Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der Brücke über die Oste und den dadurch erforderlich werdenden Umbau des anschließenden Knotenpunktes B71 / B74.Die Ausbaumaßnahme befindet sich in der Stadt Bremervörde im Landkreis Rotenburg / Wümme.Beide Bundesstraßen, B 71 und B 74, sind nach den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN08) der Verbindungsfunktionsstufe II (überregional) zuzuordnen.Das Bestandsbauwerk aus dem Jahr 1951 ist spannungsrissgefährdet und wird zurzeit mit einem Monitoringsystem überwacht. Zur ununterbrochenen Aufrechterhaltung des Verkehrs soll der Neubau der Ostebrücke neben dem Bestandsbauwerk errichtet werden.Der Planfeststellungsbeschluss für die Baumaßnahme erging am 29.07.2024.Der vorhandene Knotenpunkt östlich der Ostebrücke wird zu einem Kreisverkehr umgebaut.Die neue Straßenbrücke gibt hier im Wesentlichen die Linienführung der Anschlussäste im neuen Knotenpunkt vor. In den drei Hauptästen der auf den Kreisverkehr einmündenden Straßen werden jeweils 10 m lange Fahrbahnteiler mit einer Tiefe von 2,5 m mittig angeordnet. Die Einmündung der Tankstellenzufahrt erhält keinen Fahrbahnteiler. Der Radwegverlauf wird dem neuen Kreisverkehr angepasst.Die Bundesstraßen werden als einbahnig, zweistreifige Verkehrswege ausgeführt.Der Querschnitt der im Bestand 7,00 bis 8,00 m breiten Fahrbahn wird im Wesentlichen beibehalten. Das neue Brückenbauwerk wird in einem RQ 11B hergestellt. Rad- und Fußwege wer-den fahrbahn-begleitend auf einer Hochbordanlage geführt und in Betonsteinpflaster hergestellt. Abschnittsweise wird dieser Regelquerschnitt durch einen Pflanzstreifen aufgeweitet.Gemäß den Berechnungen zum erforderlichen Oberbau sind die 3 Anschlussäste der "Neuen Straße", der "Zevener Straße" und der "Stader Straße" in Belastungsklasse (Bk) 10 herzustellen. Aufgrund der im Kreisverkehr auftretenden höheren Scher- und Radialkräfte ist dieser in der nächst höheren Belastungsklasse anzulegen. Zur Vereinheitlichung des Einbaues werden alle Straßenäste und die Kreisfahr-bahn im gleichen Aufbau Bk 32 ausgeführt.Zusätzlich zum Umbau des Knotenpunktes wird die Oberflächenentwässerung den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Für die Stadt Bremervörde werden die Abwasserleitungen im Zusammenhang mit dem Straßenbau neu verlegt.Der Rückbau des Bestandsbauwerkes ist nicht Vertragsbestandteil.Die BIM-Methode wird in der Bauausführung für das Brückenbauwerk mit einigen Anwendungsfällen genutzt. Das Projekt wird über einen CDE-Raum in der "Autodesk Construction Cloud" (ACC) abgewickelt. Die Projektdokumentation und -kommunikation erfolgt über die ACC. Die im Anhang aufgeführten "Hinweise für die BOL/BÜ hinsichtlich der Verwendung der BIM-Methode" sind zu beachten.Die Verkehrsanlagen werden ohne die BIM-Methode hergestellt. Die Nutzung der ACC als Dokumentations- und Kommunikationsplattform behält sich der AG vor.
Bauoberleitung für den Ersatzneubau der Ostebrücke Bremervörde- 3-Feld Bauwerk in Spannbeton- Stützweiten 12,4 m - 18,0 m - 12,4 m- Breite zwischen den Geländern 14,0 m- Brückenfläche 600 m²- Kreuzungswinkel 100 gon- Widerlager Tiefgründung auf Ortbetonverdrängungspfählen, die Pfeiler sind flach gegründet- Neubau parallel zum Bestandsbauwerk- Der Rückbau des Bestandsbauwerks ist nicht Vertragsbestandteil
und Bauoberleitung für- den Umbau einer Einmündung mit Lichtsignalanlage zu einem Kreisverkehrsplatz- den Neubau der Fahrbahn, der Geh- und Radwege- die Erneuerung der Oberflächenentwässerung- den Neubau eines Durchlasses- das Umlegen von Leitungen verschiedener Versorgungsträger
Der neue Überbau wird als 3-feldriges Spannbetonplattentragwerk mit Stützweiten von 12,40 m - 18,0 m - 12,40 m ausgeführt. Die Breite zwischen den Geländern beträgt 14,00 m, mit einer 8,00 m breiten Fahrbahn und beidseitigen 3,00 m breiten Geh-/Radwegen.Das Bestandsbauwerk ist der Anlass für diese Baumaßnahme.An dem 1951 gebauten Bauwerk über die Oste (Gerichtsherrenbrücke) mit Stützweiten von 11,65 m - 19,00 m - 11,65 m (= 42,3 m); lichter Höhe: 2,60 m (MHW) besteht der Ver-dacht, dass bei der Herstellung der Brücke spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl verwendet wurde und kein ausreichendes Ankündigungsverhalten der Konstruktion bei schlagartigem Versagen der Stähle vorhanden ist.
Die Angebotspreise sind gemäß den beigefügten Vordrucken (Datei: "Zusammenstellung des Angebotspreises" und Datei: "Preisblatt") aufzugliedern. Zusätzlich ist die Honorarermittlung / Kalkulation (für die Grundleistungen und die Besonderen / Zusätzlichen Leistungen) nachvollziehbar darzustellen.Die Wertungssumme (in EUR, netto inkl. Nebenkosten) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.Für die Wertung wird der Preis (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma (siehe auch Aufforderung zur Erstangebotsabgabe / Verhandlung).
Organisatorische, personelle Abwicklung des Projektes, Einsatzplan 10 v.H. Es ist ein kombinierter Personaleinsatz- und Terminplan mit namentlicher Benennung der Personen, welche die Leistung tatsächlich erbringen, deren Einsatzumfang (z. B. prozentual, Mann-Monats-Satz) und deren zeitliche Einordnung im Gesamtablauf nach den vom Auftraggeber vorgegebenen Daten zu Vertragsbeginn, Vertragszeitraum und den Zwischenterminen aufzustellen und beizufügen.Des Weiteren ist ein Organigramm mit der Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter und deren Position im Projektteam und ihre zu erbringenden Leistungsbereiche beizufügen.Ferner ist die Verfügbarkeit der vorgesehenen Projektbearbeiter insb. vor Ort im Detail darzustellen.
Darstellung besonders relevanter Punkte für das Projekt 25 v.H.Zusätzlich zur personellen und organisatorischen Abwicklung des Projektes sind besondere Punkte, Abschnitte und Bauphasen in Bezug auf das Projekt darzustellen und im Projektablauf einzuordnen.
Es sind Referenzen der direkt am Projekt beteiligten Mitarbeiter vorzulegen. Bei den persönlichen Referenzen sind vergleichbare Leistungen zumindest mit Projektbezeichnung und -kurzbeschreibung, Leistungszeitraum, Ansprechpartner und genauer Leistungsdefinition des jeweiligen Mitarbeiters anzugeben.Die Wertung der Zuschlagskriterien ist der Wertungsmatrix zu entnehmen.
Referenzen des Bewerbers 10 v.H. Referenzen des 1. Bauüberwachers 15 v.H. Referenzen des 2. Bauüberwachers 10 v.H.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
§ 44 VgV:Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Be-scheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate be-zogen auf den Ablauf der Teil-nahmefrist, beizubringen.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:- Referenzen 1. und 2. Bauoberleiter: Referenzen als 1. Bauoberleiter für eine Straßenbrücke und mindestens eine Verkehrsanlage. - Referenzen 1. und 2. Bauüberwacher: Referenzen als 1. Bauüberwacher für eine Straßenbrücke und mindestens eine Verkehrsanlage.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:Referenzen des Bewerbers für eine Straßenbrücke und mindestens eine Verkehrsanlage.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.Der Bieter muss mindestens einen kombinierter Personaleinsatz- und Terminplan sowie schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung und zur projektspezifischen Organisation des Projektteams vorlegen (s. entsprechende Kapitel der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung und vgl. Wertungsmatrix).
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV.