Verfahrensangaben

Erwerb und Einrichtung einer Finanz-Software

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Hildesheim
03254-0-60
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134
Hildesheim
Deutschland
DE925
103 - Hauptamt
vergabestelle@landkreishildesheim.de
+49 51213091251

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Gemeinde Diekholzen
keine Angabe
Alfelder Straße 5
31199
Diekholzen
Deutschland
DE925
Kämmerei, Herr Mogck
+49 512120240
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
Vergabekammer Lüneburg
Vergabekammer@m.w.niedersachsen.de
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Landkreis Hildesheim Kommunalaufsicht
keine Angabe
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134
Hildesheim
Deutschland
DE925
910 - Kommunalaufsicht
Ulrich.Voss@landkreishildesheim.de
+49 51213092231

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
72200000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung einer neuen Finanzsoftware für die Gemeinde Diekholzen.

Seit Einführung der Doppik 2009 befindet sich das Finanzprogramm MPS NF (ehemals Fa. MPS Public Solutions GmbH, inzwischen Fa. MACH mps, Hauptsitz in Lübeck) im Einsatz. Mittels dieser Software werden sowohl die Tagesgeschäfte (Haushaltsplanung, Finanzbuchhaltung, Steuern/Abgaben, Anlagenbuchhaltung, Mittelbewirtschaftung, Mahnwesen und Weitere) der Gemeinde abgewickelt und abgebildet.

Die Gemeinde Diekholzen beabsichtigt die Ablösung des bestehenden Systems mps-NF durch eine moderne, zukunftsfähige Softwarelösung. Das Altsystem basiert auf einer veralteten technologischen Architektur, die den heutigen Anforderungen an digitale Verwaltungsprozesse, IT-Sicherheit und Interoperabilität nicht mehr gerecht wird.

Eine Weiterentwicklung ist seitens des Herstellers nicht mehr vorgesehen, was zu einem erheblichen Investitionsstau und betrieblichen Risiken führt. Außerdem bildet die aktuelle Software nicht alle Prozesse in der Finanzverwaltung ab, sodass weitere Software notwendig und im Einsatz ist. Ziel ist daher die vollständige Digitalisierung der Finanzprozesse auf einer zukunftssicheren Plattform.

Die Kernanforderungen sind dabei:
- die lückenlose Abbildung aller relevanten Fachprozesse in einer integrierten Lösung
- sowie die vollständige, revisionssichere und verlustfreie Migration der gesamten historischen Datenbasis, um die Kontinuität der Haushaltsführung und die gesetzlichen Nachweispflichten zu gewährleisten.

Wesentliche funktionale Anforderungen (Module):
Das neue Finanzverfahren muss zwingend alle nachstehenden Module und Funktionalitäten integriert (ohne Schnittstellen zwischen den Kernmodulen) abbilden, um einen medienbruchfreien und effizienten Arbeitsablauf zu garantieren:

1. Haushaltsplan
Der Haushaltsplan soll gemäß den für Niedersachsen geltenden, haushaltsrechtlichen Vorgaben geplant werden. Diverse Importfunktionalitäten sollen dabei unterstützen und die Planerstellung vereinfachen. Neben Einzelauswertungen nach Mustervorgaben oder individuellen Berichtsdefinitionen ist auch eine Gesamtdruckfunktion einschließlich der Haushaltssatzung notwendig. Zur umfassenden Haushaltsplanung gehören mithin die mittelfristige Finanzplanung sowie die Haushaltssystematik und -bewirtschaftung (inkl. Haushaltsüberwachungslisten).

Bei der Erfassung von Planansätzen sollen diese zeitgleich der Planüberwachung übermittelt werden. Ebenso wird eine integrierte Verknüpfung zur Kostenrechnung benötigt, in der die Veranschlagung auf Kostenstellen- und Kostenartenebene in der Plankostenrechnung dargestellt werden kann. Somit sind laufende Plan-/lst-Vergleiche gewährleistet.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

