Die Ausführung erfolgt in Teilflächen an verschiedenen Ausführungsorten und zu unterschiedlichen Terminen im Vertragszeitraum. Die jeweiligen Ausführungsorte und Aus-führungszeiträume sowie die jeweils dort zu erbringenden Leistungen werden von der zuständigen Straßenmeisterei innerhalb des Vertragszeitraums festgelegt und abgerufen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Erbringung der beauftragten Gesamtleistung nicht in einem Zuge, sondern sukzessive entsprechend den Abrufen der zuständigen Straßenmeistereien erfolgt.
Folgende Leistungen sind im Wesentlichen auszuführen:
- Verkehrsführungs- und Verkehrssicherungsarbeiten
- Aufnehmen und Wiederherstellen bituminöser Befestigungen
- Sanierung von Asphaltflächen
- Bordsteinsanierungen
- Rinne aus Pflastersteinen aus Beton herstellen
- Pflasterarbeiten und Rinnenregulierung
- Reparatur / Erneuerung von Straßenabläufen
- Arbeiten an Banketten und Entwässerungseinrichtungen
- Deckenerneuerungen (Kleinflächen) Asphalt sowie auch betonierten Radwege.