Verfahrensangaben

2026-15_B6_OU_Neustadt_BOL

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.04.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg
03-0262400000-53
Bismarckstraße 39
31582
Nienburg
Deutschland
DE927
NLStBV-Z-Vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 511 3034-01
+49 511 3034-2099

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 2, Dez. 24
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 2, Dez. 24
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71521000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der Bundesstraße 6 im Bereich der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge. Bestandteil der Maßnahme ist das Brückenbauwerk über die ICE-Strecke 1740 der Deutsche Bahn zwischen Wunstorf und Bremerhaven.

Im Bestand handelt es sich um ein einteiliges Bauwerk in Spannbetonbauweise mit Hohlkastenquerschnitt und beidseitigen Kragarmen über drei Felder. Der Überbau ist sowohl in Längsrichtung als auch in Querrichtung (Fahrbahnplatte und Querträger) vorgespannt. Unmittelbar neben dem Überbau der B 6 befindet sich der Überbau der Nordstraßenbrücke, ebenfalls in Spannbetonbauweise ausgeführt, welche die südlich der B 6 verlaufende kommunale Straße überführt. Die Nordstraßenbrücke teilt sich mit der B-6-Brücke die Widerlagerfundamente.

Im Rahmen der Maßnahme sind der Rückbau der bestehenden Brückenbauwerke im Zuge der B 6 und der Nordstraße sowie die Errichtung entsprechender Ersatzneubauten vorgesehen. Darüber hinaus ist
zur Abfangung der in ihrer Lage verschobenen Nordstraße die Herstellung einer Stützwand erforderlich. Mit dem Neubau der Brückenbauwerke gehen Anpassungen an der Oberleitungsanlage der
Bahnstrecke einher. Zudem sind die Straßenanschlüsse der B 6 und der Nordstraße neu herzustellen sowie der Bollriedegraben mittels Verrohrung umzuverlegen. (Ausschreibung T2)

Während der Bauzeit wird der Verkehr der B 6 über eine nördlich der Bestandsstrecke verlaufende Behelfsumfahrung geführt. Diese wird vor Beginn der Hauptbaumaßnahme hergestellt und nach
Inbetriebnahme der neuen Brückenbauwerke vollständig zurückgebaut.

Zur Querung der Bahnstrecke im Zuge der Behelfsumfahrung wird eine Behelfsbrücke auf temporären Unterbauten errichtet. Der Behelfsbrückenüberbau wird einschließlich sämtlicher Nebenanlagen
zurückgebaut. Die Verkehrsfreigabe der Behelfsumfahrung ist für Mitte November 2026 vorgesehen. Der Rückbau der Behelfsumfahrung beginnt mit dem Ausbau des Behelfsbrückenüberbaus im
November 2029. (Ausschreibung T1, Baubeginn ca. 04/26)

Der Rückbau der Bestandsbrücken über die Bahnstrecke 1740 sowie die Herstellung der Ersatzneubauten erfolgen zwischenzeitlich in einer separaten Baumaßnahme ab Ende November 2026.
Die Verkehrsfreigabe der neuen Brückenbauwerke ist für Juli 2029 geplant. (Ausschreibung T2)

Der Anschluss der Behelfsbrücke an die bestehende Trasse der B 6 erfolgt beidseitig über neu herzustellende Straßendämme.

Bei dieser Maßnahme soll die BIM-Arbeitsmethode in der Ausführungsplanung und in der Baudurchführung angewandt werden.

Die BOL beinhaltet die Baumaßnahme "Behelfsumfahrung " (T1) sowie die Baumaßnahme "Ersatzneubau DB-Brücke / Nordstraße Brücke" (T2), wobei der Beginn der BOL in der bereits laufenden
Baumaßnahme T1 sein wird!.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die nachfolgend genannten Leistungen (Markierung, Verkehrssicherung und Schutzeinrichtungen) werden sowohl für T1 als auch für T2 in separaten Fachlosen vergeben.
- Die im Anhang aufgeführten DB-Sperrpausen sind verbindlicher Bestandteil der Ausführung und zwingend zu beachten.
- Der AG wird für den T1 die ÖBÜ durchführen (Behelfsumfahrung). Für den T2 wird die ÖBÜ extern vergeben.
- Die Bauoberleitung (BOL) ist verpflichtet, die in dieser Leistungs- und Aufgabenbeschreibung definierten Leistungen für das gesamte Projekt zu erbringen. Das Projekt umfasst beide Ausschreibungen (Ausschreibung Teil 1 und Ausschreibung Teil 2) und ist als ein einheitliches Projekt zu verstehen.
- Die ÖBÜ wird in einem weiteren VgV-Verfahren vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der AG eine getrennte Auftragsvergabe beabsichtigt und daher eine Vergabe der ÖBÜ sowie der Leistungsphase 8 an einen Auftragnehmer nicht erfolgt!

Grundleistungen der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) des Leistungsbildes Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen nach §43 und §47 HOAI.

Bei der Kalkulation sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen ebenfalls mit einzubeziehen:
- Fachaufsicht über die Örtliche Bauüberwachung
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung
- Ausführungspläne sind dem Grunde nach zu prüfen
- Koordinationsbesprechungen
- Prüfung von Eignungsprüfungen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
42
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Neustadt am Rübenberge
Deutschland
DE929

OU Neustadt, Bundesstraße 6

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:
- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.
- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RLJR

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

90
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens beträgt jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens größer-gleich 100.000,00 EUR.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder Nachweis vergleichbarer Tätigkeiten und mindestens die Referenzerfahrung einer vergleichbaren Verkehrsanlage und eines Ingenieurbauwerks über eine elektrifizierte DB-Anlage

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Eine vergleichbare BOL einer Verkehrsanlage und mindestens einer Ingenieurbauwerk über eine elektrifizierte DB Anlage

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mind. drei Jahre Berufserfahrung

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bieter muss mindestens 25 Personen beschäftigen und mindestens zwei Führungskräfte haben.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bieter muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2, 3, 6 , 8, 9 und 6 VgV genannten Mindeststandards.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung