Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem Leistungsverzeichnis pauschal für jedes Bauwerk sowie eventuell erforderliche weitere Leistungen. Der Pauschalpreis gilt unabhängig von der Anzahl der geprüften Teilbauwerke.
Für die Abrechnung der Verkehrssicherung sind die geprüften Rechnungen für VBA, der DB AG bzw. anderer Bahnbetreiber und des WSA vorzulegen. Verwendete Besichtigungsgeräte sind im Einsatz und vorgehaltene Verkehrssicherung mit Objektbezug zum Bauwerk für jedes Bauwerk anschaulich mit einem digitalen Foto zu dokumentieren. Die Rechnungen sind zusammen mit den dazugehörigen und vollständigen Prüfungsberichten einzureichen.
Die Abrechnungen der Bauwerksprüfungen sind getrennt nach DILAU Bund, UI Bund, Tauchprüfungen Bund sowie DILAU Land, UI Land und ggf. nach den einzelnen Landkreisen einzureichen. Nach der Auftragsvergabe wird eine entsprechende Tabelle als Grundlage für die Abrechnung bereitgestellt. Dabei ist die Abrechnung der Ingenieurleistungen (Bauwerksprüfung gem. DIN 1076) und der Verkehrssicherung getrennt von den eingesetzten Prüfgeräten durchzuführen.
Die Zugänge und Zufahrten zur Prüfstelle werden durch die Straßenbauverwaltung sichergestellt. Sollten private oder nicht öffentliche Zufahrtswege benutzt werden, sind vom AN die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Entstandene Kosten werden auf Nachweis vom AG erstattet, wenn es tatsächlich keine andere Zugangsmöglichkeit gibt. Die Beseitigung der Schäden, die vom AN an den Zufahrten verursacht werden, gehen zu Lasten des AN und sind auf Kosten des AN zu beseitigen.
Der AN hat zu veranlassen, dass die Flächen unter den Bauwerken, die als Park- oder Stellflächen genutzt werden, für den Prüfungszeitraum im erforderlichen Umfang zu räumen sind. Die hierfür anfallenden Kosten sind entsprechend zu berücksichtigen.
Die Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen wie Strom, Telefon, Wasser und Abwasser muss der AN selbst erkunden und herstellen. Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Pauschalpositionen für die einzelnen Bauwerksprüfungen aus dem Leistungsverzeichnis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Beschaffung der Lager- und Arbeitsplätze ist Sache des AN. Für die Nutzung von privaten Flächen oder Wege sind die erforderlichen Genehmigungen durch den AN einzuholen. Alle benutzten Lagerplätze und Wege sind nach der Prüfstellenräumung gesäubert und ordnungsgemäß instandgesetzt zu hinterlassen. Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Pauschalpositionen für die einzelnen Bauwerksprüfungen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Bei gemeinsamer Nutzung von Privatwegen oder -flächen mit anderen Firmen/Unternehmen hat die Abstimmung zur Nutzung ausschließlich mit diesen Firmen zu erfolgen.
Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.