Vorzulegende Unterlagen
Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
- HVA B-StB Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot gesondert).
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen).
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft).
- HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
- HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
- Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen.
- Wenn möglich, Datenart *.X84.
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (nur bei EU-Verfahren).
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung für alle Unterauftrag-/Nachunternehmer (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben.
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
- Bescheinigung über ordnungsgemäße Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages der zuständigen Krankenkasse(n).
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung.
- "Nachweis der Qualifikation des gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für . (ZTV ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt."
-"Nachweis der Qualifikation des gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für . (ZTV ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt."
- Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
- Nachweise über die Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens.
- Nachweise über das Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
- Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmens und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, sofern sie als Zuschlagskriterium bewertet werden.
- Nachweise über die Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
- Nachweise über die Ausstattung, welche Geräte und welche Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
- Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforderten "Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland", veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte "Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland.
- Produktdatenblätter benannter Fabrikate (nur soweit vom Bieter Angaben gemacht wurden).
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)".
- Zeugnis über die Prüfung des Markierungssystems auf der Rundlaufprüfanlage der BASt (RPA).
- verbindlicher Bauzeitenplan als Balkenplan oder Weg-Zeit-Diagramm gemäß Baubeschreibung.
- Einbau- / Logistikkonzept gemäß Baubeschreibung.
- Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise.
- Urkalkulation für Bieter.
- Zur Höhe des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Nachweis gem. Art. 5 k der Verordnung (EU) 2022/576 zum Vorliegen von Ausnahmetatbeständen
Näheres siehe Vergabeunterlagen
Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354). Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von den Nachunternehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollieren.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den oben genannten - mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG.
- Erklärung des Bieters zu § 11 NTVergG.
- Erklärung des Bieters zu § 12 NTVergG.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den oben genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Erklärung der Unterauftrag-/Nachunternehmer zu § 4 Abs. 1 NTVergG.
Sämtliche Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle müssen innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Nachweise entsprechender ausländischer Stellen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Die Bewerbung / das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber zu den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister vornehmen (§ 6 WRegG).
Weiterhin wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
Näheres siehe Vergabeunterlagen