Die Ausführungsfrist beginnt einen Tag nach der Erteilung des Zuschlags (Datum des Zuschlagsschreibens).
Der Vertrag soll zunächst für ein Jahr (2027) abgeschlossen und danach unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Landeshaushaltsmittel zur Verfügung stehen, für ein weiteres Jahr (2029) durch eine Vertragsverlängerungsoption fortgesetzt werden. Die Geltendmachung erfolgt bis spätestens 30.03.2027. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrags.
Die vollständige Leistungserbringung einschl. Abgabe des Abschlussbericht und der Bewertungsbögen in digitaler Form hat bis zum 15.12.2027 bzw. 15.12.2029 (Vertragsverlängerungsoption für ein weiteres Jahr (2029)) zu erfolgen.