Die ballistischen Platten müssen die durchschusshemmenden Eigenschaften von Körperschutzmaterial in der Stand-Alone-Trageweise entsprechend der Prüfstufe VPAM 6 erfüllen. Folgende Prüfrichtlinien sind hierbei verbindlich:
VPAM APR-2006, Stand 12.05.2010, bzw. Richtlinie VPAM BSW-2006, Stand 5-2009, oder jeweils mit neuestem Stand.
Ein zusätzlicher dreifacher Sonderbeschuss aus einem Gewehr mit Kaliber 7,62 x 51 mm (Vollmantel, Spitzkopfgeschoss, Weichkern) im Beschusswinkel von 90 Grad darf zu keinem Durchschuss führen, sodass die Prüfnorm VPAM 6+ erreicht wird.
Die ballistischen Platten müssen aus einem technischen, hochfesten, gewichtsoptimierten Kunststoff bestehen und sind im Standardzuschnitt SAPI M gefertigt.
Die Platten müssen in die bereits vorhandenen Plattenträger passen, dürfen als Einzelplatte ein Gewicht von 1.100 Gramm nicht überschreiten und haben ein zulässiges Flächengewicht von max. 14,9 Kilogramm pro Quadratmeter.
Die Platten werden in Paaren an verschiedene Orte in Niedersachsen geliefert.