VO: | VOB/A | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei Bieterfragen mit den dazugehörigen Antworten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Prüfung der Vergabeunterlagen sehen wir uns veranlasst, folgende Bieterfragen zu stellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der öffentliche Auftraggeber gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VOB/A verpflichtet ist, eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung vorzulegen, die keine ungewöhnlichen Wagnisse auf die Bieter überträgt und die Grundlagen für eine vergleichbare und fachgerechte Angebotskalkulation schafft.
Unsere nachfolgenden Rückfragen dienen der Klarstellung von Unschärfen, Widersprüchen oder fehlenden Angaben in den Vergabeunterlagen. Die häufige Pauschalantwort, es handele sich um "allgemeine Fragen" oder "die Informationen seien den Vorbemerkungen zu entnehmen", wird dem Vergaberecht nicht gerecht, sofern die gestellten Fragen berechtigte Zweifel an der Eindeutigkeit oder Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung betreffen.
Wir bitten daher um konkrete Beantwortung der nachfolgenden Fragen im Sinne eines transparenten und fairen Vergabeverfahrens. Eine unterlassene Beantwortung oder eine ausweichende Antwort, die lediglich auf vorhandene Textteile verweist, kann ggf. zu vergaberechtlichen Konsequenzen führen, insbesondere wenn eine sachgerechte Angebotsabgabe dadurch nicht möglich ist.
1.)
Im Rahmen unserer Kalkulation gehen wir davon aus, dass uns, entsprechend den Vorgaben der VOB, rechtzeitig vor Beginn der Ausführung, die vollständigen, mangelfreien, und vom Auftraggeber freigegebenen Ausführungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass diese Unterlagen dem Ausschreibungsergebnis entsprechen und die Anforderungen der jeweils zutreffenden DIN ATV der VOB/C erfüllen. Wir gehen ebenfalls davon aus, dass uns die Ausführungsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführung übergeben werden, sodass uns ein angemessener Zeitraum zur einmaligen Prüfung der Ausführungsunterlagen, sowie zur Erstellung der Montageplanung eingeräumt wird. Bitte bestätigen Sie, ob diese Annahme zutrifft, und wann genau wir die vollständigen und mangelfreien Ausführungsunterlagen erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine konkrete Begründung, weshalb die Vorgaben der VOB nicht eingehalten werden.
Zu 1.) Die Ausführungsunterlagen werden dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung gemäß den vertraglich vereinbarten Regelungen übergeben. Dabei gelten die Bestimmungen der VOB/B sowie die weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Dem Auftragnehmer wird folglich eine angemessene Frist eingeräumt, die Unterlagen entsprechend der vertraglich vereinbarten Regelungen zu bearbeiten.
2.)
Wir gehen davon aus, dass wir die Ausführungsunterlagen als Papierplot sowie als PDF und DWG oder DXF Dateiformat erhalten. Ist diese Annahme korrekt?
Zu 2.) Siehe Allgemeine Vorbemerkungen
3.)
Wir gehen bei unserer Kalkulation davon aus, dass die Erstellung des Leistungsverzeichnis gemäß den Vorgaben der VOB/C DIN 18299 und den spezifischen DIN ATV der VOB/C, insbesondere den Abrechnungseinheiten durchgeführt wurde. Ist die Annahme korrekt? Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine konkrete Begründung, weshalb die Vorgaben der VOB nicht eingehalten werden.
Zu 3.) Es gelten die Vertragsbedingungen
4.)
Wir gehen bei unserer Kalkulation davon aus, dass das Leistungsverzeichnis alle Detailangaben, gemäß den Vorgaben der VOB/C DIN 18299 und den spezifischen DIN ATV der VOB/C, enthält. Ist die Annahme korrekt? Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine konkrete Begründung, weshalb die Vorgaben der VOB nicht eingehalten werden.
Zu 4.) Es gelten die Vertragsbedingungen
5.)
Wir gehen bei unserer Kalkulation davon aus, dass alle notwendigen Leistungen, ausgenommen Nebenleistungen nach VOB/C, unter eigenen Ordnungszahlen erfasst wurden, da eine Mischkalkulation gem. VOB/A unzulässig ist. Ist die Annahme korrekt? Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine konkrete Begründung, weshalb die Vorgaben der VOB nicht eingehalten werden.
Zu 5.) Die erforderlichen Leistungen sind im Leistungsverzeichnis entsprechend erfasst. Alle Leistungen ergeben sich aus den Positionsbeschreibungen, vertraglichen und technischen Vorgaben, den Vortexten mit Kalkulationshinweisen sowie den einschlägigen Regelwerken. Zusatzleistungen, die in Positionen ausdrücklich als einzukalkulieren benannt sind, sind Bestandteil der jeweiligen Position. Eine gesonderte Erfassung unter eigenen Ordnungszahlen erfolgt hierbei nicht.
6.)
Wir gehen bei unserer Kalkulation davon aus, dass keine besonderen Leistungen in den Einheitspreisen der einzelnen Ordnungszahlen mischkalkuliert werden müssen, da eine Mischkalkulation gem. VOB/A unzulässig ist. Ist die Annahme korrekt? Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine konkrete Begründung, weshalb die Vorgaben der VOB nicht eingehalten werden.
Zu 6.) siehe Punkt 5.
7.)
Wir gehen bei unserer Kalkulation davon aus, dass eine nach VOB/C übliche, kontinuierliche Montage bzw. Ausführung unserer Leistungen erfolgen wird. Ist die Annahme korrekt? Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine konkrete Begründung, weshalb die Vorgaben der VOB nicht eingehalten werden.
Zu 7.) Die VOB C enthält keine Vorgabe für eine kontinuierliche Montage bzw. Ausführung. Eine durchgehende, kontinuierliche Ausführung der Leistungen kann nicht garantiert werden. Aufgrund der Koordination mit anderen Gewerken ist mit zeitweisen Unterbrechungen im Bauablauf zu rechnen. Dies ist bei der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen.
8.)
Wie oft sind Baubesprechungen vorgesehen, an denen ein Vertreter des Auftragnehmers teilnehmen muss, und wie lange werden die Baubesprechungen dauern?
Zu 8.) Es sind regelmäßige Besprechungen in der Ausführungszeit vorgesehen. Die Anzahl der Baubesprechungen ergibt sich aus dem Bedarf der jeweiligen Projektphase. Ein wöchentlicher Turnus ist im Regelfall ausreichend und wäre anzunehmen. Die Dauer der Baubesprechungen richtet sich nach dem jeweiligen Abstimmungsbedarf und kann im Einzelfall 60 Minuten sowohl unter als auch überschreiten.
9.)
Wir gehen davon aus, dass 14 Tage nach Beauftragung ein mit dem Auftraggeber abgestimmter und realistischer Bauzeitenplan vorgelegt wird und dieser die Vertragszeitraumangaben aus dem Formblatt zur Angebotsaufforderung entspricht. Ist diese Annahme korrekt?
Zu 9.) Ja.
Mit freundlichen Grüßen
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