Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a Abs. 2 VOB/A zu machen.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß MVAS
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer.
- Erklärung der Unterauftrag-/Nachunternehmer zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Urkalkulation mit Schlussblatt (z. B. EFB-Blatt) einschl. Kalkulation der Leistungen der Nachunternehmer.
- Angabe der/des Entsorger(s) einschl. Entsorgungsnummer
- Angabe des Beförderers einschl. Beförderungsnummer
=> Näheres siehe Vergabeunterlagen !