Verfahrensangaben

2026-14_Ledabrücke_SiGeKo

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.04.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich
03-0264100000-22
Eschener Allee 31
26603
Aurich
Deutschland
DE947
eVergabe-AUR@nlstbv.niedersachsen.de
+49 4941951-0
+49 4941951-100

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71317200-5
71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Um- und Ausbau südlich Leer inkl. BW über WL Leda
SiGeKo - Leistung zum Neubau der Ledabrücke

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen gem. Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998 (zuletzt 27.06.2017 geändert) in Verbindung mit den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) und den technischen Regeln für Gefahrenstoffe, Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524 bzw. DGUV Regel 101-004 kontaminierte Bereiche)

Aufgaben des Koordinators gem. § 3 Abs. 2 BaustellV (während der Planung der Ausführung) und gem. § 3 Abs. 3 BaustellV (während der Ausführung des Bauvorhabens)

Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung:
- Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzge-setz bei der Planung der Ausführung
- Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten oder ausarbeiten lassen und an den Pla-nungsprozess anpassen, soweit dies erforderlich ist
- Ggfs. Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung
- Ggfs. Erstellen einer Baustellenordnung
- Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen
- Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden.

Aufgaben des Koordinators während der Ausführung der Bauvorhaben
- Erstellen der Vorankündigung und Übermitteln der Vorankündigung an die nach Landesrecht zuständige Behörde
- Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeits-schutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen
- Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheits-schutz gegenüber allen Auftragnehmern inkl. Nachunternehmer
- Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicher-heit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und -Begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse
- Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitsgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen.
- Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit vorhanden) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
- Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle
- Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
7
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Aurich
Deutschland
DE947

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:
- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.
- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RLA1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnah-mefrist, beizubringen (§ 44 VgV).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 250.000 EUR gegeben ist.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.

SiGeKo + Vertreter: Dipl.-Ing (FH) oder Bachelor des Studienganges Bauingenieurwesen und Zerti-fikat Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach RAB 30, Anlage B und C oder gleichwertige oder höherwertige Zertifikate. Gleichzeitig ist ein Nachweis zur Eignung des Koordinators für die Koordination zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Berei-chen vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:

2 Referenzen für SiGeKo-Leistungen für Objekte im Verkehrswegebau

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sol-len.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung