Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a Abs. 2 VOB/A zu machen.
Näheres Siehe Vergabeunterlagen - Anlagen A; HVAB-StB Vordruck "Vorzulegende Unterlagen"
Im Übrigen u.a. Angaben gemäß:
- HVA B-StB Unterauftragnehmerleistungen
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
- Angaben gemäß NTVergG
- HVA B-StB Eigenerklärung Eignung: dabei insbesondere: Referenzen, Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammen-hang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Nachweis der Qualifikation des Unternehmens gemäß den "Zusätzlichen Technischen Ver-tragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)"
- Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)"
- BASt-Prüfzeugnisse
- Qualifikation der geprüften Fachkraft für Schutzplanken gem. ZTV FRS
- Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungs-stelle geforderten "Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland", veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte "Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland"
- Bauablaufplan farbig in DIN A3
- Eignungsnachweis der transp. LSA (gemäß TL transp. LSA)
- Urkalkulation
- Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Auf gesondertes Verlangen können zur Bestätigung der Eigenerklärung zur Eignung folgende Nachweise
gefordert werden:
1. Gewerbeanmeldung
2. Eintragung ins Handelsregister oder bei der Handwerkskammer.
3. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters über den Gesamtumsatz der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen
ausstellt.
6. Bescheinigung der Auftraggeber über die angegebenen Referenzen.