Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
- HVA B-StB Angebotsschreiben
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
- Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm mit den Preisen
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
- X84 Datei
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung - Nachunternehmer
- Formblatt "Nachweis der Entsorgung nicht gefährlicher Abfall/Verwertungsmaßnahme"
- Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
- Urkalkulation
- Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, bei denen die Arbeitnehmer(innen) versichert sind (nicht älter als 6 Monate).
Für nicht präqualifizierte Bieter und jeden nicht präqualifizierten Nachunternehmer:
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Bescheinigung über ordnungsgemäße Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages der zuständigen Krankenkasse(n)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- "Nachweis der Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherheit an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt."
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, bei denen die Arbeitnehmer(innen) versichert sind (nicht älter als 6 Monate)