Der Niedersächsische Landtag beabsichtigt, wiederkehrende Prüfungen gem. § 30 Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVO-NBauO) im Wege einer Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung -UVgO), zu vergeben.
Zu überprüfen sind die technischen Anlagen innerhalb der gesamten Liegenschaft des Niedersächsischen Landtages, bestehend aus:
- Hauptgebäude inkl. Plenarsaal und Kammerflügel
- Erweiterungsgebäude - Forum
- Erweiterungsgebäude - Am Markte (1. Bauabschnitt)
- Erweiterungsgebäude - Büro und Ausschussräume inkl. Abgeordneten genutzten Räumen
- Erweiterungsgebäude - Krippe
- Verbindungsgang Hauptgebäude - Erweiterungsgebäude (Rechenzentrum R106)
Nach § 30 DVO-NBauO vom 01. Oktober 2023 muss eine regelmäßige Überprüfung der technischen Anlagen (zu § 78 NBauO) stattfinden.
Gemäß Abs. 1 fällt der Niedersächsische Landtag mit einem Großteil der installierten technischen Anlagen und der Nutzungsart des Gebäudes unter die Versammlungsstättenrichtlinie nach § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung.
Damit die Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen sichergestellt wird, muss die Überprüfung durch einen Sachverständigen, im Sinne des § 1 der Bauordnungsrechtlichen Sachverständigenverordnung (BauSVO) oder des § 5 Abs. 1 oder 4 BauSVO auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens untereinander und mit anderen Anlagen überprüft werden.
Der Neubau Plenarsaal, Portikushalle und Kopfbau wurden im Jahr 2017 in Betrieb genommen. Die tangierten technischen Anlagen wurden im Zuge der Inbetriebnahme einer Erstprüfung unterzogen. Im Jahre 2023 erfolgten die letzten wiederkehrenden Prüfungen, die nächsten wiederkehrenden Prüfungen sind demnach im Jahr 2026 fällig. In diesem Rahmen sind die neuerrichteten Anlagen im Erweiterungsgebäude (1.Bauabschnitt Am Markte) mit in den Prüfumfang einzubeziehen.
Die zu erbringenden Leistungen werden im Sinne des § 30 Abschnitt (2) des Absatzes 1 DVO-NBauO in die nachfolgend genannten Lose aufgeteilt
- Los 1:
Prüfgebiet A - Lüftungsanlagen (einschließlich BSK) sowie Prüfgebiet B - CO-Warnanlagen (Garagen)
- Los 2:
Prüfgebiet C - Feuerlöschanlagen (Wasser- und Gaslöschanlagen)
- Los 3:
Prüfgebiet D - Rauchabzugsanlagen (RWA)
- Los 4:
Prüfgebiet F - Sicherheitsstromversorgungsanlagen (NEV) incl. Sicherheitsbeleuchtung (u. a. auch hinterleuchtete Rettungspiktogramme)
- Los 5:
Prüfgebiet G - Brandmelde- (BMA) / Alarmierungsanlagen, incl. Brandfallsteuerung der Aufzüge
- Los 6:
Wirk-Prinzip-Prüfungen
Jeder Bieter hat die Möglichkeit sich im Anschluss an diesem Teilnahmewettbewerb an einem, mehreren oder allen Los(en) zu beteiligen.
Die weiteren Vergabeunterlagen, wie Zeichnungen, Pläne, Beschreibungen, etc, werden aus Gründen der Vertraulichkeit erst zur Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.