referenzprojekt, das die nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt, kann ein Punkt erzielt werden. Die zusätzli-chen Referenzprojekte müssen im Zeitraum 2020 bis 2024 entweder gestartet oder beendet wor-den sein. Es muss sich um integrierte Marketingkampagnen (Gesamtbudget all in inkl. Media netto mind. 500.000 EUR) handeln. Für jedes Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen: Angabe des Inhaltes des Auftrages inkl. Laufzeit, des Auftraggebers und des Auftragsvolumens. Die Anforderungen an die hier geforderten Referenzprojekte sind aufgrund des Wettbewerb-Gedankens, der dem Vergaberecht zugrunde liegt, geringer formuliert worden als die Anforderungen an die Referenzprojekte, die gem. Abschnitt 5.1.9 der EU-Bekanntmachung anzugeben sind.

Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die maximal fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl. Zwischen den Bewerbern mit gleichem Punktestand wird gelost.

Nähere Informationen sind den Teilnahmeantragsbestimmungen und der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
5,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestbedingung: Eigenerklärung zu drei Referenz-Projekten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (ggf. inkl. Nachunternehmern im Rahmen der Eignungsleihe) mit ähnlichem/vergleichbarem Umfang und Inhalt zu dem hier angefragten Auftragsinhalt (Referenzprojekte nicht älter als drei Jahre, Angabe des Inhaltes des Auftrages inkl. Laufzeit, des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner für Nachfragen durch den Auftraggeber und des Auftragsvolumens). Mindestens ein Referenz-Projekt muss aus dem öffentlichen Sektor sein.

Nähere Informationen sind den Teilnahmeantragsbestimmungen und der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestbedingung: Lebensläufe und 2-3 (persönliche) Referenzprojekte (Darstellung der Tätigkeiten innerhalb der Referenzprojekte) des vorgesehenen Projektteams:
Dabei wird folgende Fragestellung betrachtet: Ist das dargestellte Team fachlich geeignet, die Aufgaben der Konzeptionierung, Umsetzung und Evaluierung einer Standortmarketingkampagne wahrzunehmen? Folgende Berufsgruppen/Kompetenzen (oder vergleichbare Kompetenzen) sollten dafür innerhalb des Teams abgedeckt sein (Mehrfachkompetenzen sind dabei erlaubt): Strategie & Beratung, Projektmanagement, Creative Director, Art Director, Texter/Konzepter, Digital Marketing Manager, Social Media Manager, Media Planner / Media Buyer, PR-Berater / Kommunikationsmanager, Marketing Analyst / Research Specialist

Nähere Informationen sind den Teilnahmeantragsbestimmungen und der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mindeststandard/Mindestbedingung: Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe muss entweder eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden nachweisen oder erklären, dass er eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Falle des Zuschlags vor der Zuschlagserteilung abschließen wird.

Nähere Informationen sind den Teilnahmeantragsbestimmungen und der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Umweltmanagementmaßnahmen

Als Mindestanforderung/Mindestbedingung sind entweder Punkt 1 oder mind. 4 Kriterien der Punkte 2 - 9 zu erfüllen:

1. Nachhaltigkeitsstrategie und -management
Wir verfügen über eine etablierte Nachhaltigkeitsstrategie und ein Umweltmanagementsystem (z.B. ISO 14001, EMAS-Zertifizierung oder gleichwertig).

2. Transparenz und Berichterstattung
Wir veröffentlichen regelmäßig einen Nachhaltigkeitsbericht oder vergleichbare transparente Darstellungen unserer Umweltleistungen.

3. Energieverbrauch und CO2-Emissionen
Wir setzen Maßnahmen zur Reduzierung unseres Energieverbrauchs und unserer CO2-Emissionen ein (z.B. Nutzung erneuerbarer Energien, Energieeffizienzmaßnahmen, Kompensation unvermeidbarer Emissionen).

4. Wassermanagement
Wir haben Maßnahmen zur Reduzierung unseres Wasserverbrauchs und zur Vermeidung von Wasserverschmutzung implementiert.

5. Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft
Wir verfügen über ein Konzept zur Abfallvermeidung, -reduzierung, -trennung und -recycling und bevorzugen recycelte oder recycelbare Materialien.

6. Einsatz umweltfreundlicher Materialien
Wir bevorzugen bei der Erstellung von Kampagnenmaterialien den Einsatz von Materialien mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel, FSC), schadstoffarmen Produkten und recycelten/recycelbaren Materialien.

7. Digitalisierung und Papiereinsparung
Wir nutzen umfangreich digitale Kommunikationswege und Tools zur Minimierung des Papierverbrauchs bei der Kampagnenplanung und -durchführung.

8. Nachhaltige Mobilität
Wir fördern nachhaltige Mobilität unserer Mitarbeitenden (z.B. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften, Elektrofahrzeuge, Diensträder) und setzen auf umweltfreundliche Logistik.

9. Einbeziehung der Lieferkette:
Wir berücksichtigen ökologische Kriterien auch bei der Auswahl unserer Subunternehmer und Lieferanten und fordern deren Einhaltung ein.

Nähere Informationen sind den Teilnahmeantragsbestimmungen, der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) sowie den Dokument "Eigenerklärung § 10 NTVergG" zu entnehmen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Mindestbedingung: Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG

Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

Hiermit verpflichtet sich der Bieter, bei der Ausführung der auf der
Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen
1. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2024: 12,41 Euro/ ab 01.01.2025: 12,82 Euro) zu zahlen und

2. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
- den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
- den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
- den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
- aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.

Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen:
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Mindestbedingung Im Rahmen der Vergabe des Auftrags für die Standortmarketingkampagne für das Bundesland Niedersachsen
Als Mindestanforderung sind mind. 4 Kriterien zu erfüllen.

1. Einhaltung von Arbeitsstandards
Wir halten die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) ein, insbesondere das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen und das Verbot der Diskriminierung.

2. Angemessene Entlohnung und Arbeitszeiten
Wir zahlen mindestens Tariflöhne oder ortsübliche Vergleichslöhne und halten die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen ein.

3. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
Wir verfügen über ein effektives Arbeitsschutzmanagementsystem und führen regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeitenden durch.

4. Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung:
Wir verfügen über Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und zur Vermeidung von Diskriminierung (aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung).

5. Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
Wir bieten Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten, Unterstützung bei Kinderbetreuung).

6. Regionales und soziales Engagement:
Wir engagieren uns nachweislich in sozialen Projekten, lokalen Gemeinschaften oder unterstützen gemeinnützige Organisationen.

7. Fairer Wettbewerb und Korruptionsprävention:
Wir verfügen über Richtlinien zur Korruptionsprävention und zur Einhaltung fairer Wettbewerbspraktiken.

8. Einbeziehung der Lieferkette:
Wir berücksichtigen soziale Kriterien (insbesondere die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen) auch bei der Auswahl unserer Subunternehmer und Lieferanten und fordern deren Einhaltung ein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Mindestbedingung: Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre sowie zum Umsatz des Fachbereiches im Unternehmen, dem die ausgeschriebene Leistung zuzuordnen ist, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, zu machen.

Die Angaben dazu sind im "Vordruck: Eigenerklärung über den Umsatz" zu machen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)
-Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
-Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
- Einhaltung der in dem Dokument "Eigenerklärung § 4 NTVergG" enthaltenen Anforderungen
- Einhaltung der in dem Dokument "Eigenerklärung § 11 NTVergG" enthaltenen Anforderungen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung