Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste zu nachfolgend beschriebenen Kenntnissen und Erfahrungen unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer für sich sowie für die Projektleitung vorzulegen. Die Referenzangaben sind auf einem separaten Dokument mit dem Angebot einzureichen.
Für die zu vergebende Leistung benennt der Bieter bereits im Vergabeverfahren eine Projektleitung, die für die Erstellung der Teilhabeanalyse verantwortlich ist und dem Auftraggeber als Ansprechperson zur Verfügung steht. Der Bieter hat die Eignung der vorgesehenen Projektleitung für die Umsetzung der Teilhabeanalyse durch entsprechende Referenzen mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Die Projektleitung muss über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Leitung von wissenschaftlichen Projekten verfügen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vom Umfang her vergleichbar sind, und mindestens ein ähnliches Projekt dieser Art in den letzten fünf Jahren begleitet haben. Weitere Mitarbeitende, die an der Durchführung der Teilhabeanalyse beteiligt werden sollen, sind nach Zuschlagserteilung namentlich zu benennen, hierbei ist auch eine Aussage zur Qualifikation der Mitarbeitenden vorzunehmen.
Maßgeblich für die erfolgreiche Umsetzung des Auftrags ist fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal.
Der Bieter garantiert, dass das zur Umsetzung des beschriebenen Vorhabens vorgesehene Personal über die nachfolgend genannten notwendigen Erfahrungen, Fähigkeiten, vor allem in dem beschriebenen Leistungsbereich und die zeitlichen Kapazitäten verfügt, um die Aufgaben sach- und fristgerecht, in hoher Qualität sowie wirtschaftlich durchzuführen.
Der Bieter hat über umfassende Kenntnisse in den quantitativen und qualitativen Methoden der empirischen Sozialforschung, zur Datenerhebung, Statistik, Datenverarbeitung, -auswertung und -interpretation zu verfügen. Hierzu hat der Bieter mit Angebotsabgabe eine Referenzliste vorzulegen, aus der die Erfahrungen des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Teams in den letzten fünf Jahren hervorgeht. Es sind mind. drei Referenzen aufzuführen.
Der Bieter muss über einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-BRK verfügen. Der Bieter hat dies durch Vorlage von mind. einer entsprechenden Referenz nachzuweisen.
Des Weiteren hat der Bieter über Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und der Herstellung von Barrierefreiheit zu verfügen. So ist maßgeblich, dass der gesamte Erstellungsprozess (Planung, Durchführung sowie Ergebnisdarstellung) den Erfordernissen der Barrierefreiheit Rechnung trägt und partizipativ ausgerichtet ist. Hierzu ist im Rahmen des Vergabeverfahrens mind. eine Referenz vorzulegen, mit denen die Erfahrungen des Teams bzw. der Projektleitung, zu vorangegangenen Forschungsarbeiten in Bezug auf die erfolgreiche Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den letzten fünf Jahren nachgewiesen wird.