B6 OU Neustadt - Teilbauwerke DB-Brücke
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Nachsendung 10 - Berührungsschutz Datum: 23.06.2026 - 12:23 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie nehmen am elektronischen Ausschreibungsverfahren der Maßnahme "03_185928_318780: B6 OU Neustadt - Teilbauwerke DB-Brücke" teil.

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass zu der vorstehend genannten Ausschreibung neue Informationen verfügbar sind.

Uns erreichten folgende Bieterfragen:

Zu dem Thema Brückenausstattung - Berührungsschutz haben sich folgende Fragen ergeben, welche wir Sie bitten zu beantworten:

- Bei Position 03.09.0005 bitten wir um Prüfung, ob diese entfallen kann, da sich auf der Südseite der B6 eine durchgehende Lärmschutzwand befindet und deshalb kein Berührungsschutz benötigt wird. Die Position 03.09.0006 deckt aus unserer Sicht bereits den benötigten Berührungsschutz komplett ab.
- Bei Position 04.09.0005 bitten wir um Prüfung der LV Menge. Aus unserer Sicht müssen hier nur ca. 101m verbaut werden.

Antworten:

Position 03.09.0005:
Diese Position kann nicht entfallen. Die Leistung umfasst den temporären Berührungsschutz am Südrand des Überbaues RiFA Hannover, der für die Inbetriebnahme des neuen Brückenbauwerkes erforderlich ist. Die Lärmschutzwand wird erst in einer späteren Bauphase errichtet. (Beschreibung siehe BB Abs. 3.9.6.)

Position 04.09.0005:
Der Einwand des Bieters ist gerechtfertigt. Die im LV enthaltene Menge ist nicht korrekt. Die auszuführende Menge ist 101 m (gleiche Menge wie nachfolgende Pos. 04.09.0006 "Handlauf").

Es wurden in den Vergabeunterlagen entsprechend folgende Dateien angepasst:
- 22 Langtext-LV
- 31 Kurztext-Preis-Verzeichnis
- D83-Datei

Zusätzlich sind alle genannten neuen Dateien dieser Nachsendung als Anlagen beigefügt.

Bitte beachten Sie die Änderungen/Hinweise bei der Erstellung Ihrer Angebote. Sie werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und somit Vertragsbestandteil.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Vergabestelle
NLStBV - GB Nienburg

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
185928-318780 - 2026-06-23.D83 23.06.2026 943,2 KB
22 Langtext-LV 2026-06-23.pdf 23.06.2026 2,1 MB
31 Kurztext-Preis-Verzeichnis 2026-06-23.pdf 23.06.2026 1,1 MB
Betreff: Nachsendung 09 - Vorzulegende Unterlagen Datum: 22.06.2026 - 10:45 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie nehmen am elektronischen Ausschreibungsverfahren der Maßnahme "03_185928_318780: B6 OU Neustadt - Teilbauwerke DB-Brücke" teil.

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass zu der vorstehend genannten Ausschreibung neue Informationen verfügbar sind.

Uns erreichte folgende Bieterfrage:

Wir gehen davon aus, dass zur Angebotsabgabe ausschließlich die mit der Anlage "12 Vorzulegende Unterlagen NLStBV 03-26" genannten Unterlagen einzureichen sind. Es werden Angaben in Baubeschreibung und LV-Text nicht berücksichtigt.
Sollte unsere Annahme nicht korrekt sein, erläutern Sie bitte, wie hiermit zu verfahren ist.

Ergänzende Hinweise zur Bieterfrage:

Betroffene Passagen in Baubeschreibung:

Seite 12 "Die Auswahl und Angabe der einzusetzenden Technologie oder des Produkts erfolgt im Rahmen des Angebots durch den Auftragnehmer."

Seite 65 "Der Bieter hat den nachfolgend dargestellten Bauablauf zu prüfen und ggf. zu verändern. Dieser Grobablauf ist durch den AN auf Grundlage der Vertragstermine mit Zeiträumen und Abhängigkeiten zu ergänzen und mit dem Angebot einzureichen."

Seite 76/77 "Die Auswahl und Angabe der einzusetzenden Technologie oder des Produkts erfolgt im Rahmen des Angebots durch den Auftragnehmer und ist im Eignungsnachweis anzugeben."

Seite 116 "Dieser Prüfbericht mit dem Verlauf der Rundlaufanlage (RPA) sollte bei Angebotsabgabe, jedoch spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vorgelegt werden."

Betroffene Position in LV-Text:

OZ 07.09.0006. "Dem Angebot ist ein Kennlinienblatt mit folgenden Inhalt beizufügen:
Förderhöhe H, Leistungsbedarf und Pumpenwirkungsgrad Eta über dem Förderstrom Q."


Antwort:

Bei den genannten Textpassagen aus der Baubeschreibung und dem LV-Text handelt es sich u.a. um Angaben lt. Standardleistungskatalog. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung bitten wir die betreffenden Angaben im Rahmen der üblichen Angebotsabgabe mitzuteilen.

Bitte beachten Sie den Hinweis bei der Erstellung Ihrer Angebote.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Vergabestelle
NLStBV - GB Nienburg

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Nachsendung 08 - Verlängerung Angebotsfrist Datum: 19.06.2026 - 15:38 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie nehmen am elektronischen Ausschreibungsverfahren der Maßnahme "03_185928_318780: B6 OU Neustadt - Teilbauwerke DB-Brücke" teil.

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass zu der vorstehend genannten Ausschreibung neue Informationen verfügbar sind.

Von einem Bewerber wurde aufgrund von erforderlichen internen Klärungen zu Nachunternehmerleistungen um Verlängerung der Angebotsfrist um 1 Woche gebeten.

Dieser Bitte wird entsprochen. Die Angebotsfrist wird um 1 Woche verlängert. Ablauf der Angebotsfrist ist damit Do., 02.07.2026 - 9:30 Uhr. Das Bindefristende verschiebt sich entsprechend um 1 Woche auf den 31.08.2026.

Dementsprechend wurde in den Vergabeunterlagen folgende Datei gegen eine aktuelle Version ausgetauscht.:
- 10 EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe

Zusätzlich ist die neue Datei dieser Nachsendung als Anlage beigefügt.

Die Fristen auf der Vergabeplattform werden zeitnah angepasst.

Bitte beachten Sie die Änderungen/Hinweise bei der Erstellung Ihrer Angebote. Sie werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und somit Vertragsbestandteil.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Vergabestelle
NLStBV - GB Nienburg

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
10 EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 2026-06-19.pdf 19.06.2026 240,7 KB
Betreff: Nachsendung 07 - Lieferung Böden Datum: 11.06.2026 - 10:14 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie nehmen am elektronischen Ausschreibungsverfahren der Maßnahme "03_185928_318780: B6 OU Neustadt - Teilbauwerke DB-Brücke" teil.

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass zu der vorstehend genannten Ausschreibung neue Informationen verfügbar sind.

Uns erreichte folgende Bieterfrage:

In diversen Positionen der Leistungsbeschreibung (Pos. 3.0.3 - 3.0.7, 4.0.3 - 4.0.5, 5.0.3 - 5.0.4, 6.1.5, 6.1.8, 7.1.2, 7.1.4, 7.1.6) werden die Lieferung und der Einbau von vergleichsweise hochwertigen, grobkörnigen Böden GW oder SW für den Einbau ausgeschrieben. Unserem Verständnis nach, wird der überwiegende Teil dieser Massen als Baugrubenverfüllung oder als Hinterfüllmaterial im Widerlagerbereich bzw. im Bereich der Stützwände eingebaut. Eine Empfehlung zum Einbau des ausgeschriebenen, hochwertigen Materials haben wir bislang ausschließlich für die Einbausituation einer "Dammverbreiterung durch Anschüttung" im Baugrundgutachten für die Strecke (Unterlage Nr. 4.5, Seite 34) finden können. Diese Einbausituation ist für uns hier allerdings nicht erkennbar. Vielmehr scheint der Charakter einer Hinterfüllung zu überwiegen, wie sie in Unterlage 4.1, Abschnitt 13 und Unterlage 4.2, Abschnitt 7.5.5 für die Widerlagerhinterfüllung oder Unterlage 4.3, Abschnitt 10 und Unterlage 4.4, Abschnitt 11 für die Hinterfüllung der Stützwände beschrieben wird. Im Sinne einer wirtschaftlichen Bauweise bitten wir deshalb um Überprüfung der Materialanforderungen in den genannten Positionen und schlagen gleichzeitig den Einbau ortsüblicher Sande SE/SU vor.

