Mietmodule als Systembau für Unterricht.
Zur Unterbringung von Schülern in vier Unterrichtsräumen soll eine Mietunterkunft schlüsselfertig und voll funktionsfähig aufgestellt werden.
Verlängerung der Modulmiete um 12 Monate möglich.
Grundschule Thiede
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Niedrigster Preis
Die Ausführung der Arbeiten ist für Juli - August 2025 geplant. Die Standzeit der Containeranlage ist für 60 Monate vorgesehen.
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.
Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt wird.
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
Bindefrist läuft bis zum 28.07.2025.
Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe- über das Vermögen weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Bieter gestellt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,- der Bieter sich nicht in Liquidation befindet,- der Bieter keine schweren Vergehen begangen hat,- der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur Zahlung gesetzlicher Sozialversicherung nachgekommen ist und- durch Angabe des Umsatzes für nach Art und Umfang ausgeschriebenen Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Auf Verlangen sind dem Auftraggeber Referenznachweise mit den im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Angaben vorzulegen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)