Bedingung an die Auftragsausführung
Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), geändert durch Gesetz vom 08.06.2016 (Nds. GVBl. Nr. 6/2016, 14.06.2016). Hierzu sind Eigen- und Verpflichtungserklärungen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren.
Nachweis über die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer
Angaben gemäß einzureichender HVA-L StB Eigenerklärung:
Angaben,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- über Eintrag ins Berufs-/Handelsregister (Nachweis über Gewerbeanmeldung, Beruf- /Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise)
- über Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Näheres siehe Vergabeunterlagen.