Angaben gemäß:
- HVA L-StB Eigenerklärung Eignung
- HVA L-StB Unterauftragnehmerleistungen
- HVA L-StB Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft
- Urkalkulation (ggf. auch für Nachunternehmer)
- HVA B-StB Eigenerklärung Eignung: dabei insbesondere: Referenzen, Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
- Geräteverzeichnis
- Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Auf gesondertes Verlangen können zur Bestätigung der Eigenerklärung zur Eignung folgende Nachweise
gefordert werden:
1. Gewerbeanmeldung
2. Eintragung ins Handelsregister oder bei der Handwerkskammer.
3. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters über den Gesamtumsatz der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen
ausstellt.
5. Nachweis der Versicherung zur Berufs-/Betriebshaftpflicht in der angegebenen Höhe.
6. Bescheinigung der Auftraggeber über die angegebenen Referenzen.