Das zu beschaffende System wird primär für die Quantifizierung von Pflanzentoxi-nen (Pyrrolizidinalkaloide, Tropanalkaloide, Opiumalkaloide) in diversen Matrices (insbesondere Tee, getrocknete Kräuter, Nahrungsergänzungsmittel, sowie Säug-lingsnahrung) und der damit verbundenen amtlichen Überwachung der für Pflan-zentoxine geltenden Höchstgehalte (siehe hierzu auch Verordnung (EU) 2023/915
Leistungsbeschreibung des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
EU-LV V.3 2025 Seite 2 von 17
Anhang I Abschnitt 2.4; 2.2 und 2.5), sowie zur Bestimmung von Prozesskontaminanten
(z.B. Acrylamid) eingesetzt werden.