Begründung gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 2 b):
Ergebnis der Markterkundung und technisches Alleinstellungsmerkmal:
Die Analyse hat ergeben, dass es zwar mehrere Anbieter für eine kommunale Finanzsoftware gibt, jedoch nur die Firma H&H Berlin mit der Software ProDoppik über die nötigen Werkzeuge und Module verfügt, um die Kernanforderungen der Gemeinde Diekholzen zu erfüllen.
Zwingende Anforderungen:
Detaillierte und revisionssichere Datenmigration: Eine vollständige, unterjährige Übernahme aller Stamm- und Bewegungsdaten aus dem Altsystem mps-nf in eine einzige, konsistente Datenbank in einem neuen System ist zwingend erforderlich. Dies stellt insofern eine Bedingung für die Inbetriebnahme dar.
Dies betrifft insbesondere folgende Teilbereiche:
- Einzelbuchungen: Übernahme aller Produktsachkonten und durchlaufenden Gelder seit Einführung der Doppik und Nutzung der Software MPS-NF im Jahr 2009, um gesetzliche Aufbewahrungsfristen einzuhalten und die Plausibilität von Buchungen und Zahlungsvorgängen sicherzustellen.
- Anlagegüter: Übernahme der vollständigen Anlagenbuchhaltung inklusive aller historischen Bewegungen wie bspw. Nachaktivierungen, Umsetzungen, Abgänge durch Verkäufe etc. Die bisherigen Abschreibungen sowie ertragswirksame Auflösung der Sonderposten müssen nachvollziehbar sein.
- Steuern: Im Bereich der Steuerverwaltung müssen die Daten der bisherigen Personenkonten übertragen werden. Insofern sind historische Messbeträge, Veranlagungen und die dazugehörigen Zahlungs- und Zinshistorien von Nöten. Nur dann können zukünftige Berichtigungsveranlagungen und Betriebsprüfungen durch die Finanzämter rechtssicher und ohne Rück- bzw. Zugriff auf die ehemaligen Datenbanken durchgeführt werden.
Die Software Vorstellungen sowie der intensive Austausch ergab, dass nur die Firma H&H Berlin eine solche Datenübernahme gewährleisten kann. Das Unternehmen konnte dies durch die bisherigen Umstellungsverfahren glaubhaft erläutern und bot diese Funktion explizit an. Nach Rücksprache mit verschiedenen Behörden, die bereits den Wechselprozess zu diesem Unternehmen vollzogen haben, wurde diese Funktion bestätigt.
Andere Anbieter boten zwar auch eine Datenübernahme an. Jedoch würden die historischen Bewegungsdaten im Altsystem verleiben. Dieses Verfahren ist für die Gemeinde Diekholzen aus nachfolgenden Gründen ausgeschlossen:
- Betriebliche Gründe: Wie bereits mehrfach erklärt, arbeitet die Gemeinde zurzeit mit mehreren Systemen, was enorme Fehleranfälligkeit bietet und nicht zuletzt dadurch ineffizient ist. Dies soll künftig vermieden werden.
- Gesetzliche Pflichten: Die Erstellung noch ausstehender Jahresabschlüsse (bspw. 2022-2025) wäre im neuen System ohne die lückenlosen historischen Buchungsdaten nicht GoB-konform möglich. Die Buchführung wäre nicht ausreichend plausibel und prüfbar.
- Wirtschaftliche Gründe: Eine Lizenz der bisherigen Software aufrechtzuerhalten, nur um die Altdaten weiter "lesen" bzw. zu Auskunftszwecken aufrufen zu können, erscheint eindeutig unwirtschaftlich und würde zusätzliche Kosten verursachen.
Durch die fehlende Möglichkeit der unerlässlichen Datenübernahme der anderen Marktteilnehmer begründet das Unternehmen H&H, Berlin mit der Software ProDoppik das Alleinstellungsmerkmal. Ein echter Wettbewerb ist aus diesen technischen Gründen objektiv nicht vorhanden.