Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg - beabsichtigt, den Bau der Ortsumge-hung Wunstorf im Zuge der B 441 durchzuführen.Im Zuge dieser Baumaßnahme sind als vorgezogene landschaftspflegerische Schutzmaßnahme Erdkröten vor dem Einwandern in die Baustelle zu schützen (Maßnahme S 02 des Landschaftspflegerischen Begleitplans).
Das ca. 1,6 km lange Baufeld des Bauabschnittes 1 wird mit dem Amphibienschutzzaun umzäunt, um ein Einwandern der nahen Erdkrötenpopulation zu verhindern. Fangeimer werden im Abstand von 10 m eingegraben. Während der Bauzeit sowie der Aktivitätszeit der Erdkrö-ten muss der Zaun beidseitig auf das Vorhandensein von Amphibien kontrolliert werden. Bei Vorfinden von Amphibien müssen diese auf die andere Seite des Baufeldes verbracht wer-den.Der Schutzzaun wird durch einen externen Auftragnehmer aufgestellt sowie betreut und gepflegt. Nach der Hauptwanderperiode wird jeder zweite Eimer verschlossen. Der Schutzzaun sowie die Eimer stehen während der Bauzeit von 02/27 bis 10/28.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.- Berücksichtigung der Ergebnisse der Voruntersuchung (z.B. UVS, FFH-VP) - Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange- Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG oder Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Versorgungsträger)- Leistungen des Auftraggebers- Auflistung der wesentlichen Zwangspunkte (z.B. Zuwegung, Verkehrsführung, Gestaltungsanforderungen)- Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z.B. Bearbeiter des Straßenentwurfs, Ingenieurbau, externe Firmen (z.B. Tiefbaufirma, Lanschaftsbaubetrieb))- Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst)
Ortsumgehung Wunstorf im Zuge der B 441
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
§ 44 VgV:Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate be-zogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 500 Tsd. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bewerber hat mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, die hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Als vergleichbar gelten Leistungen zur:- Kartierung von Amphibien und/oder- Betreuung von Amphibienschutzanlagen mit Absammeln von Amphibien.
Die Referenzen müssen jeweils vollständig erbracht worden sein oder sich in laufender Bearbeitung befinden, wobei bereits wesentliche Leistungsteile erbracht sein müssen.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.Der Bewerber muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens sechs Beschäftigten verfügt haben.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindest-standards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind.Der Bewerber hat mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, die hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Die Referenzen müssen jeweils vollständig erbracht worden sein oder sich in laufender Bearbei-tung befinden, wobei bereits wesentliche Leistungsteile erbracht sein müssen.