Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hameln, plant den Ersatzneubau von vier Brückenbauwerken aus dem Masterplan Brücke.
Die Ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Durchführung von Aufschlussarbeiten zur Baugrunderkundung im Bereich der Bestandsbauwerke.
An 4 nichtzusammenhängende verschiedene Bauwerke:
Baugrundaufschlussbohrungen 40mBodenmechanische Laborversuche inkl. AuswertungVerkehrssicherung 2 Stk.
siehe kurze Beschreibung
L431 Welsede Emmerbrücke / Station 322L550 Meinbrexen Speekbachbrücke / Station 3828L586 Ottenstein Hagenbachbrücke / Station 2780B65 Algestorf Rodenberger Auebrücke / Station 1220
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Roseplatz 5, 31787 Hameln
Die Öffnung der elektronisch eingereichten Angebote wirdgemäß § 14 EU VOB/A lediglich durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers durchgeführt.Bieter und Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben,- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.Weiteres siehe Vergabeunterlagen.Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitNachweis der Eignung durch:- Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einfluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.Weiteres siehe Vergabeunterlagen.Technische und berufliche LeistungsfähigkeitNachweis der Eignung durch:Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;- die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten;- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes- Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigtAuf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:- Eigenerklärung zur Eignung für alle Unterauftrag-/Nachunternehmer (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung- Ergänzung des Verzeichnisses der Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen um die Namen der Unterauftragnehmer/Nachunternehmer.- Vorlage Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Nachunternehmer und Verpflichtungserklärungen im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe- Benennung ZTV-ING-Koordinatior einschl. Nachweis der Qualifikation gemäß den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnis zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS).- Urkalkulation für Bieter inkl. Schlussblatt und Kalkulation der Leistung der Unterauftrag-/Nachunternehmer- Preisermittlungsunterlagen (z. B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
- Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), geändert durch Artikel 6 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 2017 vom 15.12.2017 (Nds. GVBl. Seite 301). Hierzu sind Eigen- und Verpflichtungserklärungen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren.
- Bietergemeinschaften müssen nach der Auftragsvergabe die Rechtsform gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter haben