Die Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH erfüllt für die Stadt Salzgitter die öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe zur Abwasserbeseitigung gemäß dem Niedersächsischen Wassergesetz.
Die Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet Salzgitter erfolgt mittels zentraler Kanalisations- und Abwasserbehandlungsanlagen im Trenn- und Mischverfahren (zentrale Abwasseranlagen) oder mittels Einrichtungen und Vorkehrungen zur Abfuhr und Behandlung von Abwasser einschließlich Fäkalschlamm (dezentrale Entsorgungsanlagen).
Hierunter fällt auch die Pflicht den Fäkalschlamm aus den dezentralen Entsorgungsanlagen abzufahren, zu transportieren und zu entsorgen.
Die Anzahl der vorhandenen dezentralen Entsorgungsanlagen im Stadtgebiet Salzgitter beträgt derzeit 120 Stück, davon 66 Kleinkläranlagen und 54 abflusslose Sammelgruben.