2. Buchhaltung
Die Buchhaltung umfasst die Teilbereiche Finanzbuchhaltung, Anordnungsmanagement, die Kasse und die Kostenrechnung, welche insgesamt die zahlungswirksamen und zahlungsneutralen Buchungen abbilden. Die Finanzbuchhaltung folgt den doppischen Grundsätzen.
Im Anordnungsmanagement sollen Geschäftsvorfälle durch digitale Unterschrift unmittelbar in die Finanzbuchhaltung übergeben werden. Zeitgleich sollen die Anordnungen zur Aktivierung in der Personenbuchhaltung/Kasse vorgemerkt werden. Das Kassengeschäft soll maßgeblich durch eine automatisierte, SEPA-Mandatsreferenzierte Verbuchung der Kontoauszüge unterstützt werden. Alle Kassenbuchungen können unmittelbar per Tagesabschluss in die Finanzbuchhaltung übergeben werden, damit in der Finanzbuchhaltung jederzeit über tagesaktuelle Zahlen verfügt werden kann. Insgesamt soll eine anordnungsbasierte Buchführung mit einem vollständig digitalen Rechnungsworkflow (inkl. GoBD-konformen Rechnungseingangsbuch), automatisiertes Einlesen und Verarbeiten von elektronischen Kontoauszügen sowie eine sichere EBICS-Anbindung für den gesamten Banken-Zahlungsverkehr zur Verfügung stehen. Die Buchungsvorgänge sollen in Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie den üblichen Berichten ausgewertet werden. Auch die Steueranmeldungen sollten mittels integrierter ELSTER-Funktionalität direkt aus der Finanzbuchhaltung vorgenommen werden können. Für den Jahresabschluss sind in der Finanzbuchhaltung diverse Abstimmungs- und Prüffunktionen notwendig. Der Abschluss sollte systemunterstützt durchgeführt werden können. Im Bereich der Kredite und Ausleihungen sollen Kreditangebote kalkuliert und verglichen, Zins- und Tilgungspläne geprüft bzw. erstellt werden. Gleichzeitig sollen Planungsdaten für den kameralen und doppischen Haushalt bereitgestellt und Anordnungen bzw. Anweisungen von Zahlungen unmittelbar im Rechnungswesen gebucht werden. Die automatisierte Bestandsveränderung soll in der Eröffnungsbilanz hervorgehen. Durch eine automatisierte, intelligente Personenkonten-Zusammenführung soll die Adressverwaltung von Dubletten bereinigt und künftig vermieden werden. Hier ist eine vorab Zusammenführung notwendig. Die Erzeugung und der Empfang von E-Rechnungen im Standard ZUGFeRD ist unerlässlich., zumal der Empfang und die Erstellung gesetzlich vorgeschrieben sind.

3. Anlagenbuchhaltung
Mit einer neuen Software sollen automatisch alle Buchungen aus der Finanzbuchhaltung auf Konten des Anlagevermögens bzw. auf Sonderposten-Konten zur Anlage der Vermögensgegenstände bzw. Sonderposten angeboten werden. Je nach Bedarf soll für das gesamte Jahr oder Teilperioden die Abschreibungen bzw. Auflösungen ermittelt werden können und die Software automatisiert die entsprechenden Buchungssätze vornehmen. Diese wiederum sollen über das Anordnungswesen an die Finanzbuchhaltung übertragen werden, sodass letztlich ein vollautomatisierter Buchungsprozess möglich ist. Erträge und Aufwendungen aus Auflösung bzw. Abschreibung sollen somit konsistent in der Finanzbuchhaltung dargestellt werden und für Auswertungen in der Kosten- und Leistungsrechnung bereitstehen.

4. Abgaben und Verbrauchsgebühren
Durch eine vollständige Integration mit einheitlichem Bürger- bzw. Personenkonto und Einheitskasse soll die Abgabenerhebung sowie Verbrauchsgebühren besonders vereinfacht und effizienter gestaltet werden. Mit vielfältigen Auswertungs- und Berichtsoptionen soll das Steueramt dabei stets einen vollständigen Überblick über die kommunalen Einkünfte bieten können. Eine Integration zum Dokumentenmanagement (nscale) zu Auskunft- und Archivierungszwecken sollte möglich sein. Es sollte darüber hinaus die Möglichkeit gegeben sein, kleinere, individuelle Abgabenarten anzulegen und umzusetzen.

5.Web-Anwendung
Durch eine Web-Anwendung sollen der Zugriff und die Bearbeitung von überall mit mehreren Nutzern gleichzeitig, unabhängig von der verwendeten Hardware, ermöglicht werden. Hierbei geht es nicht um eine reine Auskunftserteilung, sondern eine vollumfängliche Sachbearbeitung durch den Zugriff auf alle erforderlichen Daten, auch außerhalb des Hauptarbeitsplatzes. Dies ist insbesondere bei Ratssitzungen, Rechnungsprüfungen, Besprechungen und sonstigen Terminen notwendig und geboten. Zudem soll die Möglichkeit vorhanden sein, Bürgermeistern, Ratsmitgliedern oder auch Prüfern per Link einen eingeschränkten Zugriff, lediglich zur Einsicht und zu Auskunftszwecken zur Verfügung stellen zu können.

6. Rechtliche Anforderungen
Die aktuelle Software erfüllt nicht die Anforderungen an eine revisionssichere Buchführung gemäß den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Eine nachträgliche Manipulation von Daten ist technisch möglich und wird nicht vollständig protokolliert. Dies stellt ein erhebliches Risiko im Hinblick auf Nachvollziehbarkeit, Transparenz und rechtliche Absicherung dar. Zur Gewährleistung der rechtlichen Konformität und Revisionssicherheit muss die neue Software zwingend GoBDkonform sein.

7. Technische Aspekte
Die bestehende Softwarearchitektur basiert auf einem direkten Zugriff der Clients auf den SQL-Server. Diese Struktur ist veraltet, unsicher und nicht mehr zeitgemäß. Sie verhindert einen sicheren Remote-Zugriff, was insbesondere die Arbeit im Homeoffice oder von mobilen Arbeitsplätzen aus stark einschränkt. Zudem fehlt es der aktuellen Lösung an modernen Schnittstellen und Integrationsmöglichkeiten, was eine effiziente Zusammenarbeit mit anderen Fachverfahren oder Buchungssystemen erschwert. Eine neue, technologisch moderne Lösung ist erforderlich, um ITSicherheit, Stabilität und ortsunabhängiges Arbeiten dauerhaft zu gewährleisten und sollte diese Aspekte erfüllen können.

