Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen", F 124_LD,
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Statt dessen können ein Nachweis der Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) durch Vorlage von Präqualifizierungsnummer mit Zugangscode erbracht oder ein Zertifikat im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards vorgelegt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Angebotsabgabe zu erklären sind
- die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung besteht,
- die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
- die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
- ferner sind Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation sowie zum (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB zu machen;
- des Weiteren ist die "Erklärung Tariftreue zu 4 Abs. 1 NTVergG" abzugeben, und
- Auskunft über die Absicht des Einsatzes von Nachunternehmern zu geben.
- Im Fall des Auftretens als Bietergemeinschaft sind bei Angebotsabgabe die "Bietergemeinschaftserklärung" abzugeben sowie, von allen Mitgliedern gesondert, Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung)/PQ-Nachweis und die Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG einzureichen.
Auf Verlangen sind die nachfolgenden Bestätigungen/ Nachweise innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:
- Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse,
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
- im Fall des Nachunternehmereinsatzes je Nachunternehmer die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" und die Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG.