Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr- Geschäftsbereich Lingen beabsichtigt, Ersatzbauwerke für die Emsbrücke M4 inkl. der Vorlandbrücke über die L47 und für die Emsbrücke M7 über die schiffbare Ems im Zuge der Bundesstraße 70 Ortsumgehung Meppen in Meppen, Landkreis Emsland, zu errichten. Schäden an den Bauwerken begründen den Neubau der Ersatzbauwerke.
- Grundleistungen der Teilleistungen a) bis c) gem. Anlage 1, Nr. 1.3.3 Leistungsbild Geotechnik und besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke- Leistungen der Teilleistungen a) bis c) gem. Anlage 1, Nr. 1.3.3 Leistungsbild Geotechnik als besondere Leistungen sowie weitere besondere Leistungen für die Verkehrsanlage
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma
Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2015 und dem Einreichen des Angebotes abgeschlossen wurden. Insgesamt werden maximal 4 Referenzprojekte gewertet (jeweils max.2 für den Bieter und max. 2 für den Projektverantwortlichen Geotechnik). Es werden nur Referenzprojekte mit Baukosten des Ingenieurbauwerks Brücke brutto >= 3 Mio. EUR gewertet
Abgeschlossene Teilleistung a) bis c) Leistungsbild Geo-technik für ein Ingenieurbauwerk über ein Fließgewässer Abgeschlossene Teilleistung a) bis c) Leistungsbild Geo-technik für ein Ingenieurbauwerk mit mehr als einem Feld über ein Fließgewässer Abgeschlossene Teilleistung a) bis c) Leistungsbild Geo-technik für ein tiefgegründetes Ingenieurbauwerk über ein Fließgewässer Abgeschlossene Teilleistung a) bis c) Leistungsbild Geo-technik für ein Ingenieurbauwerk über ein Fließgewässer mit lichter Weite >= 50 m Streckengutachten Verkehrsanlage im Zusammenhang mit dem Neubau eines Ingenieurbauwerkes (Referenz 1 - 4) 0 Punkte 1 Punkt
Das Referenzprojekt zu dem Streckengutachten Verkehrsanlage wird nur gewertet, wenn es im Zusammenhang mit dem Neubau eines der Ingenieurbauwerke aus den Referenzen 1 bis 4 erbracht worden ist.
Berechnung der Punkte:Jede Referenz wird separat bewertet.Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt sowohl für den Bieter als auch für den Projektverantwortlichen Geotechnik jeweils 10 Punkte (2 Referenzen á 5 Punkte). Die Bewertungen der Referenzen von Bieter und Projektverantwortlichen Geotechnik werden addiert.Nach der Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/20 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber den Wertungskriterien Preis und Qualität zu erzeugen. Im Ergebnis erhält man eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 5 für das Wertungskriterium B Referenzen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens: 400.000 EUR
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Projektverantwortlicher Geotechnik mindestens 1 Referenz:Geotechnik Ingenieurbauwerke Teilleistung a) bis c) Baukosten Brückenbau brutto >= 1.000.000 EUR abgeschlossen nach 01.01.2015
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:Geotechnik Ingenieurbauwerke Teilleistung a) bis c) Baukosten Brückenbau brutto >= 1.000.000 EUR abgeschlossen nach 01.01.2015
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Bearbeiter aus dem Bereich Geotechnik im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards