Der Zuschlag wird im Vergabefall auf die drei wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl aus allen Positionen des Angebotsvordruckes erhält den Zuschlag.
Dabei wird der Bieter mit der der höchsten Gesamtpunktzahl aller Positionen des Angebotsvordrucks der primäre Vertragspartner, der Bieter mit der zweithöchsten Gesamtpunktzahl aller Positionen des Angebotsvordrucks der sekundäre Vertragspartner und der Bieter mit dem dritthöchsten Gesamtpunkt-zahl aller Positionen des Angebotsvordrucks der tertiäre Vertragspartner (zur Reihenfolge der späteren Beauftragung s.o. Ziffer 1.3).
Sollten weniger als drei wertbare Angebote vorliegen, wird der Rahmenvereinbarung nur mit zwei bzw. bei nur einem wertbaren Angebot nur mit einem Vertragspartner geschlossen.
Bei Angebotsgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der das niedrigste Angebot für Pos. 1 abgegeben hat. Bei Preisgleichheit für Pos.1 entscheidet das Los.
Die Gewichtung des Gesamtpreises erfolgt wie folgt:
Los 1: (siehe Ziffer 1.3)
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon
Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte
Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte
Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte.
Los 2:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon
Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte
Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte
Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte.
Los 3:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon
Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte
Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte
Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte.
Los 4:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte) davon
Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte
Pos. 2 = 20 % = 200 Punkte
Pos. 3 = 20 % = 200 Punkte.
Los 5:
Gesamtpreis = 100 % (1000 Punkte), davon
Pos. 1 = 60 % = 600 Punkte
Pos. 2 = 15 % = 150 Punkte
Pos. 3 = 15 % = 150 Punkte
Pos. 4 = 10 % = 100 Punkte
Los 6:
Pos. 1: 100 % = 1000 Punkte
Los 7:
Pos. 1 = 100 % = 1000 Punkte
Die Punktevergabe für alle Lose zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen gewichteten Positionen gemäß des Angebotsvordruckes. Die angebotenen Preise werden je Position, wie vorab dargelegt, gewichtet. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote pro Position ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis.
Durch Addition der erreichten Punkte pro Positionen wird die Gesamtpunktzahl errechnet. Das Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei einer preislichen Abweichung von mehr als 100 % erhält der Bieter für die Position 0 (Null) Punkte.
Beispiel:
Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Preisposition 540 von 600 möglichen Punkten.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11 dieser Leistungsbeschreibung genannten Kriterien abgegeben wurden, er-folgt wie nachstehend beschrieben:
Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 24. April 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.