L193 Suttorfer Straße -Entsiegelung
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover
Dorfstraße 17-19
30519
Hannover
Deutschland
+49 51139936-0
+49 51139936-299
eVergabe-H@nlstbv.niedersachsen.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RN1B

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RN1B/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

-Rückbau der vorhandenen Asphaltbefestigung einschl. Radweg
-Herstellung eines wasserdurchlässigen Oberbaus

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

31535
Neustadt am Rübenberge

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn: Spätestens 14 Werktage nach Zuschlagserteilung
Ende: Spätestens 80 Werktage nach Zuschlag

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Der Bieter hat zum Nachweis:
seiner Fachkunde
seiner Leistungsfähigkeit
seiner Zuverlässigkeit
und auf Verlangen
Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen:
Anlagen A - HVA B-StB Vordruck "Vorzulegende Unterlagen"

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
- Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B und weitere Besondere Vertragsbedingungen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

-Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)-
Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
-Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)-
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme (Auftragssumme einschließlich Nachträge) inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Für die Einreichung des Angebots wird keine bestimmte Rechtsform zwingend vorgeschrieben. Sofern der Zuschlag an eine Bietergemeinschaft erteilt werden soll, ist für die vertragsgemäße Auftragsausführung der Zusammenschluss zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft zwingend erforderlich. Diese muss durch ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied (federführendes Mitglied) gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich auftreten. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gesamtschuldnerisch.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

05.08.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

05.09.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

05.08.2026 10:00 Uhr

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), GB Hannover, Dorfstraße 17-19, 30519 Hannover
https://vergabe.niedersachsen.de
Digitaler Submissionsraum

Die Öffnung der elektronisch eingereichten Angebote wird gemäß § 14 VOB/A lediglich durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers durchgeführt. Bieter und Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354).
Hierzu sind Eigen- und Verpflichtungserklärungen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten Anforderungen in
geeigneter Weise zu kontrollieren.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76A
30453
Hannover
Deutschland
+49 5113034-01
+49 5113034-2099
poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
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