Pipettierer
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: Bieterfragen 04.03.2026 Datum: 05.03.2026 - 13:37 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgende Bieterfragen möchten wir gerne beantworten:
- als K.O.-Kriterium muss die Integration einer UV-C-Lampe möglich sein. Da UV C bei Pipettierrobotern aufgrund von Schattenbereichen häufig nur eingeschränkt wirkt und eine EInhausung bereits ein sauberes Arbeitsumfeld bietet, bitten wir um kurze Erläuterung, warum die UV Option in Ihrem Anwendungsfall zwingend vorgesehen ist.
Wäre eine Front-Schiebetür auch akzeptabel? Falls nicht, bitten wir um eine kurze Erläuterung, warum eine zweigeteilte Frontscheibe notwendig ist.
Das Plattenhotel könnte seitlich oder hinten integriert werden. Als Schutzfunktion gibt es einen light curtain, der das gerät automatisch stoppen lässt, wenn er durchbrochen wird.

Antworten:
Die Integration einer UV-C-Lampe stellt für uns ein zwingendes K.O.-Kriterium dar. Eine Einhausung verhindert lediglich den Eintrag neuer Partikel von außen, führt jedoch keine aktive Desinfektion der inneren Arbeitsflächen durch. UV-C-Strahlung im Bereich von 200-280 nm ist wissenschaftlich etabliert, da sie durch Schädigung von DNA und RNA Mikroorganismen zuverlässig inaktiviert und somit eine wirksame physikalische Zusatzdesinfektion ermöglicht. Ein implementiertes UV-C-Module zur Dekontamination des Arbeitsraums reduziert damit auch das Risiko von Kreuzkontaminationen.
Uns ist bewusst, dass UV-C aufgrund physikalischer Gegebenheiten nur dort wirkt, wo direkte Bestrahlung erfolgt. Dennoch bietet die Integration innerhalb eines geschlossenen Systems eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsstufe. UV -C ersetzt in unserem Konzept ausdrücklich nicht die chemische Desinfektion, sondern ergänzt diese durch eine automatisierte, reproduzierbare und anwenderunabhängige Dekontaminationsstufe. Insbesondere vor dem Hintergrund neu auftretender Erreger ("new emerging diseases") sehen wir hierin eine zeitgemäße und verantwortungsvolle Erweiterung unseres Hygienestandards.

Eine seitliche oder hintere Integration des Plattenhotels kommt ebenfalls nicht in Betracht. Diese würde die Übersichtlichkeit, Bedienbarkeit und ergonomische Handhabung im Routine- und Massengeschäft deutlich einschränken. Unter den räumlichen Bedingungen des zukünftigen Standorts wäre zudem weder die erforderliche Einsehbarkeit noch die flexible Prozessgestaltung gewährleistet. Unterbrechungen laufender Prozesse bei alternativen Positionierungen würden für unseren Arbeitsalltag ein erhebliches Hindernis darstellen.

Auch eine Front-Schiebetür ist für unseren Anwendungsfall nicht akzeptabel. Schiebesysteme erzeugen konstruktionsbedingt Überlappungsbereiche, Laufleisten und Spalten, die aus seuchenhygienischer Sicht potenzielle Kontaminationszonen darstellen. Darüber hinaus schränken sie die vollständige und direkte Zugänglichkeit des Systems ein. Für unsere Arbeitsprozesse im Massendurchsatz ist jedoch eine jederzeit uneingeschränkte frontale Zugänglichkeit erforderlich, um flexibel auf Änderungen im Arbeitsumfang reagieren zu können und Prozessunterbrechungen zu vermeiden. Die zweigeteilte Frontscheibe ergibt sich aus der Anforderung eines frontal zugänglichen Plattenhotels und bietet aus ergonomischer sowie hygienischer Sicht klare Vorteile: großflächige, gut einsehbare Arbeitsbereiche ohne komplexe mechanische Führungselemente.

Mit freundlichem Gruß
i.A.
Hauschild
Ltg.Vergabestelle

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