Antwort:

In der Ausschreibung wird beim Erdbau nicht zwischen Entwässerungs- (bis 1,0 m hinter den Wänden) und dem weiteren Hinterfüllbereich von Bauwerken unterschieden, da es baupraktisch hier keine Trennung in der Ausführung gibt.
Für den Entwässerungsbereich sind nach ZTV E-StB grobkörnige Böden vorzusehen. Dazu gehört auch die Bodengruppe SE. Die Bodengruppe SU (gemischtkörnige Böden) sind hier nicht zulässig.

Bei folgenden Erdbau-Positionen wäre der Einsatz der Bodengruppe SE möglich (Der Einsatz der Bodengruppe SU ist ausgeschlossen):
Bauwerke:
03.00.0003 bis 03.00.0005
04.00.0003 bis 04.00.0005
05.00.0003 bis 05.00.0004

Straßenbau:.
07.01.0002 -> Straßendamm Wirtschaftsweg mit geringer Höhe => Anforderung Bodengruppe GW oder SW bleibt bestehen.
07.01.0006 -> grobkörnige Böden gefordert, daher ist der Einsatz der Bodengruppe SE möglich => Ergänzung: Bodengruppe SE möglich, solange der geforderte EV2 Wert von 45MPa erfüllt wird.

Das Material, welches für die Dammverbreiterung verwendet wird, sollte grobkörnig und weitgestuft sein also zu den ausgeschriebenen Bodengruppen GW oder SW gehören. Enggestufte Sande (Bodengruppe SE) könnten bei der vorliegenden Dammhöhe problematisch bezüglich eines Böschungsbruches bei der Regelböschungsneigung 1:1,5 sein.

Weiterhin sollte gebrochenes Material in den Bankettbereichen nicht durch Material der Bodengruppen SE bzw. SU ersetzt werden.

Für folgende Positionen ist das ausgeschriebene Material beizubehalten:
03.00.0006
06.01.0005
06.01.0008
07.01.0004

Bitte beachten Sie diese Hinweise bei der Erstellung Ihrer Angebote. Sie werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und somit Vertragsbestandteil.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Vergabestelle
NLStBV - GB Nienburg

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Nachsendung 06 - Verlängerung Angebotsfrist Datum: 04.06.2026 - 16:38 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie nehmen am elektronischen Ausschreibungsverfahren der Maßnahme "03_185928_318780: B6 OU Neustadt - Teilbauwerke DB-Brücke" teil.

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass zu der vorstehend genannten Ausschreibung neue Informationen verfügbar sind.

Uns erreichte folgende Bieterfrage:

Aufgrund der Vielzahl der Feiertage sowohl im Mai als auch im Juni und der damit verringerten Kapazitäten im Herstellwerk als auch bei den Nachunternehmern durch Urlaub / Ferien bzw. verlängerten Wochenenden bitten wir im Hinblick auf die Ausarbeitung eines technischen und wirtschaftlich hochwertigen Angebotes um Verlängerung der Angebotsfrist um mindestens 1 Woche.

Antwort:

Die Angebotsfrist wird um 1 Woche verlängert. Ablauf der Angebotsfrist ist damit Do., 25.06.2026 - 9:30 Uhr. Das Bindefristende verschiebt sich entsprechend um 1 Woche auf den 24.08.2026.

