Baugrunduntersuchung des Ersatzneubaus der Schwanenburgbrücke
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, plant in Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Ersatzneubau der Schwanenburgbrücke im Zuge der Bundesstraße B6 (Westschellweg) über WL-Leine im km 4,838. Für die Planung des Ersatzneubaus werden Baugrundarbeiten bzw., Baugrundbohrungen erforderlich. Für der geotechnischen Beratung ist die Schnack Geotechnik beauftragt. Die notwendigen Baugrunderkundungsleistungen und chemische Untersuchungen sind Gegenstand dieser Bauverga-be nach VOB/A. Die Ergebnisse der Erkundungen sollen eine Grundlage für die Erstellung des Baugrundgutachtens bilden.
Bundesstraße 6
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises. Gewertet wird die finale Brutto-Gesamtsumme des Angebots (inklusive aller Nebenkosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer), wie sie sich aus dem ausgefüllten Preisblatt / Formblatt ergibt. Voraussetzung für die Preiswertung ist, dass das Angebot alle formalen, fachlichen und technischen Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) dieser Vergabeunterlagen vollständig erfüllt. Qualitative Mehrleistungen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen, werden nicht bewertet. Der Brutto-Gesamtpreis ist zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen. Rechenfehler werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben korrigiert; maßgeblich sind die korrigierten Brutto-Endbeträge. Bei rechnerischem Gleichstand mehrerer Angebote entscheidet das Los.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und VerkehrGB Hannover, Dorfstraße 17-1930519 Hannoverhttps://vergabe.niedersachsen.de
Die Angebotsöffnung (Submission) erfolgt rein elektronisch über die eVergabe-Plattform auf Grundlage des § 14 EU Abs. 1 VOB/A. Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote ausdrücklich nicht zugelassen. Die Öffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt (Vier-Augen-Prinzip). Den Bietern wird im Nachgang gemäß § 14 EU Abs. 2 VOB/A unverzüglich das Öffnungsprotokoll elektronisch zur Verfügung gestellt.
1. Regelung zur Nachforderung von Unterlagen (§ 16a EU VOB/A):Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (z. B. Eignungsnachweise, Eigenerklärungen) nachzufordern. Ein Rechtsanspruch des Bieters auf eine Nachforderung besteht jedoch nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung oder den Angebotspreis betreffen, ist rechtlich ausgeschlossen. Erfolgt eine Nachforderung, ist diese vom Bieter zwingend innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Kalendertagen über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform zu erfüllen. Ein fruchtloser Fristablauf führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
2. Sämtliche weiteren verfahrensrelevanten Informationen, Fristen und Bedingungen sind vollumfänglich den elektronischen Vergabeunterlagen im Projektraum der Plattform zu entnehmen.
Mindestanforderung an den Umsatz: 500.000,00 EURDer Bieter hat eine Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Dies betrifft sowohl den Gesamtumsatz als auch den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für dieses Tätigkeit ist nachzuweisen.
Weitere Kriterien sind den Vergabeuntelagen zu entnehmen.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B sowie den Besonderen Vertragsbedingungen, Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.
Geforderte Sicherheiten:- Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme.- Mängelansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag erst nach Vorlage folgender Nachweise zu erteilen:Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate).Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes.Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.Der Zuschlag erfolgt unter der Bedingung der vollumfänglichen Einhaltung der geltenden vergaberechtlichen und vertraglichen Bestimmungen gemäß VOB/A-EU und VOB/B.
Weitere Bedingungen sind den Vergabeuntelagen zu entnehmen.