Umfang der Auftragsvergabe

260.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Alfelder Straße 5
31199
Diekholzen
Deutschland
DE925

Gemeinde Diekholzen, Alfelder Straße 5, 31199 Diekholzen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Begründung gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 2 b):

Ergebnis der Markterkundung und technisches Alleinstellungsmerkmal:

Die Analyse hat ergeben, dass es zwar mehrere Anbieter für eine kommunale Finanzsoftware gibt, jedoch nur die Firma H&H Berlin mit der Software ProDoppik über die nötigen Werkzeuge und Module verfügt, um die Kernanforderungen der Gemeinde Diekholzen zu erfüllen.

Zwingende Anforderungen:
Detaillierte und revisionssichere Datenmigration: Eine vollständige, unterjährige Übernahme aller Stamm- und Bewegungsdaten aus dem Altsystem mps-nf in eine einzige, konsistente Datenbank in einem neuen System ist zwingend erforderlich. Dies stellt insofern eine Bedingung für die Inbetriebnahme dar.

Dies betrifft insbesondere folgende Teilbereiche:

- Einzelbuchungen: Übernahme aller Produktsachkonten und durchlaufenden Gelder seit Einführung der Doppik und Nutzung der Software MPS-NF im Jahr 2009, um gesetzliche Aufbewahrungsfristen einzuhalten und die Plausibilität von Buchungen und Zahlungsvorgängen sicherzustellen.

- Anlagegüter: Übernahme der vollständigen Anlagenbuchhaltung inklusive aller historischen Bewegungen wie bspw. Nachaktivierungen, Umsetzungen, Abgänge durch Verkäufe etc. Die bisherigen Abschreibungen sowie ertragswirksame Auflösung der Sonderposten müssen nachvollziehbar sein.

- Steuern: Im Bereich der Steuerverwaltung müssen die Daten der bisherigen Personenkonten übertragen werden. Insofern sind historische Messbeträge, Veranlagungen und die dazugehörigen Zahlungs- und Zinshistorien von Nöten. Nur dann können zukünftige Berichtigungsveranlagungen und Betriebsprüfungen durch die Finanzämter rechtssicher und ohne Rück- bzw. Zugriff auf die ehemaligen Datenbanken durchgeführt werden.

Die Software Vorstellungen sowie der intensive Austausch ergab, dass nur die Firma H&H Berlin eine solche Datenübernahme gewährleisten kann. Das Unternehmen konnte dies durch die bisherigen Umstellungsverfahren glaubhaft erläutern und bot diese Funktion explizit an. Nach Rücksprache mit verschiedenen Behörden, die bereits den Wechselprozess zu diesem Unternehmen vollzogen haben, wurde diese Funktion bestätigt.

Andere Anbieter boten zwar auch eine Datenübernahme an. Jedoch würden die historischen Bewegungsdaten im Altsystem verleiben. Dieses Verfahren ist für die Gemeinde Diekholzen aus nachfolgenden Gründen ausgeschlossen:

- Betriebliche Gründe: Wie bereits mehrfach erklärt, arbeitet die Gemeinde zurzeit mit mehreren Systemen, was enorme Fehleranfälligkeit bietet und nicht zuletzt dadurch ineffizient ist. Dies soll künftig vermieden werden.

- Gesetzliche Pflichten: Die Erstellung noch ausstehender Jahresabschlüsse (bspw. 2022-2025) wäre im neuen System ohne die lückenlosen historischen Buchungsdaten nicht GoB-konform möglich. Die Buchführung wäre nicht ausreichend plausibel und prüfbar.

- Wirtschaftliche Gründe: Eine Lizenz der bisherigen Software aufrechtzuerhalten, nur um die Altdaten weiter "lesen" bzw. zu Auskunftszwecken aufrufen zu können, erscheint eindeutig unwirtschaftlich und würde zusätzliche Kosten verursachen.

Durch die fehlende Möglichkeit der unerlässlichen Datenübernahme der anderen Marktteilnehmer begründet das Unternehmen H&H, Berlin mit der Software ProDoppik das Alleinstellungsmerkmal. Ein echter Wettbewerb ist aus diesen technischen Gründen objektiv nicht vorhanden.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

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Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

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Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abh

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Auftragsvergabe ist beabsichtigt zum 04.05.2026.

Name und Anschrift des Auftragnehmers:

H&H Datenverarbeitungs- und
Beratungsgesellschaft mbH
Storkower Straße 99
10407 Berlin
Telefon: (030) 4284590
E-Mail: hh@hh-berlin.de

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2026-300A
Erwerb und Einrichtung einer Finanzsoftware
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

H&H Datenverarbeitungs- und Beratungsgesellschaft mbH
nicht bekannt
Mittleres Unternehmen
Storkower Straße 99
10407
Berlin
Deutschland
DE300
hh@hh-berlin.de
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

26.03.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

2026-300A