Dementsprechend wurde in den Vergabeunterlagen folgende Datei gegen eine aktuelle Version ausgetauscht.:
- 10 EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe

Zusätzlich ist die neue Datei dieser Nachsendung als Anlage beigefügt.

Die Fristen auf der vergabeplattform werden zeitnah angepasst.

Bitte beachten Sie die Änderungen/Hinweise bei der Erstellung Ihrer Angebote. Sie werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und somit Vertragsbestandteil.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Vergabestelle
NLStBV - GB Nienburg

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
10 EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 2026-06-04.pdf 04.06.2026 240,7 KB
Betreff: Nachsendung 05 - diverse Bieterfragen Datum: 04.06.2026 - 16:25 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie nehmen am elektronischen Ausschreibungsverfahren der Maßnahme "03_185928_318780: B6 OU Neustadt - Teilbauwerke DB-Brücke" teil.

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass zu der vorstehend genannten Ausschreibung neue Informationen verfügbar sind.

Uns erreichten folgende Bieterfragen:

Bei der Bearbeitung Ihrer Ausschreibung haben sich die nachstehenden Fragen ergeben, um deren Beantwortung wir hiermit bitten.

1. Gemäß Verdingungsunterlagen endet die Bindefrist am 17.08.2026. In den BVB wird der 01.08.2026 als spätester Beginn für die Ausführung genannt. Bitte klären Sie diesen Widerspruch auf.

2. Die Sperrpausenübersicht (Anlage 5.2) beginnt mit einer Sperrpause "Spp Einbau Behelfsbrücke" am 17./18.10.2026. Die Behelfsbrücke ist nicht Bestandteil der hier vorliegenden Ausschreibung. Insoweit bitten wir um Angabe, welche der hier vertragsgegenständlichen Leistungen in dieser Sperrpause ausgeführt werden müssen.

3. Gem. Sperrpausenübersicht (Anlage 5.2) sind erste Arbeiten an den Oberleitungen in der Sperrpause 1.1 am 13.12.2026 auszuführen. Grundsätzlich soll für die Arbeiten an der Oberleitung eine Ausführungsplanung erstellt werden. Bei einer angemessenen Ausführungszeit für die Planung und einer Prüffrist von 14 Wochen gem. Baubeschreibung Abschnitt 4.2.6 ist der Termin für die Ausführung der Arbeiten an der Oberleitung in der vorgenannten Sperrpause nicht einzuhalten. Wir bitten um eine angemessene Verkürzung der Prüffrist auf maximal 6 Wochen für die gesamte Ausführungsplanung.

4. In der Baubeschreibung findet sich in Abschnitt 2.5.1 der Hinweis: "Der AN kann die im Lageplan ausgewiesenen BE-Flächen nutzen. Diese Bereiche können auch als Lagerflächen genutzt werden." Wo befinden sich die genannten Flächen?

5. In Pos. 6.0.10-12 wird das Aufnehmen und die Entsorgung von Schichten ohne Bindemittel ausgeschrieben. Die Entsorgung soll dabei unter der Abfallschlüsselnummer 170504 erfolgen. Des Weiteren wird in Materialklassen nach LAGA unterschieden. Eine Zuordnung zu den Materialklassen gem. EBV fehlt. Wir bitten um Ergänzung der fehlenden Angaben.

6. In Pos. 2.1.18-22 wird der Betonabbruch im Rahmen des Brückenabbruchs ausgeschrieben. Es werden Angaben zur Festigkeit des abzubrechenden Betons und der Abfallschlüsselnummer gemacht. Angaben zu Belastungen finden sich nicht. In der Baubeschreibung werden auf Seite 58 Angaben zu Belastungen einzelner Proben gemacht. Welche Belastung ist mit welchen Anteilen in den betreffenden Positionen zu kalkulieren?

Antwort zu:

1.) Es wird ein Zuschlag vor dem 01.08.2026 angestrebt. Der Zuschlag ist jedoch u.a. auch von der vorherigen Zustimmung Dritter abhängig, was ggf. zu Zeitverzögerungen führen könnte.

