Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) über die Lieferung von Artikel zur Blutentnahme.Abrufberechtigt sind alle Dienststellen Polizei in Niedersachsen inkl. der Niedersächsischen Inseln (Los 1 und 3) und des Freistaats Thüringen (Los 2).Los 1 wird in Pos. 1 und 2 produktspezifisch ausgeschrieben, da alle Anforderungen an den polizeilichen Einsatz erfüllt werden müssen. Das Volumen von mind. 8,5 ml bis max. 12 ml stellt eine Vorgabe für die weiteren Bearbeitungsprozesse in der Blutanalyse dar. Nur eine Kombination aus Aspirationstechnik und Vakuumtechnik kann insbesondere die Sicherheit für Beamtinnen und Beamte sowie getestete Person gewährleisten.Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B)- Los 1 bis 3 zu entnehmen.
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlänge-rungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen Polizei in Niedersachsen inkl. der Niedersächsischen Inseln (Los 1 und 3) und des Freistaats Thüringen (Los 2).
Die Zuschläge werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:"Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...](2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgenden Nachweise einreichen:- Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen- Eigenerklärung zur Einhaltung der Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)- Eigenerklärung zum Urheberrecht - Muster gem. Zff. 1.7 der Leistungsbeschreibung-Allgemeiner Teil (Teil A)Wurden bereits Muster in dem Verfahren 013-RV-DAT/2025-03.332 eingereicht, welche die Gültigkeit behalten, ist eine formlose Erklärung mit dem Angebot über die Vergabeplattform einzureichen.
Los spezifische Nachweise:Für Los 1:- Je Position 1-3: Nachweis der Konformität zum MPDG in Form eines Auszuges aus dem DIMDI oder EU-DAMED- Eigenerklärung Los 1 a.) Pos. 1 und 2: Eigenerklärung, dass die verwendeten Bestandteile nicht zu einer Störung der Detektion und zu einer Verfälschung des Untersuchungsergebnisses führen.b.) Pos. 1 und 2: Eigenerklärung bzgl. der Erfüllung der jeweils geforderten Kriterien aus dem Abschnitt "Material/Eigenschaft"c.) Pos. 3: Eigenerklärung zur Einstufung als sicheres Arbeitsgerät gem. TRBA 250Für Los 2:- Pos. 1 und 2: Nachweis, dass die Versandbox über eine Bauartzulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) und entsprechend den Anforderungen der Verpackungsvorschrift P650 für die Stoffklassen UN3373 der ADR, RID, ICAO und IATA verfügtFür Los 3:- Eigenerklärung Los 3 a.) Pos. 1: Eigenerklärung zur Einstufung als sicheres Arbeitsgerät gem. TRBA 250b.) Pos.2: Nachweis in Form einer Eigenerklärung, dass das Produkt frei von Weichmachern istc.) Pos.2: Nachweis in Form einer Eigenerklärung oder eines Datenblattes, dass die Anforderungen der Verpackungsvorschrift P 650 gemäß Unterabschnitt 4.1.1 gem. Kapitel 3.2 ADR erfüllt werden- Pos. 4: Nicht beglaubigte Kopie der DIN 19310 Hochgebleicht- Pos. 5: Nachweis der Konformität zum MPDG in Form eines Auszuges aus dem DIMDI oder EUDAMED
Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und Firmenprofil" auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.