Verfahrensangaben

2026-03_Luftsicherheit_Flughafen_BS-WOB

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.05.2026
14.05.2026 10:00 Uhr
21.05.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Flughafenanlagen

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH
03-0801-538-65-BWE
Lilienthalplatz 5
38108
Braunschweig
Deutschland
DE911
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
0511303401

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Flughafenanlagen
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63730000-5
63732000-9
79710000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gemeinsame Ausschreibung für die 1) Erbringung von Bestreifungs- und Überwachungsleistungen sowie Kontrollen nach § 8 Abs. 1 LuftSiG für die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, und 2) die Erbringung von Kontrollen nach § 5 LuftSiG und Tätigkeiten des Auflegers / Einweisers ("Einlegerposition") für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ("NLStBV")

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die NLStBV und die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH führen das vorliegende Ausschreibungsverfahren als (gelegentliche) gemeinsame Vergabe i.S.d. § 4 Sektorenverordnung durch.
Die NLStBV führt das Ausschreibungsverfahren federführend durch. Es handelt sich um zwei separate Auftragsverhältnisse. Es sind jeweils separate Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen.

Die NLStBV ist für die Wahrnehmung der in § 5 LuftSiG benannten Aufgaben zuständig. Sie beabsichtigt, im Rahmen dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:

- die Durchsuchung von Personen und ihre Überprüfung in sonstiger Weise
- die Durchsuchung / Durchleuchtung von Gegenständen, die in den Sicherheitsbereich des Flugplatzes verbracht werden, insbesondere Handgepäck, sowie
- Durchsuchung / Durchleuchtung / die sonstige geeignete Überprüfung von Fracht, Reisegepäck, Postsendungen und sonstigen Gegenständen.

Das für die Kontrollen gemäß § 5 LuftSiG eingesetzte Personal muss den Richtlinien über die Anforderungen an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen (BMI - P II 4 - 643 201/1) genügen. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen ferner mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung nach den rechtlichen Vorgaben als Luftsicherheitsassistenten ausgebildet sein und anschließend fortgebildet werden, vgl. dazu die "Konzeption für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten" (BMI - P II 4- 643 520-1/7). Zusätzlich
ist die Einlegerposition zu besetzen. Der Gesamtbedarf an Kontrollstunden wird pro Kalenderjahr auf ca. 12.000 Kontrollstunden geschätzt. Der Bedarf an Einsatzstunden für die Einlegerposition wird auf ca. 1.500 Stunden pro Kalenderjahr geschätzt. Diese Schätzungen sind unverbindlich und als Richtwerte zu betrachten.

Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH hat aufgrund nationaler behördenverbindlicher Vorgaben (Rahmenplan Luftsicherheit und Luftsicherheitsanordnungen) und gemäß §
8 Abs. 1 Satz 3, 4, 5 LuftSiG zur Gewährleistung der Luftsicherheit am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg folgende Aufgaben, die sie im Rahmen des ausgeschriebenen Vertrags zu übertragen beabsichtigt:

- die Bestreifung der Umzäunung des Flughafens durch Sicherheitskräfte oder ggfs. zukünftig Drohnen,
- die Überwachung und Sicherung des temporär sensiblen Sicherheitsbereiches wie Ankunfts- und
Abflugräumlichkeiten und des Vorfeldbereichs durch Sicherheitskräfte zu den Abfertigungszeiten,
- die Durchführung der Zugangskontrolle an personell gesicherten Kontrollstellen in Verbindung mit Fahrzeug-,
Waren- und Personenkontrollen
- teilweise die Begleitung von Nichtflughafenausweisinhabern zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben
- Die Überwachung von Anlässen auf der Luftseite des FH (die nicht über die Ausweisordnung der Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH abgedeckt sind) in Absprache mit dem Flughafenbetreiber

Das für die Aufgaben gem. § 8 LuftSiG eingesetzte Personal muss gem. jeweils geltender Vorschriften für seine Tätigkeit nach der Personalgruppe Nr. 11.2.3.1,3-5,9,10 der DVO (EU) 2015/1998 für den Einsatz als Luftsicherheitskontrollkraft geschult, ggf. rezertifiziert sein. Durch den Auftragnehmer sind an 365/366 Tagen im Jahr innerhalb der Betriebszeiten die aufgeführten Maßnahmen durchzuführen. Ständig besetzt sein müssen während der Betriebszeiten plus 15 Minuten vor und nach den Betriebszeiten die Kraftfahrzeugkontrollstelle und die Mobile Streife. Ausnahmen wie z. B. Feiertage werden gesondert geregelt. Bei der Mobilen Streife ist davon auszugehen, dass die Zaunbestreifung mindestens zweimal pro Tag in den Betriebszeiten unregelmäßig durchgeführt werden muss.