2.) Es müssen keine Leistungen in der Sperrpause 17./18.10.2026 ausgeführt werden!

3.) Für die erste Sperrpause 1.1 werden wir die Prüffrist definitiv verkürzen!

4.) Siehe in den sonstigen Anlagen unter 1.5.1.1 Lageplan B6 West und 1.5.1.2.Lageplan B6 Ost. Darauf ist mit orangenen Strichen das Baufeld umgrenzt! Und anbei noch ein weiterer Lageplan der Behelfsumfahrung T1 (N1 05-SB-T1-LP_P_0500-01_LPH6). Hier erkennt man ebenfalls die gestrichelte orangene Umrandung der Baufläche. Wobei hier zu sagen ist, dass östlich der DB Strecke "im Ohr" wg. archäologischer Funde nur auf dem Oberboden aufgebaut werden darf (Oberboden, Geovlies/Geogitter, Gesteinsauflage).

5.) Für die Positionen 6.00.10-12 wäre die MP11 und damit die Einstufung in BM-F3 maßgeblich.

6.) Die Pos. 02.01.0018 bis 02.01.0022 behandeln den Abbruch des Stahl- bzw. Spannbetons der beiden Brückenbauwerke.
Die Abfallschlüsselnummer für alle diese Positionen ist die AVV 17 01 01. Eine Verwertung mit dieser Abfallschlüsselnummer ist zu kalkulieren.

Für die einzelnen Abbruchpositionen des Stahl- bzw. Spannbetons der beiden Brückenbauwerke gelten gemäß Baubeschreibung Abs. 2.7.4 (Seite 58) folgende Materialklassen nach EBV:
Pos. 02.01.0018: Kappen RC-2 (Einzelproben EP1 bis EP4)
Pos. 02.01.0019: Überbauten, nicht beprobt - hier sind die Mischproben MP14-MP 17 anzunehmen.
Pos. 02.01.0020 bis 02.01.0021: Widerlager, Pfeiler RC-1 (Mischproben MP14 bis MP17)
Pos. 02.01.0019: Ortbetonrammpfähle, nicht beprobt

Die Ergebnisse der labortechnischen Untersuchungen der Materialproben sind in der Anlage 4.1 "OU Neustadt Bahnbrücke Teil A Baugrundbeurteilung Ersatzbauwerk" zur Ausschreibung (Anhang, Seite 140-153 des Dokumentes) angegeben.


Ergänzend wurde in den Vergabeunterlagen unter "Sonstiges" der Lageplan "N1 05-SB-T1-LP-P-0500_01_LHP6." hochgeladen.

Zusätzlich wurde die genannte Datei dieser Nachsendung als Anlage beigefügt.

Bitte beachten Sie die Änderungen/Hinweise bei der Erstellung Ihrer Angebote. Sie werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und somit Vertragsbestandteil.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Vergabestelle
NLStBV - GB Nienburg

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
N1 - 05-SB-T1-LP-P-0500-01_LPH6.pdf 04.06.2026 1,2 MB
Betreff: Nachsendung 04 - Kampfmittel + Anpassung LV Datum: 04.06.2026 - 16:19 Uhr

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie nehmen am elektronischen Ausschreibungsverfahren der Maßnahme "03_185928_318780: B6 OU Neustadt - Teilbauwerke DB-Brücke" teil.

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass zu der vorstehend genannten Ausschreibung neue Informationen verfügbar sind.

Ergänzend zu den bisherigen Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie die Kampfmittelauswertung für den Bereich als Anlage.

Des Weiteren wurde eine zusätzliche Position in das LV eingefügt (OZ 01.00.0001).

Ergänzend wurden in den Vergabeunterlagen unter "Sonstiges" die Dateien "N2 - Antwortschreiben - Kampfmittel" und "N3 - Ergebniskarte BA-2025-01942" hochgeladen.

Es wurde in den Vergabeunterlagen folgende Dateien gegen aktuelle Versionen ausgetauscht.:
- 20 Titelblatt Leistungsbeschreibung
- 22 Langtext-LV
- 31 Kurztext-Preis-Verzeichnis
- 00 Anlagenverzeichnis
- D83-Datei

Zusätzlich sind alle genannten neuen Dateien dieser Nachsendung als Anlagen beigefügt.

Bitte beachten Sie die Änderungen/Hinweise bei der Erstellung Ihrer Angebote. Sie werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und somit Vertragsbestandteil.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Vergabestelle
NLStBV - GB Nienburg

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
00_Anlagenverzeichnis 2026-06-04.pdf 04.06.2026 357,7 KB
185928-318780 2026-06-04.D83 04.06.2026 943,2 KB
20 Titelblatt Leistungsbeschreibung - 2026-06-04.pdf 04.06.2026 67,8 KB
22 Langtext-LV 2026-06-04.pdf 04.06.2026 993,5 KB
31 Kurztext-Preis-Verzeichnis 2026-06-04.pdf 04.06.2026 448,3 KB
N2 - Antwortschreiben - Kampfmittel.pdf 04.06.2026 142,2 KB
N3 - Ergebniskarte BA-2025-01942.pdf 04.06.2026 1,1 MB
Betreff: Nachsendung 03 - Aufhebung Nachsendung 02 + Anpassung Baubeschreibung Datum: 04.06.2026 - 16:14 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie nehmen am elektronischen Ausschreibungsverfahren der Maßnahme "03_185928_318780: B6 OU Neustadt - Teilbauwerke DB-Brücke" teil.

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass zu der vorstehend genannten Ausschreibung neue Informationen verfügbar sind.

Die Nachsendung 02 vom 29.05.2026 um 11:29 Uhr wird aufgehoben.

Vor dem Errichten der Behelfsbrücke müssen in den Bestandskettenwerke keine kunststoffummantelten Tragseile eingeschnitten sein ! Die Behelfsbrücke liegt hoch genug.

Somit wird folgender Absatz in der bisherigen Baubeschreibung S. 37 gestrichen:
"Die Hilfsbrücke über dem Parallelfeld ist mit einer minimalen Lichten Höhe von 7,34m geplant. Die Bestandskettenwerke unter der Hilfsbrücke B6 sind auch mit einem kunststoff-ummantelten Tragseil auszurüsten. Die Bestandshöhen der Kettenwerke im Parallelfeld sind aus den Bestandsplänen nicht eindeutig ablesbar. Im Zuge der Ausführungsplanung sind diese aufzumessen und ggf. zu regulieren"

Die Baubeschreibung wurde daher angepasst und unter "Leistungsbeschreibungen" mit der Dateibezeichnung "21 2026-06-03_Baubeschreibung Teil 2 Ersatzneubau" neu abgelegt. Die ehemalige Baubeschreibung wurde gelöscht.

Zusätzlich wurde die neue Baubeschreibung dieser Nachsendung als Anlage beigefügt.

Bitte beachten Sie die Änderungen/Hinweise bei der Erstellung Ihrer Angebote. Sie werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und somit Vertragsbestandteil.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Vergabestelle
NLStBV - GB Nienburg

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
21 2026-06-03_Baubeschreibung Teil 2 Ersatzneubauten.pdf 04.06.2026 2,3 MB
Betreff: Nachsendung 02 - Vorgaben zum Vogelschutz Datum: 29.05.2026 - 11:29 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie nehmen am elektronischen Ausschreibungsverfahren der Maßnahme "03_185928_318780: B6 OU Neustadt - Teilbauwerke DB-Brücke" teil.

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass zu der vorstehend genannten Ausschreibung die nachstehende neue Information zu beachten ist:

"Vor dem Errichten der Hilfsbrücke müssen in den Bestandskettenwerke die kunststoffummantelten Tragseile eingeschnitten sein um die Vorgaben zum Vogelschutz einzuhalten."

Bitte beachten Sie diese Information bei der Erstellung Ihrer Angebote.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Vergabestelle
NLStBV - GB Nienburg

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Nachsendung 01 - AN-seitige Prüfung der Baubehelfe Datum: 22.05.2026 - 12:15 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie nehmen am elektronischen Ausschreibungsverfahren der Maßnahme "03_185928_318780: B6 OU Neustadt - Teilbauwerke DB-Brücke" teil.

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass zu der vorstehend genannten Ausschreibung neue Informationen verfügbar sind.

Uns erreichten folgende Bieterfragen:

In der Baubeschreibung auf Seite 68 ist aufgeführt, dass
- der AN die Ausführungsunterlagen der Baubehelfe statisch und konstruktiv prüfen zu lassen hat ("Grünprüfung"),
- der AN die Kosten der Prüfung trägt,
- der AN den vom AG gebundenen Prüfingenieur zu beauftragen hat,
- sowie der AN "Bauherr für die Baubehelfe" ist.
Hierzu bitten wir um Klarstellung der folgenden Punkte:
1. Welche Baubehelfe sind konkret prüfpflichtig und Gegenstand der geforderten Grünprüfung?
2. Nach welcher Gebühren-/Abrechnungsgrundlage erfolgt die Vergütung des Prüfingenieurs (z. B. nach Aufwand, PrüfVO, Honorarvereinbarung etc.)?
3. Ist bereits ein Prüfer durch den AG gebunden?
4. Wie werden prüfbedingte Terminwirkungen behandelt, insbesondere bei Prüfzeiten von 4-6 Wochen sowie etwaigen Nachprüfungen?
5. Wird seitens des AG ein Budget bzw. ein erfahrungsgemäßer Kostenrahmen für die Prüfleistungen der Baubehelfe angegeben, damit eine einheitliche Kalkulationsgrundlage für alle Bieter besteht?
6. Wie ist die Formulierung "Der AN ist Bauherr für die Baubehelfe" konkret zu verstehen, insbesondere hinsichtlich:
- öffentlich-rechtlicher Bauherreneigenschaft,
- Genehmigungs- und Anzeigeverfahren,
- Verkehrssicherungspflichten,
- Betreiberpflichten,
- Pflichten nach Baustellenverordnung,
- Verantwortung für Prüfungen und Abnahmen,
- Haftungsabgrenzung zwischen AG und AN,
- sowie Umfang der Versicherungsanforderungen.
7. Weiter bitten wir um Klarstellung, ob sich die Bauherreneigenschaft ausschließlich auf Planung, Errichtung, Betrieb und Rückbau der temporären Baubehelfe bezieht oder darüber hinausgehende Pflichten übertragen werden sollen.

Antwort zu:

1.) Sind für Traggerüste sowie für Aussteifungen, Absteifungen oder sonstige Hilfskonstruktionen (Baubehelfe) nach den gesetzlichen Bestimmungen oder den anerkannten Regeln der Technik statische Nachweise erforderlich,
so sind diese mit den dazugehörigen Konstruktionszeichnungen vom Unternehmer zu erstellen. Die Ausführungsunterlagen für die Baubehelfe sind durch den Unternehmer der Grünprüfung zur Prüfung zuzuleiten; auch die Abnahme dieser Baubehelfe durch die Grünprüfung zu beantragen. Traggerüste dürfen erst errichtet werden, wenn die geprüften Ausführungsunterlagen mit dem Gesehenvermerk des zuständigen regionalen Geschäftsbereiches auf der Baustelle vorliegen.
2.) PrüfVO
3.) Nein
4.) Diese Zeiten gehen nicht zu Lasten des AN
5.) Nein
6.) Für alle 8 genannten Punkte, die die Traggerüste sowie Aussteifungen, Absteifungen oder sonstige Hilfskonstruktionen (Baubehelfe) betreffen ist der AN verantwortlich
7.) Die Bauherreneigenschaft bezieht sich ausschließlich auf Planung, Errichtung, Betrieb und Rückbau der temporären Baubehelfe. Darüber hinausgehende Pflichten sollen nicht übertragen werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise bei der Erstellung Ihrer Angebote.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Vergabestelle
NLStBV - GB Nienburg

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
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