Laborausstattung ChemiedidaktikRäume: W03 2-206,-208-,220,-222,-225
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg plant die Sanierung mehrerer Chemielabore sowie eines Chemie-Praktikumsraumes des Fachbereiches Chemiedidaktik.Die Einrichtungen werden fast 1:1 ausgetauscht.Die Räume liegen im 2.OG im Gebäudekomplex Naturwissenschaften in Wechloy und sind mit einem LKW erreichbar. Zur Leistung gehört die Lieferung und Montage gemäß Leistungsverzeichnis.
Campus WechloyInstitut für ChemieRäume: W03 2-206,-208-,220,-222,-225
Es gilt die 15 Tage Einspruchsfrist im Sinne des § 160 Abs.3 Nr.4 GWB
Nachforderungen von nicht wertungsrelevanten Unterlagen liegen im Ermessen des AG, dafür wird ggf. eine Frist von 5 Kalendertagen vorgegeben.
Gemäß § 48 (2) VgV sind grundsätzlich Eigenerklärungen vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird gem. § 48 (3) VgV anerkannt.
Die ausgefüllte, rechtsverbindlich unterzeichnete sowie mit Firmenstempel versehene Eigenerklärung ist einzureichen.
Eintragung in den einschlägigen Berufs- und Handelsregistern des Niederlassungsmitgliedsstaates.
Angabe der EignungskriterienEigenerklärung, dass Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Möglicherweise geforderte MindeststandardsAngabe von drei vergleichbaren Referenzen in den letzten 5 Jahren für eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachte Leistung mit Angabe des Auftragswertes sowie der Kontaktdaten
Angabe der EignungskriterienEigenerklärung, dass die Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen
Möglicherweise geforderte MindeststandardsEigenerklärung, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 123 bzw. 124 GWB vorliegen.
Angabe des Gesamtumsatzes für die letzten drei Geschäftsjahresowie des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages
Zahlungen vor vollständiger Auftragserfüllung werden ausschließlich gegen unbefristete Bankbürgschaft geleistet. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Bankbürgschaft gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Mit Angebotsabgabe erkennen Sie ausschl. folgende Vertragsbestimmungen an:1. die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/B), die gem. §29 (2) VgV Bestandteil des Vertrages wird.2. die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB)3. die beigefügten Bewerbungsbedingungen.4. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch (Nach-)Unternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Der Auftrag erfolgt zu den genannten Bestimmungen, die auch Vertragsgrundlage werden, wenn im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anders lautende Liefer- und Vertragsbedingungen angegeben werden.