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2026
30.06.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Lilienthalplatz 5
38108
Braunschweig
Deutschland
DE911

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Es besteht keine Abweichung zu den allgemeinen Verfahrensangaben.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität/Realisierungskonzept

Für das Kriterium "Qualität" bestehen folgende Unterkriterien:

2.1. Darstellung des Personaleinsatzes unter Berücksichtigung der vorgegebenen Abflüge.
2.2. Fortbildungen
2.3. Maßnahmen zur Abfederung von Arbeitsspitzen
2.4. Maßnahmen der langfristigen Personalentwicklung
2.5. Maßnahmen zur Flexibilisierung im Fall einer höheren Gewalt 2.6. Qualitätssicherung und -verbesserung

Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Einreichung eines Angebotes ein Realisierungskonzept für den Personaleinsatz im Rahmen der Zuschlagskriterien vorzulegen ist.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

Zusätzliche Angaben

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die NLStBV fordert nach Eingang und Prüfung der Teilnahmeanträge jeweils die vier bestplatzierten geeigneten Bewerber pro Los auf, ein Angebot abzugeben. Maßgeblich ist die Gesamtpunktzahl. Bei gleicher Punktzahl über eine Rangposition erfolgt ein Entscheid per Los durch Ziehung von am Verfahren unbeteiligten Personen (vgl. OLG Hamburg, Beschl. vom 20. März 2020 - 1 Verg 1/19). Die übrigen Bewerber werden nicht am weiteren Verfahren teilnehmen.

Sämtliche Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle müssen innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Nachweise entsprechender ausländischer Stellen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Die Bewerbung / das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.

Die Auftraggebenden beabsichtigen die Angebotsfrist (2. Stufe des Verfahrens) gemäß § 15 Abs. 3 SektVO auf 11 Kalendertage festzusetzen.

Der Zuschlag kann ohne die Aufnahme von Verhandlungen erteilt werden (§ 15 Abs. 4 SektVO).

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen.
Fairere Arbeitsbedingungen
Gleichstellung der Geschlechter
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Nach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354) ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG in Verbindung mit
§ 9 MiLoG, in der jeweils geltenden Fassung, zu zahlen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, ist mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Die Vorgaben können sich aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), den auf der Grundlage des AEntG und des AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 des AEntG (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) ergeben.

Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von den Unterauftragnehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollieren.

Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der Leistungserbringung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose beschäftigt und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert und/oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RLY7

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren, insbesondere auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge), hin.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV i.V.m. § 16 Abs. 3 SektVO rechtzeitig, spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist ausschließlich in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes vergabe.Niedersachsen zu stellen.

Die NLStBV wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung anonymisiert über ihre Vergabeplattform zur Verfügung stellen. Nur die Wirtschaftsteilnehmer, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben, werden mittels E-Mail hierüber informiert. Fragen bzw. Antworten, die sachlich nur einen interessierten Wirtschaftsteilnehmer betreffen, werden ggf. nur diesem gegenüber beantwortet.

Die Belege bezüglich der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Eigenerklärung), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung; Jahresumsatz) sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft insgesamt mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen ist. Soweit die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und/oder die Leistungsfähigkeit eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft für die Eignung der Bewerbergemeinschaft maßgeblich ist, sind jedoch mit dem Teilnahmeantrag die entsprechenden Belege vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 SektVO. Belege für die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen von dem Wirtschaftsteilnehmer vorgelegt werden, der im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen erbringen würde. Zudem müssen alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die geforderte Eigenerklärungen bezüglich des Abschlusses einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen und zum Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre mit dem Teilnahmeantrag abgeben, soweit ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft maßgeblich ist.

Folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten sind zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig.

Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes.

Die Öffnung der Teilnahmeanträge findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Teilnahmeanträge ist nicht zugelassen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 SektVO.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 GWB.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Deckungszusage über Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
von mindestens EUR 7,67 Mio. pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 256.000 pro Schadensfall für das Abhandenkommen von Sachen und Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärungen zum Nettojahresgesamtumsatz des Wirtschaftsteilnehmers sowie sein Nettojahresumsatz
in dem für die Aufträge relevanten Geschäftsbereich in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Rechtsform, Überblick über das Spektrum der gesamten Geschäftstätigkeit / Geschäftsfelder, Art und Umfang der Tätigkeit im Bereich der Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen, Darstellung zur Organisation des Wirtschaftsteilnehmers / Angaben zu Standorten, Struktur, hierarchischem Aufbau und Mitarbeiterstruktur, Verbindungen mit anderen Unternehmen der Branche.
§ 50 SektVO gilt entsprechend.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Als vergleichbare werden Referenzleistungen mit folgenden Merkmalen betrachtet:

- Dienstleistungen auf nationalen / internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG

und / oder

- Dienstleistungen auf nationalen / internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen nach § 8 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere
Ziff. 1.3 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008

und / oder

- Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle bei Großveranstaltungen: Mit stoßweiser Durchsuchung größerer Menschenmengen (z.B. Konzerte, Stadtfeste, Sportveranstaltungen,
Kulturveranstaltungen etc.) und unter Einsatz von Torsonden, Handsonden oder Durchleuchtungsgeräten

und / oder

- Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle in Liegenschaften mit besonderer Gefährdungseinstufung.

Weitere Einzelheiten, insbesondere die Punkteverteilung, können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9000 ff. oder vergleichbar).

§ 49 SektVO gilt entsprechend.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte des Unternehmens der letzten drei Jahre im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich o.a. unter 2. genannten relevanten Bereichen (z.B. Zugangskontrollen bei Großveranstaltungen oder zugangsgesicherten Gebäuden bzw. Geländen), mindestens 15 Mitarbeiter im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im
Luftsicherheitsbereich oder anderen nach Ziff. 2 relevanten Bereichen eingesetzten Beschäftigten und Führungskräfte (im Jahresdurchschnitt) sind erforderlich.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Nachweis der Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Unternehmens mit geeigneter Ausstattung unter Angabe des Ortes der Ausbildung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis über die Anzahl der verfügbaren Dozenten bzw. Trainer inkl. eines Nachweises / einer Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung. Für den von der NLStBV zu vergebenden Auftrag müssen Nachweise / eine Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten erbracht werden.

Hinweis: Der Nachweis von Luftsicherheitsassistenten wird im Rahmen der Eignungsprüfung des von der NLStBV zu vergebenden Auftrags noch nicht verlangt. Die NLStBV weist allerdings darauf hin, dass die Kontrollen nach § 5 LuftSiG gemäß der Leistungsbeschreibung NLStBV und der "Richtlinie über die
Anforderung an das Kontrollpersonal zum Vollzug des § 5 LuftSiG" (BMI - P II 4 - 643 201/1) lediglich von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern und nach bestandener Qualifizierung gem. § 7 LuftSiG erbracht werden dürfen und zum Vertragsbeginn entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden sein muss.

Hinweis: Im Rahmen der Eignungsprüfung zum von der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH zu vergebenden Auftrag wird das Vorliegen der gemäß Ziff. 8 der Leistungsbeschreibung Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, der DVO 2015/1998 und § 7 LuftSiG verlangten Qualifizierungen nicht vorausgesetzt. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass die Qualifikationen bei Leistungsantritt vorliegen müssen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Alle entsprechenden Eignungsnachweise der Nachunternehmer oder der Unternehmer, die Ihre Eignung verleihen.

Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Für das Los der NLStBV werden die Kosten durch das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, getragen.

Für das Los der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH werden die Kosten durch die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH getragen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Einsatz von Unterauftragnehmern zur Durchführung der Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten/innen ist zulässig.
Bei der Erbringung der Kontrollvorgänge nach § 5 LuftSiG ist der Einsatz von Unterauftragnehmern aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen (§ 47 Abs. 5 SektVO). Die gleiche Konstellation der Zulässigkeit trifft für Eignungsleihen zu.

Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben (vgl. § 34 Abs. 1 S. 1 SektVO). Jede im Rahmen der Auftragsänderung eintretende Änderung auf Ebene der Unterauftragnehmer ist mitzuteilen (vgl. § 34 Abs. 3 SektVO).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
NLStBV
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63730000-5
63732000-9
79710000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (FHBWE)
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63730000-5
63732000-9
79710000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge