Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, beab-sichtigt den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Landesstraße L 1 zwischen den Ortschaften Oldersum und Riepe.
Die L 1 verläuft von der Ortschaft Oldersum in der Gemeinde Moormerland (Landkreis Leer) bis zur Stadt Aurich (Landkreis Aurich) und mündet dort in die Bundesstraße B 72. Der zu bearbeitende Streckenabschnitt liegt zwischen dem Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen (L 1 / Abschnitt 10 / Station 917) und dem Knotenpunkt L 1 / Alter Weg (L 1 / Abschnitt 30 / Station 3090) in Riepe (Landkreis Aurich).
Für den geplanten Radweg ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 26 HOAI in der Fassung 2021 zu erstellen (Näheres siehe unter 2. "Beschreibung des Bauvorhabens" der LB LBP).
Im Rahmen der Bearbeitung ist davon auszugehen, dass es zu inhaltlichen Überschneidungen mit dem Bodenschutzkonzept (BSK) kommt (z. B. Wiederverwendung des ausgebauten Bodens oder Zwischenlagerung von abzufahrenden / belasteten Böden). In diesem Fall haben sich die AN inhaltlich abzustimmen und in den jeweiligen Dokumenten (LBP und BSK) Querverweise herzustellen.
Die Grundleistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen sind in vier Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 31 bewertet:
- für die Leistungsphase 1 (Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs) mit 3 Prozent,
- für die Leistungsphase 2 (Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen) mit 37 Prozent,
- für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit 50 Prozent,
- sowie für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) mit 10 Prozent.
Weiterhin sind durch den Auftragnehmer (bzw. durch eventuelle Nachunternehmer) weitere Besondere Leistungen (in Anlehung an die Anlage 9 zur HOAI 2021) zu erbingen:
- Biotoptypenkartierung
- Baumartenbestimmung
- Faunistische Leistungen:
o Revierkartierung von Brutvögeln (gem. Methodenblatt V1)
o Horst bzw. Nestersuche von Großvögeln (gem. Methodenblatt V2)
o Lokalisation von Baumhöhlen in Bezug auf Vögel und Fledermäuse (gemäß Methodenblatt V3)
o Raumnutzungsbeobachtungen von Zug- und Rastvögeln (gem. Methodenblatt V5) im Bereich des EU-Vogelschutzgebietes (DE 2609-401) und den angrenzenden Bereichen
o Verhören, Sichtbeobachtungen und Handfänge - Amphibie (gemäß Methodenblatt A1)
- FFH-Vertäglichkeitsprüfung
o FFH-Vorprüfung
o FFH-Verträglichkeitsprüfung (optionale Leistung)
- Artenschutzbeitrag
- UVP-Vorprüfung des Einzelfalls
- Vorprüfung zum Erfordernis eines separaten Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie (FB WRRL)
- FB zur WRRL (optionale Leistung)
Gegenstand der Planung ist der Neubau eines straßenbegleitenden Radweges an der Westseite der L 1. Der Radweg soll am Knotenpunkt L 1 / Kreuzweg / Auf den Fennen in Oldersum an den bereits vorhandenen Radweg auf der Westseite anschließen. Von dort verläuft er in nördlicher Richtung über das Gewässer "Fehntjer Tief" (L 1 / Abschnitt 10 / Station 2365) sowie über die Bundesautobahn A 31 (L 1 / Abschnitt 20 / Station 779), an die die L 1 über die Anschlussstelle "Riepe" (NK 2610014) ange-bunden ist. An der Einmündung L 1 / Alter Weg in Riepe soll der geplante Radweg an den bereits bestehenden Radweg wieder anschließen. Die Gesamtlänge des Bauvorhabens beträgt ca. 6,8 km.
Mit dem Neubau des Radweges wird im Außerortsbereich eine bauliche Trennung des Radverkehrs vom motorisierten Straßenverkehr hergestellt. Hierdurch wird die Verkehrssituation für den Radverkehr verbessert. Durch den Lückenschluss des Radwegnetzes zwischen Oldersum und Riepe entsteht eine durchgängige Verbindung für den Radverkehr.
Baulastträger für den Neubau des Radweges ist das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich. Der Neubau des
Radweges an der L 1 zwischen Oldersum und Riepe ist in der Prioritätenliste des Radwegekonzeptes des Landes Niedersachsen 2016 als Maßnahme mit "vordringlichem Bedarf" enthalten.
Die Fahrbahn der L 1 ist bituminös befestigt und weist außerorts eine mittlere Breite von ca. 6,00 m sowie innerorts von ca. 7,00 m auf. Nördlich der Bahnstrecke in Oldersum betragen die Fahrbahnbrei-ten zwischen 6,00 m und 7,70 m. Der aus Oldersum kommende und bis zum Knotenpunkt L 1 / Kreuz-weg / Auf den Fennen bereits bestehende Radweg ist ca. 1,80 m breit und durch einen ca. 1,50 m breiten Trennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt.
Innerhalb der Ortschaft Riepe sind abschnittsweise beidseitige Nebenanlagen mit Hochbordanlagen vorhanden. Im Bereich der freien Strecke befindet sich vereinzelt Streubebauung. Die Straßenentwäs-serung erfolgt innerhalb der Ortslage Riepe über beidseitige Bordrinnen. Im Bereich Oldersum sowie im Abschnitt der freien Strecke wird das anfallende Oberflächenwasser über Straßenseitengräben abgeführt.
Für den Neubau ist vorgesehen, den Radweg im Bereich der freien Strecke westlich der L 1 zu trassieren. Gründe hierfür sind der teilweise vorhandene Bewuchs, die Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft, der bereits vorhandene Radweg an der Westseite der L 1 in Oldersum sowie wirtschaftliche Aspekte.