2026-16_BWPrüf_V6_Hameln
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
+49 5113034-01
+49 5113034-2099
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RLVB

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RLVB/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Für Ingenieurbauwerke der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, Zentraler Geschäftsbereich 3, sind folgende Bauwerksprüfungen gem. DIN 1076 durchzuführen:

Art der Prüfung
- Hauptprüfung Brücke, 36 Teilbauwerke
- Hauptprüfung Stützbauwerk, 3 Teilbauwerke
- Hauptprüfung Lärmschutzbauwerk, 1 Teilbauwerk
- Einfache Prüfung Brücke, 12 Teilbauwerke
- Einfache Prüfung Verkehrszeichenbrücke, 3 Teilbauwerke
- Einfache Prüfung Stützbauwerk, 23 Teilbauwerke
- Einfache Prüfung Lärmschutzwand, 2 Teilbauwerke

Näheres siehe Vergabeunterlagen

Haupterfüllungsort

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover

Näheres siehe Vergabeunterlagen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Honorar/Preis
50
Referenzen des Unternehmens/Ing.-Büros
20
Referenzen des Prüfingenieurs
30

Näheres siehe Vergabeunterlagen

Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung: Spätestens 14 Werktage nach Zuschlagserteilung

Vollendung der Ausführung: Spätestens am 31.12.2026

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Die Prüfung ist von erfahrenen Fachkräften durchzuführen, die Bauteile, bauliche Zusammenhänge und evtl. vorhandene Schäden erkennen und beurteilen können. Gem. DIN 1076, Ziffer 5.1 ist eine Bauwerkshauptprüfung durch einen sachkundigen Ingenieur durchzuführen.

Folgende Nachweise sind zu erbringen:
- Nachweis des Ingenieurs über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung im Bereich Bauwerksentwurf/Aufstellen von Ausführungsunterlagen und mindestens 3-jährige Berufserfahrung im Bereich Bauleitung/Bauüberwachung. Angerechnet wird hierbei auch entsprechende Erfahrung im Bereich der Planung und Durchführung von Bauwerksinstandsetzungen
- Eigenerklärungen zur Eignung etwaiger Nachunternehmender sowie notwendige Nachweise (bspw. MVAS) aller Personen, zu den von diesen zu erbringenden Leistungen

Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Folgende Nachweise sind zu erbringen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers (aus Eigenerklärung zur Eignung)
- Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (aus Eigenerklärung zur Eignung)
- Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte (aus Eigenerklärung zur Eignung)
- Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV

Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Für die Sicherung des Verkehrs auf öffentlichen Straßen und Wegen sind die Bestimmungen der Straßengesetze (FStrG, NStrG) und der StVO maßgebend. Die Sicherung der Arbeitsstelle hat unter Beachtung der "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 2021 (RSA 21)" und den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Sicherung an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)" zu erfolgen.

Folgende Nachweise sind zu erbringen:
- Nachweis eines gültigen VFIB-Zertifikates des hauptverantwortlichen Prüfingenieurs und der Stellvertretung sowie aller Personen, die die Leistung tatsächlich ausführen
- Nachweis der laufenden Fort- und Weiterbildung im konstruktiven Ingenieurbau der letzten 3 Jahre des hauptverantwortlichen Prüfingenieurs und der Stellvertretung sowie aller Personen, die die Leistung tatsächlich ausführen
- Vorlage von mind. 3 Prüfberichten der Prüfung von Bauwerken unterschiedlicher Bauwerksart (max. 3 Jahre alt) einschl. Eingabe in SIB-Bauwerke des hauptverantwortlichen Prüfingenieurs und der Stellvertretung sowie aller Personen, die die Leistung tatsächlich ausführen
- Nachweise der Qualifikation gem. "Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnis zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)" des Leistungsverantwortlichen und der Stellvertretung sowie aller Personen, die die Leistung tatsächlich ausführen
- Nachweis über die Verfügbarkeit der erforderlichen technisches Ausstattung gem. Anlage 5 der Leistungsbeschreibung des Ingenieurbüros
- Erklärung Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung (vom Bewerber selbst zu erstellen) gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV
- Erklärung zur Qualitätssicherung (vom Bewerber selbst zu erstellen) gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV
- Nachweis zu den Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen gemäß § 46 (3) Nr. 2 und Nr. 6 VgV

Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Sonstige

Während der Ausführung seiner Leistung hat der AN bauliche Anlagen ohne gesonderte Vergütung vor Beschädigungen zu schützen. Dies gilt auch für das Aufstellen und Umsetzen von Geräten und dergleichen. Eingriffe oder Schädigungen der Natur, des Eigentums des AG oder sonstigen Anlagen im Bauwerksbereich sind unverzüglich beim AG oder der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über die genaue Lage jeglicher Versorgungsleitungen an den Bauwerken zu informieren. Beschädigungen von Versorgungsleitungen durch die Bauwerksprüfungen sind auszuschließen. Die Hinweise und Auflagen von Versorgungsunternehmen, z. B. die Einhaltung von Sicherheitsabständen, sind bei der Ausführung der Leistung zu berücksichtigen.

Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem Leistungsverzeichnis pauschal für jedes Bauwerk sowie eventuell erforderliche weitere Leistungen. Der Pauschalpreis gilt unabhängig von der Anzahl der geprüften Teilbauwerke.

Für die Abrechnung der Verkehrssicherung sind die geprüften Rechnungen für VBA, der DB AG bzw. anderer Bahnbetreiber und des WSA vorzulegen. Verwendete Besichtigungsgeräte sind im Einsatz und vorgehaltene Verkehrssicherung mit Objektbezug zum Bauwerk für jedes Bauwerk anschaulich mit einem digitalen Foto zu dokumentieren. Die Rechnungen sind zusammen mit den dazugehörigen und vollständigen Prüfungsberichten einzureichen.

Die Abrechnungen der Bauwerksprüfungen sind getrennt nach DILAU Bund, UI Bund, Tauchprüfungen Bund sowie DILAU Land, UI Land und ggf. nach den einzelnen Landkreisen einzureichen. Nach der Auftragsvergabe wird eine entsprechende Tabelle als Grundlage für die Abrechnung bereitgestellt. Dabei ist die Abrechnung der Ingenieurleistungen (Bauwerksprüfung gem. DIN 1076) und der Verkehrssicherung getrennt von den eingesetzten Prüfgeräten durchzuführen.

Die Zugänge und Zufahrten zur Prüfstelle werden durch die Straßenbauverwaltung sichergestellt. Sollten private oder nicht öffentliche Zufahrtswege benutzt werden, sind vom AN die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Entstandene Kosten werden auf Nachweis vom AG erstattet, wenn es tatsächlich keine andere Zugangsmöglichkeit gibt. Die Beseitigung der Schäden, die vom AN an den Zufahrten verursacht werden, gehen zu Lasten des AN und sind auf Kosten des AN zu beseitigen.

Der AN hat zu veranlassen, dass die Flächen unter den Bauwerken, die als Park- oder Stellflächen genutzt werden, für den Prüfungszeitraum im erforderlichen Umfang zu räumen sind. Die hierfür anfallenden Kosten sind entsprechend zu berücksichtigen.

Die Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen wie Strom, Telefon, Wasser und Abwasser muss der AN selbst erkunden und herstellen. Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Pauschalpositionen für die einzelnen Bauwerksprüfungen aus dem Leistungsverzeichnis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Die Beschaffung der Lager- und Arbeitsplätze ist Sache des AN. Für die Nutzung von privaten Flächen oder Wege sind die erforderlichen Genehmigungen durch den AN einzuholen. Alle benutzten Lagerplätze und Wege sind nach der Prüfstellenräumung gesäubert und ordnungsgemäß instandgesetzt zu hinterlassen. Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Pauschalpositionen für die einzelnen Bauwerksprüfungen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Bei gemeinsamer Nutzung von Privatwegen oder -flächen mit anderen Firmen/Unternehmen hat die Abstimmung zur Nutzung ausschließlich mit diesen Firmen zu erfolgen.

Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Näheres siehe Vergabeunterlagen

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

- Die Informationen/Daten (Verarbeitung/Ablage/Zugriff) des AG und die dafür genutzten Services und Server (z.B. E-Mail/Exchange/Betriebssysteme) sind vom AN in seinem Einflussbereich gem. Stand der Technik (z.B. Sicherheits-Updates, Firewall, Virenschutz, verschlüsselte Übertragung/Ablage, Zugriffskonzept) zu schützen.

- Informationen/Daten des AG dürfen durch den AN nicht in externen Cloudstrukturen außerhalb seines direkten Einflussbereichs (seinem Büro/seiner Hardware) abgelegt oder verarbeitet werden.

- Der AN verpflichtet sich, sich über eventuelle sicherheitsrelevante Vorfälle in seinem Einflussbereich (z.B. Abfluss von Daten, relevante Störungen) zu informieren und solche dem AG unmittelbar nach Kenntnisnahme zu melden, wenn dessen Informationen/Daten betroffen sind.

- Der AN trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben bei eventuellen Unterauftragnehmern.

- Der Datenaustausch zwischen dem AN und dem AG erfolgt über eine eigengehostete Plattform der Straßenbauverwaltung (share.NLStBV). Die Zugangsberechtigung wird durch den AG gestellt. Bei der Nutzung der Plattform sind die im Vertrag vereinbarten Bedingungen, u.a. zur Verschwiegenheit und zusätzliche Erklärungen zum Schutz der Informationen/Daten, zu beachten.

Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

08.04.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

07.06.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Näheres siehe Vergabeunterlagen

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